Hallo,
mein Mann wurde zu Unrecht gekündigt und wir haben gegen die Rechtmäßigkeit der Kündigung geklagt.
Einen Anwalt haben wir.
Nun ist nächste Woche der Termin vor dem Arbeitsgericht zur gütlichen Einigung, wo mein Mann kommen darf, aber nicht muss, da wir ja unseren Anwalt haben.
Wir würden jedoch auch gerne an dem Termin teilnehmen, weil wir wissen, dass sein Exchef teilnimmt und natürlich auch gerne wissen möchten, was da gesprochen wird.
Mein Mann ist seit der Kündigung krank geschrieben.
Nun meinte der Anwalt, dass er besser nicht zum Termin erscheint, da er ja krank geschrieben ist und sein Exchef das gegen ihn verwenden könnte.
Ich meine, Bettruhe hat er ja nun nicht verordnet bekommen.
Zum Gericht wäre es eine dreiviertel Stunde Autofahrt.
Wie seht ihr das? Oder habt ihr einen ähnlichen Fall schon mal durch?
Danke
Kann mein Mann selbst zum Gerichtstermin?
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Beitrag von rose77 - 12.01.12 - 09:24 Uhr
Beitrag von vwpassat - 12.01.12 - 09:39 Uhr
Der Anwalt hat Recht.
""Mein Mann ist seit der Kündigung krank geschrieben.""
Das klingt sehr nach Gefälligkeits-Krankenschein.
Beitrag von maischnuppe - 12.01.12 - 09:48 Uhr
Er sollte besser fernbleiben. Was besprochern wurde, kann ihm ja sein Anwalt erzählen.
Beitrag von ikarya - 12.01.12 - 10:54 Uhr
Kannst du vielleicht statt Deines Mannes mitkommen?
Beitrag von sassi31 - 13.01.12 - 00:36 Uhr
Was soll das bringen?
Beitrag von ikarya - 13.01.12 - 09:34 Uhr
Das ihr Mann ihr eventuell mehr vertraut als dem Anwalt? Das sie die Interessen Ihres Mannes eventuell besser kennt und gegensteuern kann, wenn der Anwalt nicht in seinem Interesse handelt?
Beitrag von muppi75 - 12.01.12 - 12:16 Uhr
Je nachdem was Dein Mann hat (Krankheit), wenn er nicht Bettruhe verordnet bekommen hat, würde ich dort schon auftauchen - weil frische Luft tut unter Umständen sogar gut und für den Fall, dass mein Anwalt mir sagt ich solle dort nicht erscheinen, würde ich das Mandat des Anwaltes reduzieren, damit er sich nicht ohne meine direkte Zustimmung auf den üblichen Kuhhandel beim Gütetermin einlassen kann.
Denn sonst sind 3 Personen glücklich, allerdings gehört Dein Mann nicht dazu, sondern nur die beiden Anwälte und der Richter, weil die Anwälte haben ihr Geld schnell verdient und dem Richter hat die Gerichtsgebühren eingespielt.
Ich persönlich war bisher immer beim Arbeitsgericht anwesend, unabhängig von dem was auf dem gelben Zettel stand und davon mal ab, weder Gericht, noch Arbeitgeber dürften eigentlich wissen was Dein Mann hat.
Manchmal sollte man auch vorher überlegen, ob man wirklich nen Anwalt braucht, denn grade im Arbeitsrecht sind so viele Dinge glasklar, dass man sich diese Kosten sparen kann, da reicht in der Regel der Rechtspfleger vom Arbeitsgericht.
Beitrag von sassi31 - 13.01.12 - 00:39 Uhr
***damit er sich nicht ohne meine direkte Zustimmung auf den üblichen Kuhhandel beim Gütetermin einlassen kann.***
Den "Kuhhandel" können aber beide Parteien binnen eines festgelegten Zeitraums widerrufen. Das ist also kein Grund, damit der Mann der TE unbedingt anwesend sein muss.
Beitrag von ikarya - 13.01.12 - 09:36 Uhr
Damit der ganze Scheiss dann deswegen nochmal in die nächste Runde geht?
