Neuer Arbeitsvertrag. Welche geldwerten Leistungen verhandeln?

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Beitrag von babell - 10.01.12 - 17:38 Uhr

Hallo,

ich stehe nun nach 2 1/2 als Freiberufler in einer Firma kurz vor der Anstellung.
Da mein Chef mich gerne anstellen möchte stehe ich in einer ganz guten Position für Verhandlungen.

Ich bin mir nun bei ein paar DIngen nicht sicher, möchte aber gerne sicher auftreten.

Er hat mir zB einen Firmenwagen in Aussicht gestellt. Nun ist es aber so, dass ich mit einem Firmenwagen, den er mir bietet, ebenso meinen KLeinwagen behalten kann.
In dem mir angebotenen Preissegment hätte ich auch ein anderes Fahrzeug gefunden, dass ich gerne hätte. Darf man so "unverschämt" sein und das anfragen???

Welche geldwerten Leistungen habt ihr so? VWL sind klar (also gibt es in der Firma immer), Laptop hab ich schon, Handy brauche ich nicht.

Und dann noch eine Frage: ich bin privat versichert und will es unbedingt bleiben. Ich habe allerdings das juristendeutsch nicht ganz verstanden: MUSS mein AG mir einen Zuschuss zur privaten KV zahlen? Wenn ja in welcher Höhe - wenn nein - wie verhandelt man hier?

Sorry für viele vielleicht dumme Fragen, nach jahrelanger Selbstständigkeit ohne Mitarbeiter sind mir solche DInge einfach unklar.

Danke

Beitrag von vwpassat - 10.01.12 - 18:16 Uhr

"" ich bin privat versichert und will es unbedingt bleiben. ""

Verdienst Du über 4237,50 € monatl. ?

http://www.beitragsbemessungsgrenze.com/

Beitrag von babell - 10.01.12 - 18:27 Uhr

nein, verdiene ich nicht. Ich hab das mit der beitragsbemessungsgrenze schon gelesen - aber ich hab verschiedene Ausführungen gefunden, und wurde dann erst recht nicht schlau.

Heißt das denn dann, dass der AG ERST Zuschüsse übernehmen muss, wenn mein Einkommen darüber liegt??? Oder bringe ich jetzt alles durcheinander?

Im Prinzip kann mir ja niemand vorschreiben, wie ich mich versichere - ob privat oder gesetzlich...?!

Beitrag von wasteline - 10.01.12 - 19:58 Uhr

Hier steht es ganz gut erklärt

http://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/krankenversicherung/arbeitgeberanteil.php

Beitrag von vwpassat - 10.01.12 - 20:06 Uhr

Dann kannst Du Dir das leider nicht aussuchen und MUSST in eine gesetzliche Krankenversicherung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Private_Krankenversicherung

Beitrag von sunshine1176 - 11.01.12 - 09:57 Uhr

Im Prinzip kann dir doch jemand vorschreiben, wie du dich versicherst. Wenn du unter der BBG verdienst, dann kannst du dich im Grunde nur gesetzlich krankenversichern.

Es kann dir aber keiner vorschreiben, deine Arztrechnungen selber zu zahlen, dann bist du für die Ärzte ein Selbstzahler und wirst somit wie ein Privatpatient behandelt.

Beitrag von j.d. - 11.01.12 - 11:42 Uhr

Hallo,

nein das verstehst du falsch!

Beitragsbemessungsgrenze heißt bis zu diesem Bruttobetrag werden Beiträge abgezogen, was drüber ist, ist ohne Beiträge. (gilt natürlich nur für die GKV, in der PKV werden die Beiträge ja nicht einkommensabhängig ermittelt)

JAEG = Jahresarbeitsentgeltgrenze = relevantes Einkommen, das überschritten werden muss, damit ein Wechsel in die PKV möglich ist, bzw. bei einem Wechsel von Selbständigkeit in eine Festanstellung wie in diesem Fall die Grenze ob man in der PKV bleiben darf. Und das ist das für dich relevante für die Frage, ob du in der PKV bleiben darfst. Die Grenze liegt 2012 bei 50850 €. d.h. du musst wohl zurück in die GKV.

Dort kannst du dann aber die Kostenerstattung wählen. d.h. du gehst als Privatpatient zum Arzt, zahlst also deine Rechnungen selbst und erhälst eine Erstattung. ABER: Das ist eigentlich nur eine gute Lösung, wenn du eine private Zusatzversicherung hast, die die Restkosten zahlt, denn die Rechnungen sind eigentlich immer viel höher, als die Kassensätze, die du erstattet bekommst.( oder natürlich, wenn du es dir leisten kannst immer kräftig drauf zu zahlen #rofl)

Und nein, der AG darf es sich nicht aussuchen, ob er zur PKV einen Zuschuss leistet - er muss einen Zuschuss leisten und zwar in Höhe des Zuschusses, den er zahlen müsste, wenn man in der GKV ist. Sonst wäre der AG ja besser gestellt und würde jeden AN, bei dem das möglich ist, zwingen in die PKV zu gehen :-)

Ich hoffe ich konnte dir helfen!

Hoffe es ist verständlich geschrieben, aber mein Sohn (3,5 Monate) #verliebt turnt mir grad auf dem Schoß rum, da is das etwas schwieriger ...

LG

Julchen

Beitrag von an-ne82 - 10.01.12 - 21:26 Uhr

Meinst du brutto oder netto?
LG,
Anne

Beitrag von vwpassat - 11.01.12 - 09:48 Uhr

Die BBG ist natürlich Brutto.

