Hallo,
Frage steht ja schon oben.
Es geht darum:
Arbeitnehmers Konto ist erloschen. Nun muss das Gehalt ja auf ein Konto überwiesen werden. Kann es z.b. auf das der Lebensgefährtin gehen (nicht verheiratet)?
Der Arbeitgeber meint "NEIN", da Arbeitnehmer und Lebensgefährtin nicht die gleichen Nachnahmen haben.
LG
Kann ein Gehalt auch einmahlig auf ein anderes Konto überwiesen werden?
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Beitrag von turboprinzessin22 - 11.01.12 - 08:17 Uhr
Beitrag von blinkingstar - 11.01.12 - 08:31 Uhr
Kann schon. Sobald die Bank es aber bemerkt, wird sie es mit einem Hinweis auf das Geldwäschegesetz unterbinden.
Viele Grüße
Blinking
Beitrag von parzifal - 11.01.12 - 15:53 Uhr
Könntest Du das näher begründen? Ich bin mit Geldwäsche nicht so bewandert wie Du.
Weshalb sollte die Bank prüfen müssen wer das Geld zahlt und warum? Und weshalb muss die Bank bei Feststellung, dass es sich um Arbeitslohn die Überweisung verweigern?
Könntest Du die konkrete gesetzliche Grundlage nennen? Insbesondere den § des "Geldwäschegesetz" der das gebietet?
Da Du sicher nicht blind geraten hast und dies als feststehende Tatsache mitteilst wäre Deine Auskunft zu meiner Fortbildung nett.
Danke im Voraus.
Gruß
parzifal
Beitrag von blinkingstar - 11.01.12 - 17:17 Uhr
Reicht es Dir, wenn ich statt mit Paragrafen um mich zu werfen, Dir sage, dass ich es aus eigener Erfahrung mit zwei Banken weiß?
Beitrag von parzifal - 12.01.12 - 05:56 Uhr
Etwas konkreter wäre schon hilfreich.
Hast Du dies als Beteiligter eines Kontos erlebt oder als Bankmitarbeiter?
Die Bank prüfte in Deinen Fällen den Grund der Überweisung, stellte fest, das es sich um Arbeitslohn handelte und verweigerte das Ausführen der Überweisung?
Ich kenne das es bei Überweisungen ab ca. 15.000,-- "problematisch" mit Geldwäsche werden kann.
Aber ansonsten ist mir das Problem so nicht bekannt. Aber wie gesagt. Von Geldwäsche habe ich keine Ahnung.
Gruß
parzifal
Beitrag von angel2110 - 11.01.12 - 19:45 Uhr
Also das Gehalt meines Freundes läuft jetzt seit zwei Jahren auf mein Konto und da hat noch nie jemand was dran auszusetzen gehabt - weder sein Arbeitgeber, noch meine Bank oder sonst wer.
Wir haben das damals so geregelt weil ich nur Elterngeld bekam und die ganzen Sachen wie Miete, Gas, Wasser, Strom von meinem Konto runterging und das Elterngeld nicht gereicht hätte. Und bevor er sein Gehalt von seinem auf mein Konto überweisen musste, hat er bei seinem Arbeitgeber mein Konto angegeben.
Wie gesagt - bis heute hat es niemand gestört.
LG
Beitrag von scullyagent01 - 11.01.12 - 08:33 Uhr
Stimmt -> Geldwäschegesetz
Aber mal ehrlich, wer ist schon soooo blöd und kündigt ein Konto ohne ein Neues zu haben?
Das passiert doch nur, wenn ein Konto von seiten der Bank gekündigt wird. Und da muß wirklich schon so einiges in der Schufa stehen, wenn der Kunde kein Neues Guthaben- P-Konto mehr bei einer anderen Bank bekommt. Negativeinträge, EV, pfändungen etc sind da keine Hinderungsgründe !
scully
Beitrag von turboprinzessin22 - 11.01.12 - 08:37 Uhr
Es ist aber wirklich so.
