Hallo,
ich gehe zur Zeit 3 Stunden am Tag arbeiten und habe meinen Chef nach Urlaub gefragt.
Ich hatte immer 26 Tage. Nun komme ich nur noch auf 15 Stunden die Woche und da hat er ausgerechnet, dass ich nun nur noch 10 Tage Jahresurlaub habe 
Das geht ja gar nicht!
Ist das so rechtens? Muss ich die Stunden dann anderweitig wieder "reinholen" wenn ich mehr Tage brauche?
15 statt 40 Stunden - nur noch 10 Tage Urlaub???
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Beitrag von hanghuhn79 - 11.01.12 - 09:18 Uhr
Beitrag von hausbauer-hh - 11.01.12 - 09:27 Uhr
Urlaubstage sind in Deinem Arbeitsvertrag geregelt, ebenso die Arbeitszeiten. Sowas muss immer schriftlich dokumentiert werden, mündliche Absprachen sind immer schwierig.
Es gitb das Bundesurlaubsgesetz, wo die Mindestanzahl an Urlaubtagen festgehalten wird.
Beitrag von bea_23 - 11.01.12 - 09:27 Uhr
Lies dir das mal durch, vielleicht hilft dir das ja:
http://www.hrexperten24.de/arbeitsrecht/laufendes-arbeitsverhaeltnis/urlaub/wie-viel-urlaub-fuer-geringfuegig-beschaeftigte.php
Lg Bea
Beitrag von jesssy - 11.01.12 - 09:32 Uhr
Hallo,
soweit ich richtig informiert bin, ist es so: Wenn Du trotzdem eine 5 Tage Woche hast (davon gehe ich jetzt aus, wenn Du 3 Stunden am Tag arbeitest), steht Dir genau die gleiche Anzahl an Urlaubstagen zu wie wenn Du 40 Stunden die Woche arbeitest. Solltest Du allerdings beispielsweise 4 oder weniger Tage die Woche arbeiten, wird Dein Urlaub entsprechend reduziert, da Du ja auch weniger Urlaubstage für eine ganze Woche brauchst.
Bitte korrigieren, falls ich da Blödsinn geschrieben habe!!!
LG Jesssy
Beitrag von skm - 11.01.12 - 13:08 Uhr
hallo genau so kenn ich das auch. ich habe eine zeit lang nur 33 stunden verteilt auf 5 tage gearbeitet und habe den kompletten urlaub zur verfügung gehabt. lg
Beitrag von talesia - 11.01.12 - 09:32 Uhr
Hallo,
wenn du weiterhin 5 Tage pro Woche arbeitest, bleibt die Anzahl der Urlaubstage gleich. Ein Urlaubstag ist halt nur noch drei Stunden "wert" statt acht.
Du müsstest doch auch eine Vertragsänderung bekommen haben?! Da müsste der Urlaub auch festgelegt sein. Bei mir stand nur die Änderung der Arbeitszeit drin und dass der restliche Vertrag weiter gilt, somit weiterhin 30 Tage Urlaub.
Sprich ihn freundlich darauf an frage wie er darauf kommt.
Talesia
Beitrag von schichtsalat - 11.01.12 - 09:49 Uhr
Hallo!
Ich arbeite momentan ebenfalls 15 Stunden pro Woche, aber das aufgeteilt an zwei Tagen. Mir stehen daher im Jahr 12 Urlaubstage zu. Wenn ich also eine Woche Urlaub nehmen möchte, nehme ich zwei Tage. Das ergibt dann wie bei meinen Vollzeitkollegen eine insgesamte Urlaubszeit von 6 Wochen (bei uns haben die Vollzeitkräfte 30 Tage Urlaub). Eigentlich ganz easy.
LG,
schichtsalat
Beitrag von windsbraut69 - 11.01.12 - 09:51 Uhr
Entscheidend ist nicht, wieviele Stunden, sondern, wieviele Tage Du pro Woche arbeitest.
Danach wird der Anspruch natürlich umgerechnet.
LG
Beitrag von myimmortal1977 - 11.01.12 - 11:04 Uhr
Dein Chef sollte mal ne Nachhilfestunde nehmen.
Der Jahresurlaub berechnet sich bei Teilzeitbeschäftigten NICHT nach der gearbeiteten Stundenanzahl, sondern nach den tatsächlich gearbeiteten Tagen.
Würdest Du bei einem Vollzeitvertrag mit 5 Arbeitstagen in der Woche 26 Tage Urlaub haben, hast Du diese 26 Tage Urlaub auch noch, wenn Du in Teilzeit an 5 Tagen in der Woche erscheinst.
Der Augenmerk liegt ausschließlich und allein auf den tatsächlich gearbeiteten Arbeitstagen, NIEMALS auf den Stunden.
Ist auch nachzulesen im Bundesurlaubsgesetz.
LG Janette
Beitrag von anarchie - 11.01.12 - 11:25 Uhr
HallO!
Das stimmt nicht.
Da du weiterhin 5 tage arbeitest, hast du auch weiterhin 26 Tage a 3 Stunden Urlaub.
Würdest du nur an 3 Tagen arbeiten, hättest du natürlich auch weniger Tage, nämlich 3/5 der Bisherigen.
lg
melanie
Beitrag von cinderella2008 - 11.01.12 - 13:18 Uhr
Hallo,
um Deinen Urlaubsanspuch berechnen zu können, müsste man noch wissen, an wie vielen Tagen in der Woche Du drei Stunden arbeitest und wie viele Arbeitstage eine Woche bei Deinem AG hat.
Cinderella
Beitrag von hanghuhn79 - 13.01.12 - 09:04 Uhr
Vielen Dank, das hat mir sehr geholfen.
Ich arbeite an 5 Tagen, somit behalte ich dann wohl meinen alten Urlaubsanspruch.
Ich bin noch in der Elternzeit. Mein Sohn wird jetzt 2. Ich hatte mich informiert, dass man formlos notiert, dass man wieder für so und soviel Stunden seinem Job nachgeht. Das wird dann unbürokratisch auf den alten Vertrag umgerechnet. Sobald der Kleine im Kindergarten ist, gehe ich dann wieder mehr arbeiten. War eigentlich ganz einfach. Nur über den Urlaub hat da keiner nachgedacht
