Spezialisten in Sachen Elterngeld hier?!

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Beitrag von stinkmaus - 10.01.12 - 17:44 Uhr

Hallo Zusammen
ich sitze über den von allen so geliebten Elterngeldantrag #rofl

Ich hab Probleme mit der Berechnung.....hier mal die Darstellung

1. Kind geboren am 1.10.2009 und habe Elterngeld ab 1.1.2010 bis 30.09.2010 erhalten
ab 1.10.2010 bis 30.11.2010 hab ich halbtags gearbeitet

2. Kind geboren am 25.10.2011
Mutterschaftsgeld bis 4.1.2012 erhalten

kann ich, da meine Kinder 24 Monate auseinander sind, die Monate vor Geburt vom 1. Kind hinzuziehen?!

Das wir Geschwisterbonus bekommen, dass ist klar!

vielen dank für Eure Hilfe#winke#winke#winke#winke#winke#winke

Beitrag von anarchie - 10.01.12 - 17:49 Uhr

Hallo!

Nein, nur Bezugsmonate des EG, Monaate im beschäftigungsverbot oder Zeiten schwangerschaftsbedingter Krankheit können durch Monate davor ersetzt werden.
Wenn du zwischen dem 30.11.2010 und der geburt nicht gearbeitet hast, bekommst du nur den Mindestsatz.

lg

melanie

Beitrag von stinkmaus - 10.01.12 - 17:55 Uhr

Hi
Danke für deine Antwort...aber was ist EG?
und wieso 30.11.2010?

Grüsse#winke

Beitrag von anarchie - 10.01.12 - 17:59 Uhr

EG= Elterngeld;-)

Bezugsmonate hat man maximal 14, meisst nur 10, wenn man nicht Alleinerziehend ist und gearbeitet hat.

Beitrag von miau2 - 10.01.12 - 19:51 Uhr

Hi,
wann hat denn der MuSchu vom zweiten angefangen (also vor der Geburt)?

Wenn er Mitte September angefangen hat würdest du wenn ich das richtig sehe einen Monat durch einen von vor dem ersten Kind ersetzt bekommen. Wenn der MuSchu erst im Oktober angefangen hat würde ich sagen, dass kein Monat ersetzt wird.

Es zählen die 12 vollen Monate vor Beginn vom Mutterschutz.

Plus Geschwisterbonus, und bei einem Durchschnitt von unter 1000 Euro sind es auch mehr als die 67% (bzw. 65%).

Viele Grüße
miau2

Beitrag von stinkmaus - 10.01.12 - 19:54 Uhr

hi
danke für deine Mail...
naja ich hab ja seit meinem 1. kind nur die 2 Monate (oktober+november 2010) gearbeitet und seit dem nicht mehr..mutterschutz also keiner in dem sinn... ich hab von der Krankenkasse das mutterschaftsgeld bekommen für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.....

aber echt ich steig da nicht durch :-(

Beitrag von miau2 - 10.01.12 - 20:02 Uhr

Hi,

die Mutterschutzfrist gilt m.W. nach trotzdem, auch wenn du nicht gearbeitet hast.

Du hättest in der Zeit ja gar nicht arbeiten dürfen, daher wird diese Zeit in die EG-Berechnung nicht einbezogen. Ich denke also, es dürfte keinen Unterschied machen.

Wobei ich nicht vom Fach bin ;-).

Viele Grüße
miau2

Beitrag von stinkmaus - 10.01.12 - 20:04 Uhr

wieso hätte ich nicht arbeiten dürfen?! ich habe in denen beiden Monaten gearbeitet, als ich kein elterngeld mehr bekommen hab...hab sozusagen die 3jährige elternzeit nur um 2 Monate unterbrochen... mein mann hatt in den 2 Monaten elternzeit gehabt und ich hab da ein bisle was gearbeitet...
ich werd da morgen mal anrufen, mal sehen was die sagen :-9
aber trotzdem vielen dank :-)

Beitrag von susannea - 10.01.12 - 23:17 Uhr

In den 14 Woche Mutterschutz hättest du nicht arbeiten dürfen, war gemeint.

Die Mutterschutzzeit (denn wenn du Mutterschaftsgeld bekommen hast, hattest du auch Mutterschutz) werden ersetzt.

Beitrag von bernsteinelfe - 11.01.12 - 09:22 Uhr

Susanne - du hier? Hier ist das hormongesteuerte Monster (An...11.) aus dem LF ;-)
Lustig, dich hier zu treffen ;-)

Beitrag von susannea - 11.01.12 - 15:02 Uhr

Ja, schon ganz lange, meine Kidner waerden ja moren bzw. in drei tagen schon groß ;) (5,3).

Beitrag von miau2 - 11.01.12 - 14:19 Uhr

Danke :-p. so war es gemeint...

wobei ich natürlich nicht ganz korrekt war, denn vor der Geburt darf man ja arbeiten - man muss aber nicht.

v