Einkommen nicht gemeinsam veranlagen -wie?

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Beitrag von xxxxxx - 10.01.12 - 21:13 Uhr

Hallo,

bisher hat mein Mann alleine verdient und ich war bei den Kindern. Er hat Steuerklasse 3.
Damit ich zeitlich flexibel bin, habe ich mich selbständig gemacht.

Ich arbeite in einem Bereich, in dem eine gewisse 4stellige Summe steuerfrei ist.

Wenn wir aber nun in unserer Steuererklärung mein Einkommen mit angeben, wird es doch auf das meines Mannes mit angerechnet und dann müssen wir Steuern nachzahlen?!

War ja damals beim Elterngeld auch so. Wurde aufs Einkommen angerechnet = Steuernachzahlung.

Lässt sich das irgendwie vermeiden? Wenn wir eine getrennte Steuererklärung machen? Wenn ja, wie geht das dann?

Viele Grüße
:-)

Beitrag von wasteline - 10.01.12 - 21:43 Uhr

Getrennt oder Zusammen? Was ist besser?

Bei einer getrennten Veranlagung zur Einkommensteuer wird jeder Ehegatte so behandelt, als gäbe es die Ehe gar nicht.

Eine getrennte Veranlagung zur Einkommensteuer können allerdings ausschließlich verheiratete Ehepaar wählen, die eben nicht dauerhaft getrennt von einander leben (also der Fall vor der Scheidung), insofern ist dieser Begriff etwas irreführend, da nur die Steuererklärungen getrennt werden nicht jedoch das Paar selbst.

Ehepaare werden grundsätzlich automatisch per Ehegattensplittung besteuert, und können optionial und auf Wunsch getrennt veranlagt werden. Dazu genügt es, an der entsprechenden Stelle der Einkommensteuererklärung ein Kreuz zu machen.

Im Rahmen jeder Veranlagung von Ehepaaren sollte genau geprüft werden, welche Veranlagungsform die günstigere ist. So können Sie viel Geld sparen.

Die getrennte Veranlagung ist oftmals die steuersparenste Alternative wenn ein Ehegatte beispielsweise: Hohe ausländische Einkünfte bezieht (Progressionsvorbehalt) Arbeitslosengeld bezieht (Progressionsvorbehalt) Finanzelle Verluste erlitten hat

Quelle:http://www.steuerberater-dorn-berlin.de/content_steuer/einkommensteuer_veranlagung_splitting.html

Beitrag von comapo - 10.01.12 - 22:07 Uhr

Hi,

was meinst Du, was Dein Mann bei Stkl. 3 an Steuern nachzahlt, wenn ihr getrennt veranlagt?

Hol Dir ein Steuerprogramm und gib alles ein. Das Programm sagt Dir dann, ob Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung günstiger ist.

Wenn Dir Freibeträge zustehen, sind die unabhängig von der Veranlagungsart zu gewähren.

LG

Beitrag von comapo - 10.01.12 - 22:08 Uhr

Ach so. Dann füllt jeder eine eigene Steuererklärung aus, gibt verheiratet seit ... an und macht ein Kreuz bei getrennte Veranlagung.