Ist doch anders gar nicht möglich.

Beitrag von j.d. - 11.01.12 - 11:20 Uhr

In diesem Fall ist allerdings die JAE-Grenze relevant ;-) diese ist aber natürlich auch Brutto!

BBG= Beitragsbemessungsgrenze = bis zu diesem Bruttobetrag werden Beiträge abgezogen, was drüber ist, ist ohne Beiträge

JAEG = Jahresarbeitsentgeltgrenze = relevantes Einkommen, das überschritten werden muss, damit ein Wechsel in die PKV möglich ist, bzw. bei einem Wechsel von Selbständigkeit in eine Festanstellung wie in diesem Fall die Grenze ob man in der PKV bleiben darf.

Nur damit es hier keine Missverständnisse wegen den Begriffen gibt ;-)

LG

Beitrag von lisasimpson - 10.01.12 - 18:25 Uhr

wieso möchtest du denn gerne geldwerte Leistungen haben statt einkommen?

grundsätzlich gibt es z.B. die Möglichkeit, daß der AG die Kinderbetreuungskosten übernehmen kann- diese sind dann unversteuert (?) und ohne Sozialabgaben zu beziehen- also für AN und AG die günstigste Möglichkeit (wenn man von den Beiträgen zur Rentenversicherung absieht)

und klar kannst du fordern/ anfragen, warum denn nicht.

So weit ich weiß, MUSS dir dein Arbeitgeber einen zuschuß für die PKV geben- ic hglaube aber nur in der Höhe, in der auch der gesetzliche Kv beitrag wäre (aber da bin ich mir nicht ganz sicher)

Beitrag von babell - 10.01.12 - 18:31 Uhr

Oh, kam etwas falsch rüber. Selbstverständlich wäre mir das "direkte" EInkommen natürlich lieber. Aber manche DInge tun dem AG nicht unbedingt weh und ich habe dennoch einen Vorteil davon. Hintergrund ist auch der, dass ich mit vielen Kollegen gesprochen habe und eine Gehaltserhöhung in den nächsten Jahren auch nciht drin sein wird. Es gibt AN, die seit 15 Jahren keine Gehaltserhöhung hatten...von daher sicher ich mich gerne in alle Richtungen ab und nehme was ich kriegen kann ;-)

Also anfragen werde ich das AUto dann mal, auch auf die Gefahr hin, eine Abfuhr zu bekommen :-) Aber momentan fahre ich einen kleinen Peugeot, geboten wurde mir ein Fiat 500, Panda oder im höchsten Fall eine A-Klasse....und dann fahre ich doch lieber meinen eigenen und tanke ab und an auf Firmenkosten..

Zum Thema PKV werde ich dann am Besten einfach den Chef fragen und mal abwarten was er mir dazu sagt.

Vielen Dank für Deine Antwort!

Beitrag von twins - 10.01.12 - 19:19 Uhr

Hi, wenn er nicht mehr Gehalt zahlen will, kannst du auch gut Fortbildung oder Fachzeitungen mit ins Gehalt einkalkulieren lassen. Das Zahlen sie eher als mehr Gehalt.

Beitrag von babell - 10.01.12 - 19:40 Uhr

stimmt, Fortbildungen sind eine gute Idee...davon hab ich auch in ein paar Jahren noch was...:-)

Beitrag von manavgat - 11.01.12 - 10:38 Uhr

Diese "geldwerten Leistungen" sind immer wieder Anlass zum Streit, müssen versteuert werden (Firmenwagen) und! wenn Du länger krank bist, werden sie ersatzlos gestrichen.

Verhandel ein anständiges Jahresbruttogehalt!

Auch Weihnachtsgeld kann der AG nämlich unter Umständen ausfallen lassen oder es steht sogar so im Arbeitsvertrag. Auch Boni etc. sind nix, womit Du kalkulieren kannst.

Die Krankenversicherungsfrage kann Dir Deine Krankenversichung beantworten!

Gruß

Manavgat

Beitrag von nele27 - 11.01.12 - 11:31 Uhr

Hi!

Wie auch manavgat schon schrieb, sind geldwerte Leistungen STATT Gehalt zu verhandeln ungünstig. Gehalt ist immer besser, nicht nur für den Kontostand und für die Rente, sondern auch, wenn Du z.B. eine Baufinanzierung brauchst. Da kannst Du auch nicht sagen "ich verdiene zwar nur xxx, aber ich hab da noch n Laptop..." ;-)

Ich habe ein Laptop und Handy, aber halt, weil ich diese Dinge dienstlich brauche!

Dienstwagen wäre bei mir unsinnig, da ich viel zu viele Kilometer zur Arbeitsstätte fahren muss... also nehme ich den Privatwagen und rechne die dienstlich gefahrenen Kilometer ab.

Dann gibt es noch Kindergartenzuschuss oder andere Zuschüsse, auf die der AG keine Steuern zahlen muss (deswegen bieten die es lieber an als mehr Gehalt).

Geldwerte Leistungen sind also nur dann gut, wenn es sonst gar keine Gehaltserhöhung gäbe :-) Und da Du ja selbst schreibst, dass Du in einer guten Position bist, kannst Du ja lieber n anständiges Gehalt verhandeln bzw. falls das schon absgeschlossen statt den Sachgegenständen und Zuschüssen lieber ein 13. Monatsgehalt oder eine Gehaltserhöhung nach Ende der Probezeit (so hat es mein Mann gerade gemacht).

LG
Nele