Hallo,
hatte jemand schon so einen Fall?
Wie läuft das ab?
Die Klage wurde heute eingereicht, mir wurde gesagt ich bekäme dann in ein paar Wochen post von einem Labor und müsste dann dort hin.
Wie funktioniert das beim Kv?
Ich habe Angst davor, das man ihm aufgrund der Entfernung ein "Heimset" zusendet und er die Proben selber entnehmen und das ganze zurücksenden muss.
Er streitet die Vaterschaft ab, was wenn er sich weigert den Test abzugeben??
Das hat er schon angedroht und er ist ein sehr rechthaberisch, er wird das rauszögern bis zum geht nicht mehr.
Ich kenne ihn diesbezüglich...
Ich habe Angst das er sich aus der Sache "rausdrehen" kann, denn seine Wahlheimat (Auswanderer) und Deutschland haben kein Abkommen miteinander.
Hat jemand Erfahrung was das angeht? Wie läuft dieser Test ab?
Muss er evtl. sogar nach Deutschland kommen? Was wenn nicht?
Fragen über Fragen.....
Lg Nibiru
Vaterschaftsklage,KV lebt im Ausland, Kind in Deutschland
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Beitrag von nibiru - 11.01.12 - 19:24 Uhr
Beitrag von comapo - 11.01.12 - 20:57 Uhr
Hi,
wenn mit dem Land Rechtshilfeabkommen bestehen, werden die sich schon darum kümmern.....
I. d. R. sehen es andere Länder auch nicht so gern, wenn ihre "Einwanderer" ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen.
Blöd wäre nur, wenn seine Wahlheimat zB Thailand heißt.
Schwer zu sagen, wie das abläuft, dazu fehlen zu viele Infos und ist auch ein wenig speziell.
LG
Beitrag von nibiru - 11.01.12 - 21:17 Uhr
Ist ein sehr familienfreundliches skandinavisches Land.
zu viele Infos möchte ich hier auch nicht posten, ich hatte trotzdem gehofft das mir jemand einen groben ablauf nennen kann.
inzw. bin ich soweit, das er wohl nach D kommen muss, der Gerichtsstand ist ja meine Heimatstadt.
Beitrag von comapo - 11.01.12 - 21:32 Uhr
Hallo noch mal,
die BRD hat ja in jedem Land Konsulate oder ständige Vertretungen. Guck mal hier zB
http://www.berlin.de/standesamt1/kind/vaterschaft.html
Gerade wenn es in der EG / EU ist, gehe ich davon aus, dass es nicht das Problem sein wird, die Vaterschaftsklärung durchzusetzen, wenn auch bestimmt langwieriger....
LG
Beitrag von manavgat - 13.01.12 - 16:05 Uhr
Warum willst Du das überhaupt?
Wenn er offiziell kein Vater ist, dann hat er auch keine Rechte. Ich nehme mal an, dass Du ohnehin nicht mit Unterhalt rechnest, oder?
Gruß
Manavgat
