Hallo, eine kurze Frage:
Ich gehe ab Juni in Elternzeit.
Kann mich mein AG nach der Elternzeit, am 1. Arbeitstag direkt kündigen ??
Er müsste ja dann die 4 Wochen einhalten, das ist klar....aber wie würde es dann weitergehen ??
Müsste mich ja dann erstmal arbeitslos melden
Wird das ALG 1 dann nach dem Eltergeld berechnet was ich 1 Jahr bekommen habe oder danach was ich das Jahr vor der Elterzeit verdient habe ??
Leider hat mir mein Chef schon gesagt das ich nicht wiederkommen soll
Was ich unter diesen Umständen auch nicht möchte 
Könnt ihr helfen ???
Kündigung nach Elternzeit
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Beitrag von happy-mom - 10.01.12 - 15:09 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 10.01.12 - 15:10 Uhr
Du hast vom ersten Arbeitstag nach Mutterschutz/Elternzeit an die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere AN auch.
Somit kann Dir genau so gekündigt werden, wie jedem anderen auch, das ist aber nicht so einfach möglich.
Wie groß ist denn die Firma?
LG
Beitrag von happy-mom - 10.01.12 - 15:12 Uhr
Die Firma ist sehr klein. 7 Angestellte.
Also kann er mir wirklich direkt am 1. Arbeitstag die Kündigung in die Hand drücken ?
Beitrag von windsbraut69 - 10.01.12 - 15:18 Uhr
Bei unter 10 Angestellten hast Du keinen Kündigungsschutz.
Beitrag von happy-mom - 10.01.12 - 15:21 Uhr
Was hätte ich für einen Schutz sollten es bis dahin mehr als 10 sein ??
Beitrag von windsbraut69 - 10.01.12 - 15:38 Uhr
Dann hättest Du gesetzlichen Kündigungsschutz.
Beitrag von jana1109 - 10.01.12 - 20:28 Uhr
Du bekommst das ALG 1 nach dem berechnet, was du vor der Elternzeit verdient hast. Wenn denen das zu lange her ist wird nach einem Durchschnittswert gerechnet womit du aber meistens besser fährst als mit der Berechnung nach dem letzten Gehalt.
Du kannst dich auch schon während der Elternzeit arbeitssuchend melden. Willst du denn auf alle Fälle drei Jahre zu Hause bleiben oder hast du nur die drei Jahre genommen weil du danach eh gekündigt wirst?
Beitrag von happy-mom - 10.01.12 - 21:08 Uhr
Hallo Jana,
ich werde ab Juni 1 Jahr zuhause bleiben, aber mein Chef will mich danach nicht wieder haben
Deswegen war die Frage ob er mich direkt am 1. Arbeitstag nach der Elternzeit kündigen kann. Also kann ich mich ja während der Elternzeit nicht Arbeitssuchend melden weil er mir ja nur mündlich mitgeteilt hat das ich nicht wiederkommen brauch....
Beitrag von jana1109 - 10.01.12 - 21:23 Uhr
Willst du denn dann in Vollzeit arbeiten oder Teilzeit? Ich nehme an dass du jetzt Vollzeit arbeitest. Wenn du in Teilzeit arbeiten willst dann reiche bei deinem jetzigen AG 3 Jahre Elternzeit ein und geh nach einem dreiviertel Jahr hin und schreibe ihm, ob du ab dem Datum XY für angenommen 30 Std. wieder kommen kannst. Wenn er schreibt nein gehst du mit dem Schreiben zum Arbeitsamt und hast schon Anrecht auf ALG 1 trotz Elternzeit. Dann kannst du in aller Ruhe einen neuen Job suchen und bekommst nebenbei ALG. Solltest nur beachten, dass dein ALG auf die Std. runter gerechnet wird, die du arbeiten möchtest. So hast du auf alle Fälle deinen jetzigen Job für die nächsten Jahre erstmal "sicher" auch wenn er dich kündigen möchte. Solltest du nichts finden überlegt dein jetziger Chef es sich ja evtl. nochmal anders und du kannst doch wieder dahin...
Ich habe vorher z.B. 40 Std. gearbeitet und habe für 30 Std. gefragt und bekomme nun für 30 Std. auch ALG 1 trotz Elternzeit.
Beitrag von mamaschneufel - 10.01.12 - 21:54 Uhr
hallo happy mom,
erstmal herzlichen glückwunsch zum baby...
ich kenne die situation in der du steckst. nun hast du mehrere möglichkeiten.
elterngeld ud elternzeit sind unterschiedliche dinge, du könntest z b 3 jahre elternzeit beantragen, nach einem jahr könntest du dir nen 30 std job suchen, in dem du dir während der elternzeit sozusagen etwas dazuverdienst. je nachdem in welcher branche du arbeitest brauchst du da nichtmal unbedingt die zustimmung deines chefes.
ansonsten ist es prinzipiell schon so das du sofort die kündigung bekommen kannst, wenn er dich gar nicht mehr wiedersehen möchte wird er dich dann sicher auch den einen monat freistellen von der arbeit. dein arbeitslosengeld wird von deinem einkommen in den letzten 24 monaten berechnet, wenn du also nach einem jahr wieder arbeiten gehst dann nach dem was du vor, nach ud während deiner elternzeit als einkommen hattest. da zählt auch das elterngeld als einkommen mit rein. machst du länger wie ein jahr elternzeit dann berechnen die das etwas komplizierter und fiktiv.
aber bis dahin hast du ja noch ne menge zeit und vielleicht findet sich ja bis dahin auch wieder was neues so das du gar kein arbeitslosengeld beantragen musst oder nicht so lange...
bei mir hat es glücklicherweise nur 1,5 monate gedauert...
mach dir erstmal nicht so viele gedanken. bekomm in ruhe dein kind und geniess die zeit und such dir dann was neues.
lg
Beitrag von goldie99999 - 10.01.12 - 21:56 Uhr
Jede Nebenbeschäftigung erfordert das Einverständnis des AG! Ausnahmslos JEDE!
Beitrag von windsbraut69 - 11.01.12 - 10:13 Uhr
"je nachdem in welcher branche du arbeitest brauchst du da nichtmal unbedingt die zustimmung deines chefes"
In welcher Branche braucht man die denn Deiner Meinung nach nicht???
Gruß,
W
