Hallo,
ich bräuchte mal Eure Hilfe, vielleicht weiss das ja jemand.
Also, ich hab einen Job, hab einen unbefristeten Vertrag. Ich bin aber am überlegen, ob ich nicht wechsele, aus verschiedenen Gründen.
Ich hab mir immer gesagt, bis wir schwanger werden bleib ich noch da, eben wegen dem Elterngeld, das mir ja bei der neuen Firma erstmal nicht zustehen würde.
Kann mir jemand sagen, wie lange ich bei dem neuen Job arbeiten müsste, um einen Anspruch auf Elterngeld zu haben? sprich die 65%.
Es wird jeden Monat schlimmer, deshalb überleg ich. Und jeden Monat wieder hoffe ich, dass ich schwanger bin, damit das ein Ende hat.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Martina
Frage zu Elterngeld
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von schatzmausi - 11.01.12 - 07:34 Uhr
Beitrag von ida-calotta - 11.01.12 - 08:08 Uhr
Hallo!
Das Elterngeld berechnet sich nicht nach Firmenzugehörigkeit, sondern nach deinem Nettolohn der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz. Somit ist es egal ob du zwischendrin die Firma wechselst.
LG Ida
Beitrag von schatzmausi - 11.01.12 - 08:39 Uhr
Hallo,
Wenn man Probezeit hat, ist das dann auch egal?
Ich hab mal gehört, dass man dann nur den Pflichtbetrag, bzw. Grundbetrag bekommt.
Noch eine Frage, Wenn ich wechsle und in der Probezeit schwanger werde, dann hab ich keinen Anspruch mehr auf einen Arbeitsplatz nach der Elternzeit, oder?
Lieben Dank
Beitrag von bernsteinelfe - 11.01.12 - 09:20 Uhr
Doch, das darf sich nicht auswirken, wenn es eine echte Probezeit ist.
Außer du hast einen auf die Dauer der Probezeit befristeten Vertrag.
Verstehe ich dich richtig, dass du noch nicht schwanger bist? Dann wäre jetzt eine gute Zeit zum bewerben.
Beitrag von kati543 - 11.01.12 - 09:45 Uhr
Du hast sehr viel "nur gehört".
"Wenn man Probezeit hat, ist das dann auch egal?"
JA. Beim Elterngeld geht man von den letzten 12 Monaten aus. Es ist völlig egal in wievielen Firmen du da gearbeitet hast. Oder ob das 400€, Gleitzone, Halbtags- oder Vollzeitjob war. Es ist auch egal ob du aktuell in der Probezeit bist. Es ist auch egal ob du überhaupt arbeitest, den Elterngeld bekommen alle, die eben zu Hause bleiben um sich um ihr Kind zu kümmern. Über die 300€ bekommen jedoch nur die Leute, die mindestens in einen Monat (von den vorangegangenen 12 Monaten) mal etwas verdient haben.
Das Elterngeld vermindern tun nur ALG1 und der Bezug von (nicht schwangerschaftsbedingten) Krankengeld. Da würde jeder Monat mit 0€ eingehen.
"Wenn ich wechsle und in der Probezeit schwanger werde, dann hab ich keinen Anspruch mehr auf einen Arbeitsplatz nach der Elternzeit, oder?"
Also zunächst einmal dauert ja eine Schwangerschaft eine Weile an. Soweit ich weiß, darf eine Probezeit maximal ein halbes Jahr gehen. Eine Schwangerschaft hingegen dauert 9 Monate. Es wird also keinesfalls passieren, dass du unschwanger anfängst, dann - während der Probezeit - schwanger wirst, du - während der Probezeit in Mutterschutz gehst - und dann gekündigt wirst nach der Elternzeit.
Allerdings kennen auch AG's mittlerweile das Problem der Frauen im gebärfähigen Alter. Und aus Sicht eines AG ist es nun mal ganz schlecht, eine Frau anzustellen, sie teuer anzulernen und dann sagt sie nach 3 Monaten, dass sie schwanger ist. Oft (fast schon üblich) heutzutage sind daher die Arbeitsverträge, in denen die Probezeit ein eigener Arbeitsvertrag ist. Falls du daher während der Probezeit schwanger werden solltest und das auch noch bekannt gibst, dann wird der Vertrag einfach nicht verlängert und nach der Probezeit bist du arbeitslos.
Ansonsten gilt für jede Schwangere, egal wlchen Vertrag sie hat, ob sie in Probezeit ist, oder nicht: Sie ist (nahezu) unkündbar. Auch Schwangere in befristeten Arbeitsverhältnissen können nicht gekündigt werden. Nur würde eben höchstwahrscheinlich der AG das Arbeitsverhältnis nicht verlängern, sondern auslaufen lassen nach Vertragsende.
Wenn du einen ungekündigten Arbeitsvertrag hast, dann hast du auch Anspruch auf einen Arbeitsplatz nach der Elternzeit. Aber sei realistisch: Eine Frau, die gleich als erstes nach Beginn in einer neuen Firma schwanger wird und dann erst einmal 1-3 Jahre in Elternzeit geht, dann vielleicht noch ein 2. Kind bekommt, nochmal 1-3 Jahre in Elternzeit geht, bekommt die Kündigung gleich am ersten Tag.
Beitrag von kati543 - 11.01.12 - 09:48 Uhr
Ich würde mich an deiner Stelle nicht so sehr auf's Kinder bekommen versteifen. Eine alte Weisheit besagt nicht ganz unrichtig, dass es dann am Besten klappt, wenn man gar nicht daran denkt 
Kümmere dich lieber um deine Karriere. Der Rest kommt von ganz allein.
Beitrag von schatzmausi - 11.01.12 - 10:15 Uhr
Hallo,
vielen Dank für deine Hilfe.
Ich hatte mir gesagt, wenn ich bis Juni nicht schwanger bin, suche ich mir was anderes. Aber ich hab jetzt schon jeden morgen Bauchweh. Ich hab keine netten Kollegen mit denen man mal ein wenig ratschen kann, es ist einfach nicht schön, eigentlich immer ein Kampf hir zu sein.
Ich muss jetzt anfangen zu suchen, vielleicht geht´s dann besser.
Danke dir
Martina