Das Konto von dem o.g. Arbeitnehmer wurde gekündigt und er bekommt wirklich bei keiner Bank ein neues Konto, weil er in einer Privatinsolvenz ist (sollte man dazu sagen), aber wie kann das sein? Es muss doch die Möglichkeit geben, dass man ein Konto bekommt. Wo soll den bitte das Gehalt draufgehen. Ich versteh das nicht.
Beitrag von ninnifee2000 - 11.01.12 - 08:50 Uhr
Dann sollte der Arbeitnehmer zum Arbeitgeber gehen und fragen, ob eine Barauszahlung möglich ist. Normalerweise sollte das kein Problem sein und wird z.B. gelegentlich so in der Gastronomie gemacht. Die Auszahlung wird quittiert, so dass auch steuerlich alles seinen Gang geht.
Beitrag von scullyagent01 - 11.01.12 - 08:52 Uhr
Eine PI ist da kein Hinderungsgrund. Da ist mehr dahinter: Villeicht mißbräuchliche Nutzung des Girokontos.
Auch bei einer PI wird von seiten der Bank kein Konto gekündigt, dürfen die auch nicht.
Wendet Euch mal an die Deutsche Bank oder die Wirecardbank (online ) . Immer vorrausgesetzt es gibt , außer der PI, keine weiteren Leichen im Keller
Scully
Beitrag von nisivogel2604 - 11.01.12 - 10:15 Uhr
Die Banken lehnen trotzdem ab, ob sie dürfen oder nicht.
Wirecard ist allerdings der größte Beschiss überhaupt. Die Bereichern sich massiv an Menschen, die sowieso schon ganz ganz wenig haben. Find ich zum fremdschämen
Beitrag von scullyagent01 - 11.01.12 - 10:30 Uhr
Ja die ( Wirecardbank ) sind schweineteuer - aber nehmen eben jeden.
Scully
Beitrag von nisivogel2604 - 11.01.12 - 11:16 Uhr
Na klar nehmen die jeden. Und bringen ne Menge Leute in große Schwierigkeiten. Das ne Überweisung da eben auch mal 3 Wochen braucht ist nichts besonderes. Und gerade Menschen in PI und Co können sich sowas nicht leisten. Ich kann nur sagen: Finger weg von der Wirecard Bank.
Beitrag von kaffee.tante - 11.01.12 - 19:16 Uhr
"Eine PI ist da kein Hinderungsgrund. Da ist mehr dahinter: Villeicht mißbräuchliche Nutzung des Girokontos."
Mutmaßung deinerseits, kein Wort davon von der TE.
"Auch bei einer PI wird von seiten der Bank kein Konto gekündigt, dürfen die auch nicht."
Das ist so leider nicht richtig, es gibt Gelsdinstitute die nach Mitteilung von der Schufa, dass eine PI eingetragen ist, das Konto des Kontoinhabes kündigen einfach so.
Puhh mir weht ein kalter Hauch entgegen, wenn ich deine Beiträge von heute so lese, sorry.
Grüße
kaffee.tante
Beitrag von scullyagent01 - 11.01.12 - 20:37 Uhr
Leider bist Du unglaublich schlecht informiert:
http://www.sozialleistungen.info/fin/bankprodukte/girokonto/girokonto-trotz-schufa-eintrag.html
Und wenn Dir ein kalter Hauch entgegenweht, wenn Du meine Antworten ließt, solltest Du villeicht erstmal die Fenster schließen.
Scully
Beitrag von kaffee.tante - 11.01.12 - 22:06 Uhr
Guten Abend!
Leider falsch, ich bin schon ganz gut informiert.
Auch der Inhalt des von dir verlinkten Beitrages ist mir bekannt, dennoch
hält er nicht Kreditinstitute davon ab, ihren Kunden bei Bekanntwerden der PI
das Konto zu kündigen bzw. die Eröffnung eine Girokontos zu verweigern aufgrund
einer schlechten Schufa.
