Hallo
kennt sich wer mit ALG II in der Elternzeit aus?
Muss ich dann für das Amt immer "arbeitswillig" sein oder geht die Betreuung für das Kind vor?
LG Schwammerlkind
Elterngeld / ALG II
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Beitrag von schwammerlkind - 09.01.12 - 21:46 Uhr
Beitrag von rittmeisters - 09.01.12 - 21:55 Uhr
Ich weiß das ich während des Bezugs von ALG 2 eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben musste in der Stand das ich bis mein Kind 3 Jahre alt ist von den Pflichten der Bewerbungen schreiben und ständigen Terminen beim Arbeitsamt befreit bin.
Ich mich aber sobald mein Kind in den Kindergarten/Hort kommt mich sofort melde und mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle.
Ich habe allerdings nach dem mein Sohn ca. 14 Monate alt war wieder angefangen einem 400,-€ Job nach zu gehen und bin nun erstmal befreit bis mein Sohn in den Kindergarten kommt (vorraussichtlich September) und dann werde ich mal sehen wie es weiter geht.
LG Nadine
Beitrag von batzismaus - 10.01.12 - 10:53 Uhr
Hallo,
noch is es so, dass du während der Elternzeit von der Pflicht "befreit" bist bzw. dir eine Arbeitsaufnahme nicht zugemutet werden kann. Das bedeutet aber nicht, dass dir das Arbeiten verboten wird.
Hast du einen Partner, der ebenfalls ALG II bezieht, solltet ihr euch überlegen, wer die Kinderbetreuung übernimmt wenn das Kind 3 Jahre wird. Denn dann wird einer von euch beiden "verpflichtet".
-> §10 (1) Nr. 3
LG
Beitrag von manavgat - 11.01.12 - 10:55 Uhr
Bis das Kind 3 Jahre alt ist, muss nur einer der beiden Elternteile arbeiten. Danach nur dann beide, wenn eine gesicherte Betreuung vorhanden ist.
Gruß
Manavgat
Beitrag von schwammerlkind - 11.01.12 - 11:55 Uhr
DAnke euch
mein Mann ist voll Berufsfähig nur verdient er nicht so viel.
Hab etz den Antrag für ALG II da und muss den ausfüllen, hab zwar dann an Termin bei der Jobvermittlung. Schau ma mal was die sagen
LG
