Hallo,
meine Frage steht ja oben. Wie verhält sich das bei einem Verpflegungsmehraufwand bzw. Kilometer zur Arbeit?
Einkommensteuer voll pfändbar?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von leona050405 - 10.01.12 - 13:20 Uhr
Beitrag von zarewitsch - 10.01.12 - 13:25 Uhr
Ich verstehe die Frage nicht. Die Einkommenssteuer zahlst du als Bürger an den Staat. Wer sollte da bei wem etwas pfänden können?
Beitrag von leona050405 - 10.01.12 - 13:28 Uhr
Hallo,
oh tut mir leid! Wie es aussieht, wenn man sich in einer Insolvenz befindet meine ich.-
Beitrag von thea21 - 10.01.12 - 13:50 Uhr
Jetzt nochmal Subjekt, Prädikat, Objekt.
Was genau willst du wissen? Und: Welche "Phase" der Insolvenz meinst du?
Beitrag von hensaba - 10.01.12 - 13:53 Uhr






ich blick auch net durch....
Beitrag von leona050405 - 10.01.12 - 13:56 Uhr
Die Insolvenz wurde im Oktober 2009 eröffnet keine Privatinsolvenz.
Jetzt muss Herr... jeden Monat seine Lohnabrechnung dem Insolvenzverwalter schicken.
Wenn Herr ... eine Erstattung (Einkommensteuer) erhält kann das Alles gepfändet werden?
Herr... ist täglich 52 km hin und 52 km zurück zur Arbeit gefahren. War auch sehr oft außerhalb (Nachts weg daher der Verpflegungsmehraufwand).
Der Arbeitsweg sowie der Verpflegungsmehraufwand kann ja steuerlich geltend gemacht werden richtig?
Hoffe habe es verständlicher geschrieben?
Beitrag von thea21 - 10.01.12 - 14:07 Uhr
Also, der erste Ansprechpartner sollte in solch einem Falle der Treuhänder sein, der sich mit allen Eventualitäten auskennt.
Ansonsten weiß ich leider nicht ob sich Privatinsolvenz mit Regelinsolvenz vergleichen lässt.
Beitrag von hauke-haien - 10.01.12 - 14:22 Uhr
Das war auf jeden Fall verständlicher als:
"meine Frage steht ja oben"
Wie kommst du eigentlich darauf, dass man aus "Einkommensteuer voll pfändbar?" diesen Berg von Fakten herauslesen kann?
Bei den Preisen, die funktionierende Glaskugeln heute kosten?
LG, H.H.
Beitrag von leona050405 - 10.01.12 - 14:25 Uhr
Das weiß ich ja nicht genau, ob man das daraus entnehmen kann.
Beitrag von vwpassat - 10.01.12 - 15:16 Uhr
In dem Falle wäre es wohl schlau, einen Freibetrag beim FA zu beantragen.
Beitrag von lilianliddy - 10.01.12 - 15:29 Uhr
hat damit nichts zu tun, da das fa über die insolvenz informiert ist.
ist zusätzliches einkommen und überschreitet die pfändungsfreigrenze, ebenso ist urlaubs- und weihnachtsgeld pfändbar.
bei einer privatinsolvenz kann man während der wohlverhaltensperiode die steuer behalten, davor muss sie abgeben werden, vorausgesetzt man macht eine steuererklärung...
lg
Beitrag von vwpassat - 10.01.12 - 15:33 Uhr
Das kommt wohl auf die Höhe des Ganzen an. U.U. kann es Sinn ergeben.
Beitrag von thea21 - 10.01.12 - 19:56 Uhr
Während der Wohlverhaltensphase muss man weder Urlaubs,-noch Weihnachts,- noch die Steuer abgeben!
Beitrag von lilianliddy - 10.01.12 - 20:07 Uhr
hab ich auch so nicht geschrieben....
und schon gar nicht während der wohlverhaltensperiode...beitrag weiter unten..
Beitrag von lilianliddy - 10.01.12 - 20:09 Uhr
hab ich auch gar nicht so geschrieben....
und während der wohlverhaltensperiode sowieso nicht, siehe weiterer beitrag
Beitrag von thea21 - 10.01.12 - 20:11 Uhr
Aber haste doch.....
hier:
<<<ist zusätzliches einkommen und überschreitet die pfändungsfreigrenze, ebenso ist urlaubs- und weihnachtsgeld pfändbar.
>>>
Beitrag von lilianliddy - 10.01.12 - 20:21 Uhr
die TE schrieb was von insolvenz und nicht privatinsolvenz, ist schon ein unterschied.....
bei der pi, vor der wohlverhaltensperiode, muss alles überschüssige, ebenso die steuererstattung abgegeben werden.
Beitrag von lilianliddy - 10.01.12 - 15:51 Uhr
weil ich gerade lese, der verpflegungsmehraufwand muss micht abgegeben werden, ensteht ja nur, wenn er seiner tätigkeit über seine übliche az hinaus nachgeht.
schaut mal auf dem lohnzettel, steuer, sv-beiträge, etc. gehen von dem brutto ohne mehraufwand ab, der mehraufwand ist steuerfrei und wird auf das sv-brutto draufgerechnet.
anzusetzen ist das brutto als berechnungsgrundlage, wei´ja nicht, ob es schwankt...
bei der steuererklärung habt ihr doch die elektronische l. auf der steht der verpflegungsmehraufwand drauf, dieses müsste aus ausgaben angegeben werden, d.h. +/- null...das fa kann den nachweis abfordern, dann müsst ihr vom ag die "fahrten" abfordern.
ist dein mann mit firmenauto die 52 km nach hause und auf arbeit gefahren, kann er sie nicht steuerlich absetzten, sonst ja...
lg
Beitrag von sternchen718 - 10.01.12 - 14:29 Uhr
im fall ein privatinsolvenz ist alles was du an steuerrückzahlungen erhältst ein zusätzliches einkommen und von daher voll pfändbar.
Beitrag von thea21 - 10.01.12 - 14:33 Uhr
Stimmt nicht.
Beitrag von sternchen718 - 10.01.12 - 18:03 Uhr
beim Mann meiner Mutter war es aber so und der hat sich immer tierisch drüber aufgeregt. Sonst hätte ich es ja nicht so geschrieben.
Beitrag von hedda.gabler - 10.01.12 - 19:36 Uhr
Hallo.
Dann wird das vor 2009 gewesen sein.
LG
Beitrag von hedda.gabler - 10.01.12 - 17:44 Uhr
Falsch.
LG
