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Beitrag von 147741 - 10.01.12 - 16:12 Uhr

Hallo!

Hab mal ne Frage zu Verbuchen von Zahlungseingängen.

Wenn ich auf der Rechnung 2 % Skonto gewähre, dann gebe ich dies beim Verbuchen auch so ein.

Wenn jemand etwas bar bezahlt und auf der Rechnung kein Skonto gewährt wird, ich aber bei Barzahlung z. B. zum Kunden sage statt 251,20 soll er mir nur 250 geben, das passt dann schon, ist das dann auch Skonto oder ein sonstiger Abzug?

Wird steuerrechtlich ein Unterschied zwischen Skonto und sonstiger Abzug gemacht?

Hab festgestellt, dass, wenn ich Skonto anklicke, der Verrechnungsbetrag 251,20 ist, wenn ich sonstiger Abzug anklicke, dann ist der Verrechnungsbetrag 250,00.

LG

Beitrag von jillrips - 10.01.12 - 17:02 Uhr

Hallo :)

Also, wenn ich die Rechnung einbuche, dann nehme ich den vollen Betrag. Wenn die Zahlung dann abzüglich Skonto geleistet wird, dann buchst du Skonto natürlich extra.
Wenn der Betrag aber nicht wirklich zu einem gewährten Skonto passt, dann würde ich das gegen Erlöse buchen (Skr 03--> Konto 8400) um das Debitorenkonto auszugleichen.

Steuerlich ist es wichtig, dass du für die paar Euro die Umsatzsteuer verringerst.

Wenn du das in der Kalkulation nicht so eng siehst..

Beitrag von sassi31 - 10.01.12 - 23:09 Uhr

Hallo,

also ich habe so kleine Beträge üner Kundenskonto gebucht. Wichtig ist es, die Umsatzsteuer zu korrigieren.

***Hab festgestellt, dass, wenn ich Skonto anklicke, der Verrechnungsbetrag 251,20 ist, wenn ich sonstiger Abzug anklicke, dann ist der Verrechnungsbetrag 250,00.***

Der Skontobetrag bzw. -satz wird ja sicher bei euch im Programm hinterlegt sein und deshalb so vorgeschlagen. Aber ein sonstiger Abzug kann theoretisch alles sein und jede Höhe haben. Keine Ahnung warum da dann 250 Euro vorgeschlagen werden.

Gruß
Sassi