Hallo!
Mein Mann und ich werden in Zukunft getrennte Wege gehen. Wir sehrn beide keinen Sinn mehr in unsere Beziehung und sind uns einig.
Wir haben ein Kind, es wird bei mir bleiben und mein (Noch)mann darf sie immer besuche oder zu sich holen.
Wie geht man nun vor? Welche Kosten entstehen?
Und noch etwas. Mein Mann arbeitet seit ca 1,5 Jahren nicht und bezieht auch keine Leistung. Kann er theoretisch Unterhalt für sich von mir verlangen?
LG Mrs.XY
scheidung- wie läuft es ab, was für kosten entstehen?
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Beitrag von mrs.xy - 11.01.12 - 22:26 Uhr
Beitrag von comapo - 11.01.12 - 22:38 Uhr
Hallo,
kommt drauf an.... Grundsätzlich müsste er Dir Unterhalt fürs Kind zahlen. Er wird durch die Trennung aber bedürftig und wenn er ARGE-Leistungen beantragt, werden die sich an Dich wenden.
Die Frage ist, wie hoch Dein Gehalt ist. Du kannst fürs Kind (wenn unter 12 Jahren) Unterhaltsvorschuss beantragen. Grundsätzlich muss erst mal für Dich und Dein Kind das Geld berücksichtigt werden. Du hast Deinem Ex gegenüber einen Selbstbehalt von 1050 Euro. Dazu kommen wenigstens 225 Euro fürs Kind (wenn unter 6 Jahren) allerdings reduziert um den Unterhaltsvorschuss von 133 Euro. Also wenigstens knappe 1300 Euro plus Kindergeld müssen Dir meiner überschlägigen Rechnung nach verbleiben. Wenn Du darüber verdienst, kann es sein, dass Du Trennungsunterhalt zahlen musst.
Ich würde zunächst versuchen es ohne Anwalt zu regeln, das heißt, er geht zur ARGE und stellt Anträge, Du gehst zum JA und stellst Anträge. Dann mal abwarten, wer was von wem fodert. Solange er keinen Job hat, ist er nicht leistungsfähig (warum hat er keinen?), er darf sich solange auf keinen Fall zu einem Unterhaltstitel bequatschen lassen. Jobsuche sollte natürlich vorn an stehen.
Ein Anwalt muss dann spätestens her, wenn die ARGE fordert, ich glaube, gegen die kann man sich sehr schwer selbst zur Wehr setzen (und manchmal haben die abenteuerliche Ideen...).
Grundsätzlich wäre für die einige Scheidung besser, wenn ER sich den Anwalt nimmt. Wobei ich denke, ihr werdet vermutlich beide VKH-Ansprüche haben, wenn Du nicht gerade Vorstandschefin bei Daimler Benz bist ;)
Alles Gute Dir!
LG
Beitrag von tipptopp - 11.01.12 - 22:57 Uhr
ich bezahle auch kein unterhalt ans kind,da arbeitslos.
grundsätzlich muß unterhaltsantrag gestellt werden,ohne zahlt keiner freiwillig
