Hallo Ihr Lieben,
meinem Mann wurde am 03.01. betriebsbedingt gekündigt.
Er arbeitet seit 2 Jahren an einer Tankstelle...in Früh- und Spätschicht. Bis zum 30.12. hatte er noch Spätschicht bis 0 Uhr, an diesem Tag stellte seine Chefin die Kündigunge aus (Daum auf dem Kündigungsschreiben), gab sie ihm aber nicht persönlich sondern schickte sie per Einwurf-Einschreiben (Tankstelle ist 3 Minuten von unserem Haus entfernt) zu uns nach Hause. Dort war sie dann am 03.01. im Briefkasten (Mein Mann hatte in der Woche vom 02.01 - 06.01. Urlaub). In der Kündigung steht das er noch seine 2 Tage Resturlaub noch nehmen soll, und ab dem 11.01. ist er bis Ende des Monats von der Arbeit frei gestellt.
Seit dieser Kündigung geht seine Chefin nicht mehr ans Telefon, block alles ab, auch die Stellvertretende chefin ist nicht zu erreichen.
Sein Zeugnis sah alles andere als gut aus, glich einem Aushilfszeugnis mit 3 Sätzen...wir bestanden auf ein neues Zeugnis, das kam auch, in diesem Zeugnis stand zwar mehr drin, aber auch nicht angemessen und eher schlecht als recht...
Er bekommt seitdem kein Gespräch mit der Chefin, ihm wurde der genaue Grund für die Kündigung nicht erleutert.
Sie wollen den Kontakt nur auf dem Postweg (im selben Ort).
Haben gestern ein neues Zeugnis verfasst mit guten bis befriedigenden Beurteilungssätzen.
Ist die Chefin verpflichtet dieses so zu schreiben? Und steht meinem Mann ein klärendes Gespräch zu?
Viele Grüße und danke für Eure Antworten.
betriebsbedingte Kündigung....
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Beitrag von murckel2005 - 10.01.12 - 07:23 Uhr
Beitrag von thea21 - 10.01.12 - 08:00 Uhr
Hallo,
erst einmal würde ich prüfen (lassen), ob die Kündigungsfristen eingehalten wurden.
Dann würde ich ihr so lange auf dem Nerv rumtanzen, bis ich ein Arbeitszeugnis hätte, was den Tatsachen entspricht.
<<<Und steht meinem Mann ein klärendes Gespräch zu?>>>
Moralisch sicherlich ja. Aber zwingen? Stellt sich die Frage wie...
Aber: Karma ist ne Bitch, soviel ist sicher.
Beitrag von seikon - 10.01.12 - 08:37 Uhr
Wie viele Mitarbeiter hat die Firma? Betriebs bedingt kündigen geht gar nicht so einfach. Hat die Firma aber weniger als zehn Mitarbeiter hat dein Partner gar keinen Kündigungsschutz. Ggf. Sollte man prüfen lassen, ob die Frist richtig bemessen ist.
Dein Partner hat Anspruch auf ein wohlwollend formuliertes, qualifiziertes Zeugnis. Aber sicher nicht auf eines mit seiner Wunsch Note, sondern wahrheitsgemäß. Vielleicht war die Leistung einfach wirklich nicht so berauschend? Dann wäre es vielleicht klüger, wenn er sich ein einfaches Zeugnis ausstellen lässt.
Beitrag von gr202 - 10.01.12 - 13:26 Uhr
Wenn Dein Mann am 3. Januar gekündigt wurde und 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende hat, kann er erst zu Ende Februar gekündigt werden.
Gruß
GR
Beitrag von sassi31 - 10.01.12 - 16:19 Uhr
Schau nochmal in deinen Kalender. Bei mir sind das exakt 4 Wochen und es reicht aus.
LG
Sassi
Beitrag von manavgat - 11.01.12 - 10:53 Uhr
Dein Mann braucht sofort eine gute Anwältin, die die Sache in die Hand nimmt.
Gruß
Manavgat
