hallo
ich habe heute post bekommen das ich ein minus aufmeinem kundenkonto habe weil mir ein gutschein zurückgebucht wurde.
ich hatte einen gutschein bekommen von vertbaudet mind. bestellwert 50.-
habe mehr als das bestellt nd aber nur sachen rund 30euro behalten..
normalerweise ziehe ich da trotzdem den gutschein ab den mindestbestellwert ist für mich nicht gleich bezahlwert.
sehe ich das jetzt falsch?
danke für infos.
versandhandel 10 euro gutschein nachträglich zurükgezogen.
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Beitrag von luckylike - 10.01.12 - 21:40 Uhr
Beitrag von schaju77 - 10.01.12 - 22:16 Uhr
Hallo,
meines Wissens muss auch nach der Retourware der Mindestbestellwert erreicht sein, damit der Gutschein angerechnet werden kan..
Oftmals steht das auch dabei.
Du wirst es ausgleichen müssen.
LG
Beitrag von luckylike - 10.01.12 - 22:48 Uhr
hm
sowas hatte ich bisher noch nie, stand auch nihts dabei. hätten sie ja mal erwähnen können, stand auch nichts in den AGB .woher soll ich den das wissen?
vg lucklike
Beitrag von schaju77 - 10.01.12 - 22:58 Uhr
Ich hatte das mal bei einem Gutschein gelesen, da stand das drauf. Seitdem achte ich bei gutscheinen drauf, daß nach evtl. Retoure der Mindestbestellwert trotzdem erreicht ist.
Ob das jetzt aber bei jedem Versandhaus so ist, kann ich dir nicht sagen. Zumindest ist es mir nicht neu, daß sie den nicht angerechnet haben.
LG
Beitrag von nadeschka - 10.01.12 - 23:22 Uhr
Ich denke, es ist selbstverständlich, dass der Gutschein nur gültig ist, wenn du am Ende auch tatsächlich Waren für 50 Euro behalten hast.
Stell dir vor, es würden sonst alle erst für 50€ bestellen, dann Waren für 40€ zurück schicken und für das verbleibende 10-Euro-Teil müssten sie dann nichts bezahlen, weil sie ja den Gutschein haben.
Das kann ja gar nicht gehen.
LG
Beitrag von vwpassat - 11.01.12 - 00:48 Uhr
Du hast Dir das doch schon selbst beantwortet - aber leider nicht begriffen.
Das Leben besteht nicht nur aus Nehmen!
Beitrag von luckylike - 11.01.12 - 13:42 Uhr
hallo ich wollte es einfach mal genau wissen da ich im unklaren war...
wenn ich von otto einen 10.- gutschein bekomme kann ich den immer abziehen auh wenn ich ware retouniere und den bestellwert dann somit nicht erreichte.
das es jedes unternehmen anders handhabt war mir nicht hundertpro klar.#
danke für die hilfreiche antwort
Beitrag von kaminrot - 11.01.12 - 18:37 Uhr
Hallo!
Bei otto hast du aber keinen Mindestbestellwert, so viel ich weiß.
Gruß, k.
Beitrag von ich-habe-zwei-davon - 11.01.12 - 11:08 Uhr
bestellwert = zu bezahlender rechnungswert wenn du einen gutschein in anspruch nimmst
beispiel:
mindestbestellwert 80€ und dann bekommst du 10€ gut geschrieben.
du schickst ware im wert von75€ zurück, müsstest du laut deiner überlegung ja ein plus von 5€ auf deinem kundenkonto haben,..
oder du schickst bis auf 10€ alles zurück, bekommst dadurch deine ware geschenkt vom handel - wieso sollten sie das tun 
gutscheine sind doch eh nur zur lockung der kaufkraft der kunden gedacht. warum sonst ist der mindestbestellwert so hoch und du bekommst etwas gut geschrieben? denkst du nicht auch das du es in deiner zu bezahlenden ware nicht schon drin hast und mitbezahlst
Beitrag von schlunzjul83 - 12.01.12 - 11:28 Uhr
Hallo,
wobei ich gestehen muss, ich bestelle bei Tchibo auch oft für mehr als 80,-€, dann ist es versandkostenfrei.
Wenn ich aber dann nur Waren für weniger behalte, hab ich noch NIE die Versandkosten bezahlt. Die stehen dann nämlich auch nicht mehr auf der Rechnung drauf, wenn die 80,- überschritten sind.
Aber bei Mindest"bestell"wert sehe ich es eigentlich auch erstmal so, dass die bestellte Menge, nicht die gekaufte, den Wert übersteigen soll. Wobei ich dann auch ne Einigung zwischen Händler und mir ersuchen würde, sollte er den Betrag von mir haben wollen. Wie z.B. bei wirklicher Unsicherheit meinerseits, weils nirgendwo in den AGBs steht, nur die Hälfte. oder sowas ind er Richtung...
LG Julia
Beitrag von vwpassat - 12.01.12 - 16:47 Uhr
Das ist dann aber Kulanz von Tchibo.
