Hallo...
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?
Ich war jetzt beim JA um den Unterhalt für meinen Sohn (6m) vom Kindsvater berechnen zu lassen, da es immer wieder Schwierigkeiten und Vorwürfe gibt...
Bislang dachte ich noch es wäre möglich ohne Dritte eine Einigung zu treffen aber dem ist nicht so...
Ich muß dazu sagen, daß der Kindsvater selbstständig ist und sehr gut verdient, ebenfalls hat er Mieteigentum und die daraus entstehenden Mieteinnahmen...
Auch hat er Sparanlagen, die nicht von geringem Wert sind...
Nun zu meiner Frage...
Werden Sparbücher zur Unterhaltsberechnung, für mein Kind, mit eingerechnet?
Könnte er jetzt noch versuchen irgendwelche Gelder zu vertuschen oder so umzulegen, daß diese nicht mit eingerechnet werden?
Mir wurde gesagt, daß Selbstständige sich "arm rechnen" können?
Mir kommt dies nur komisch vor, weil sie doch eigentlich die Nachweise von 3 Jahren (Steuererklärungen etc) vorlegen müssen und so doch eigentlich nicht viel "drehen könnten, oder liege ich da falsch???
Hoffe, daß ihr für mich vielleicht ein paar Antworten parat habt...
Liebe Grüße
Trine
Unterhaltsberechnung
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Beitrag von trine80 - 11.01.12 - 08:58 Uhr
Beitrag von fabricehanni - 11.01.12 - 09:33 Uhr
An deiner Stelle würde ich zum Anwalt gehen...
Da dir auch noch bis zum 3. Geburtstag von deinen Sohn Betreunugsgeld vom KV zusteht...Aber das rechnet nur der Anwalt aus nicht das JA....Da du denke ich mal in Elterzeit bis, wird dir der Anwalt auch nichts kosten..ich musste nur zum Amtsgericht und mir einen Wisch holen das ich den Anwalt nicht bezahlen muss...
Liebe Grüße
Beitrag von lunacy - 11.01.12 - 09:45 Uhr
Vorsicht! Beratungshilfe/PKH gibts nicht automatisch bei Elterngeld sondern bei geringem Einkommen. Je nach dem, wie viel Elterngeld die TE bekommt, bekommt sie ggf. auch keinen "Wisch" 
Ansonsten stimme ich Dir zu! Ab zum Anwalt
Beitrag von trine80 - 11.01.12 - 10:21 Uhr
Ja, beraten lasse hab ich mich schon von einer Familienanwältin und zwar schon in der Schwangerschaft...
Allerdings hatte ich dies auf sich beruhen lassen weil ich keinen Streit provozieren wollte (sein Geld ist ihm heilig).
Hatte mich bisher immer mit dem Unterhalt zufrieden gegeben (was ja jetzt auch nicht mehr funktioniert)...
Ja, ich bin für 14 Monate in Elternzeit, d.h. noch 8 Monate...Für diese Zeit würde ich dann auch nur noch Unterhalt für mich bekommen...
Mir gehts jetzt auch wirklich "nur" um den Unterhalt für den Kleinen (steht ihm schließlich zu)...
Der Kindsvater kann seinen Kleinen sehen, wann er möchte (kommt auch fast täglich) aber dann hab ich anschließend Psychoterror hier (wie gesagt: Vorwürfe, Rechthaberichkeit, Ironie und Sachen, wie er mir als nächstes eins auswischen kann)...Manchmal frage ich mich, warum ich das überhaupt mache...dann allerdings denke ich an den Kleinen und möchte, daß er mit seinen Vater aufwächst auch wenn wir nicht mehr zusammen sind...
LG Trine
Beitrag von zwiebelchen1977 - 11.01.12 - 18:51 Uhr
Hallo
Nein, Sparbücher werden natürlich nicht mit einbezogen. Und wenn er eine Millionen auf dem Konto hätte. Nur Einkünfte.
Bianca
Beitrag von trine80 - 12.01.12 - 14:54 Uhr
Danke für deine Antwort...
Dann weiß ich ja Bescheid...
Wie sieht´s denn mit dem Wohneigentum und Mieteinnahmen aus...werden die mit eingerechnet?
Auch wohnt der "liebe Junge" wieder bei seiner Mama und zahlt somit auch keine Miete...
LG
Beitrag von zwiebelchen1977 - 12.01.12 - 19:13 Uhr
Hallo Mieteinnahmen ja. Aber wo er wohnt spielt keine Rolle. Es zählen nur die Einnahmen