Grüße
kaffee.tante
Beitrag von janine2785 - 11.01.12 - 08:54 Uhr
http://srbg.de/zur-eroeffnung-eines-girokonto-trotz-schufa-sind-die-banken-verpflichtet.html
Beitrag von risala - 11.01.12 - 09:29 Uhr
Hi,
Sparkassen & Volksbanken dürfen die Einrichtung eines Guthabenkontos nicht ablehnen. Und wenn er in der Privatinsolvenz ist, braucht er kein P-Konto, da die Gläubiger durch den Insolvenzverwalter / Treuhänder gemäß Vereinbarung bedient werden.
Gruß
Kim
Beitrag von 81nadine - 11.01.12 - 10:24 Uhr
Hallo Kim.
Doch, das dürfen sie, und zwar:
Wenn der Kontoinhaber bereits mal ein Konto hatte und dieses von der Bank wegen Missbrauch gekündigt wurde
oder
Kunde wohnt z.B. in Hamburg und will in München ein Konto eröffnen.
Desweiteren bekommt man ein "Guthabenkonto" bei jeder Bank-die meisten lehnen dies aber ab.
Gruß,
Nadine
Beitrag von cinderella2008 - 11.01.12 - 09:05 Uhr
Aber mal ehrlich, wer ist schon soooo blöd und kündigt ein Konto ohne ein Neues zu haben?
Das kann passieren. Es gibt Situationen im Leben, so blöd kann man nicht denken. Siehe meinen Antwort weiter unten. O.k. ich habe das Konto nicht gekündigt, es gab jedoch triftige Gründe, mein Gehalt nicht mehr darauf einzahlen zu lassen.
Beitrag von bezzi - 11.01.12 - 12:24 Uhr
Hier war es wohl eher die Bank, die gekündigt hat.
Beitrag von woodgo - 12.01.12 - 11:29 Uhr
Egal, wie schwerwiegend die Gründe sind, bevor ich kündige, besorge ich mir ein neues Konto.
Beitrag von janine2785 - 11.01.12 - 08:34 Uhr
Hi,
im Normalfall sollte man sich um ein neues Konto kümmern bevor man sein altes kündigt, es geht ja auch Versicherung,Steuern, GEZ etc. davon ab.
Die Lebensgefährtin könnte eine Kontovollmacht für den Freund beantragen, dann müsste das eigentlich gehen.
Ansonsten kann ich schon verstehen warum der AG sich queerstellt, wenn zwischen AN und Konto keinerlei eindeutige Verbindung steht könnte damit ja auch einiges an Quatsch gemacht werden.
LG
Beitrag von cinderella2008 - 11.01.12 - 09:04 Uhr
Hallo,
das geht. Habe ich auch schon einmal machen müssen.
Mein Ex und ich hatten nur ein gemeinsames Konto. Als er dann auf einmal weg war und das Konto mitsamt meinem Gehalt abgeräumt hat, habe ich ein neues Konto eröffnet. Das dauert aber ein paar Tage und ich hatte die Kto-Nr. etc. für mein neues Konto nicht so schnell zur Verfügung, wie mein Arbeitgeber es gebraucht hätte, um mein Geld dorthin zu überweisen.
Da habe ich das Geld einmalig auf das Konto meines Bruders überweisen lassen.
LG, Cinderella
Beitrag von risala - 11.01.12 - 09:26 Uhr
Hi,
das kommt auf den AG an und hat auch mit Geldwäsche nichts zu tun. Man kann ja nachweisen, woher das Geld kommt und für eine Prüfung liegt es idR ohnehin unter der entsprechenden Grenze.
Mein AG macht das völlig problemlos. Mein Gehalt ging, weil es Probleme beim Kontowechsel gab, 2x nacheinander auf das Konto meiner Schwiegeroma - und die heisst auch anders als ich. Auch als Ehepaar muss man heute nicht mehr den gelichen Namen haben.
Gruß
Kim
