Hallo zusammen,
ich muss leider für 2 Monate ALG beziehen. Das kann man ja im Netz selbst berechnen, mit dem Lohn der letzten 12 Monate.
War die ersten 6 Monate noch in der Ausbildung und habe 791 Euro brutto bekommen, die letzten 6 Monate dann Vollzeit angestellt für 1300 Euro brutto.
Bei der Berechnung kommen bei mir nun ca. 480 Euro raus. Ist das wirklich richtig?
Ich wohne mit meinem Freund zusammen und wir teilen uns die Miete inkl. Nebenkosten. Das sind für jeden 370 Euro, aber da bleibt ja dann kaum was übrig...
Hab ich mich da vertan, oder stimmt das? Wenn ja, dann durfte ich die 2 Monate ja wirklich ein Problem kriegen...
Danke schonmal!
Wirklich nur so geringes ALG I?
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Beitrag von jenni258 - 10.01.12 - 17:09 Uhr
Beitrag von zwillinge2005 - 10.01.12 - 17:28 Uhr
Hallo,
hast Du Dich denn schon arbeitssuchend/Arbeitslos gemeldet? Konnte man Dir dort keine Auskunft geben? Lohnersatzleistungen werden doch nach dem Nettoeinkommen und nicht nach dem Bruttoeinkommen berechnet, oder?
LG, Andrea
Beitrag von wasteline - 10.01.12 - 17:39 Uhr
Das stimmt so.
Beitrag von lisasimpson - 10.01.12 - 17:40 Uhr
nimm doch mal dein nettoeinkommen, teil es durch 12 und davon (ich glaube ) 60%- müßte so pi mal daumen doch hinkommen, oder?!
Vielleicht solltest du dich fortbilden, denn in einem beruf, in dem du vollzeit 1300€ verdienst, wirst du dich ja nie wirklich selbst finanzieren können...
Beitrag von jenni258 - 10.01.12 - 18:33 Uhr
Danke erstmal für die Antworten!
Aber was mach ich denn dann? Mit 480 Euro komm ich ja irgendwie nicht weit...gibts da irgendwie noch Zuschüsse oder sowas?
Werde auch nicht weiter für "nur" 1300 brutto arbeiten. Das war nach der Ausbildung eben die Aussicht auf Übernahme. Dann leider nur ein halbes Jahr. Man sagte mir beim Arbeitsamt schon, dass meine Ausbildung + Fachabitur etc. gute Voraussetzungen sind, nach der Geburt eine gute Stelle zu finden. Ich muss halt nur die 2 Monate mit ALG I rumkriegen.
Hatte bisher nur einen Beratungstermin beim Arbeitsamt, bei dem die Grundvoraussetzungen geklärt wurden. Antragsabgabe ist die Tage, dann wird ja direkt errechnet was ich bekomme. Dann werde ich den Bearbeiter auch fragen, aber wollte halt vorher selbst schonmal gucken.
Beitrag von lisasimpson - 10.01.12 - 19:01 Uhr
da du mit deinem partner zusammenlebst wird es eine frage eures gesamteinkommens sein, ob du zusätzlich ALG2 beziehen kannst in dieser zeit.
ist sein einkommen jedoch zu hoch, muß er in dieser zeit für dich aufkommen.
dein eltergeld wird allerdings dann wohl noch geringer ausfallen, da die beien monate mit ALG1 nicht mit reinzählen.
du wirst dir also grundsätzlich überlegen müssen, wie du / ihr mit eurem einkommen wirtschaften wollt
Beitrag von caro300 - 10.01.12 - 19:01 Uhr
Das Arbeitslosengeld berechnet sich nach den Netto der letzten 12 Monate. Davon 67 %. Wenn es so wenig ist, dass ihr nicht damit auskommt, habt ihr Anspruch auf ergänzendes ALG II. Man kann also auch gleichzeitig ALGI und AlG II beziehen. Das hat den Vorteil, dass dann die Miete auch berücksichtigt wird. Dadurch erhöht sich dann deine/eure Leistung für die 2 Monate.
LG
Carola
Beitrag von wasteline - 10.01.12 - 20:01 Uhr
67% mit Kind, 60% ohne Kind.
Beitrag von marion2 - 14.01.12 - 15:07 Uhr
Das ist weniger. Von den 67 bzw. 60 % geht noch was ab.
