Ex hütet Pass von Kind

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Beitrag von esperancefollie - 12.01.12 - 11:24 Uhr

Hallo zusammen

Ich habe hätte da so eine klitzekleine unkomplizierte #schwitz Frage :

Ich wohne seit mehreren Jahren in Paris, habe einen Sohn (im Februar 5 Jahre alt) der auch in Paris zurWelt kam, bin mit dem Vater getrennt und lebe seit letztem September in eigenen 4-Wänden #ole.

Kindsvater und ich waren nie verheiratet oder so etwas in die Richtung. Wir haben geteiltes Sorgerecht für unsere Sohn.

Meine Nationalität ist Schweizerin, mein Ex-Freund ist gebürtiger Türke, hat aber den deutschen Pass. Niemand von uns hat die französische Nationalität. Unser Sohn könnte diese mit 13 Jahren und nach Besuch der Schule hier beantragen.

Unser Sohn hat einen deutschen Kinderreisepass durch seinen Vater. Wir wollten damals (als unser Sohn noch Baby und die Beziehung noch intakt war) auch den Schweizerischen beantragen. Leider sind/waren die Vorgänge und Papiere dazu ziemlich kompliziert #augen und aus diesem Grund haben wir es damals bei dem deutschen Kinderreisepass belassen.

Nur jetzt sieht die Situation anders aus: Wir sind getrennt lebend und mein Ex hütet den Pass von unserem Sohn. Wenn ich mit ihm verreisen will, muss ich jedes Mal bei meinem EX antanzen und um den Pass bitten :-[. Ich habe NICHTS, keine Identitätskarte gar nichts für meinen Sohn, d.h. streng genommen, kann ich ohne das „Wohlwollen“ von meinem Ex gar nicht ins Ausland mit meinem eigenen Kind.

Ich kann und will das nicht akzeptieren. Ich habe mich nun bei der Schweizer Botschaft erkundigt, was für Papiere es benötigt, um unseren Sohn dort zu „registrieren“, damit er die Schweizer Nationalität bekommt. Meine Papiere sind alle io und bereits abgegeben (ICH bin ja die Schweizerin und die MUTTER).

Aber der Vater muss das Original seines Geburtsscheines in der Türkei (Kuhdorf!!) bestellen und in die Botschaft senden lassen und – jetzt kommt der Hammer – er muss eine Kopie „seines“ Scheidungsurteiles über die Deutsche Botschaft bestellen. Er war also vor unserer Beziehung verheiratet und mich hat er nie darüber in Kenntnis gesetzt #ole.

Ich will den Pass für meinen Sohn – aber ehrlich, nach all dem was ich mit meinem EX schon erlebt habe, fange ich an Blut und Wasser zu schwitzen beim Gedanken daran, wenn ich ihm all das von ihm verlangen muss.....Das wird ein Kampf ohne Gleichen ....und ich bin bereits ziemlich angegriffen von den letzten beiden Jahren.

Irgendwie weiss ich gar nicht, wie ich mit diesem Anliegen überhaupt bei ihm vorstellig werden soll. Er wir ausflippen und ich habe Angst, dass er mir nachher bei anderen administrativen Dingen ein Bein stellen wird.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Oder Tipps?

Ich wäre so dankbar für ein paar Reaktionen. #danke

Alles liebe aus Paris von der Maya #kuss

Beitrag von silbermond65 - 12.01.12 - 11:42 Uhr

streng genommen, kann ich ohne das „Wohlwollen“ von meinem Ex gar nicht ins Ausland mit meinem eigenen Kind.

Wo ist das Problem,deinen Ex nach dem Pass zu fragen,wenns ins Ausland gehen soll?
Immerhin habt ihr gemeinsames Sorgerecht.

Beitrag von 123bhtrsfe456 - 12.01.12 - 12:05 Uhr

Du siehst da tatsächlich kein Problem?

Also ich schon.

Schade, wenn man nicht mal spontan über's Wochenende in die Heimat kann, oder in irgendein anderes Nachbarland.

Auch schade, wenn man jedesmal bitten muss, ob man in den Ferien mit dem Kind ins Ausland fahren "darf" und man sich die Erlaubnis des Vaters einholen muss.

Das hat nichts mit gemeinsamen Sorgerecht zu tun, dass einer letztlich die Macht hat die Entscheidung zu treffen.

Beitrag von silbermond65 - 12.01.12 - 13:07 Uhr

Und wenn sie den Pass hätte würde sie einfach so ins Ausland düsen.
Hätte also auch die Macht........weg,egal wohin.
Scheiß doch aufs gemeinsame Sorgerecht oder?
Würde der KV das machen,würde auch wieder gejammert.

Beitrag von 123bhtrsfe456 - 12.01.12 - 18:17 Uhr

Hä?

Es geht hier doch nur um die Tatsache, dass sie alleine entscheiden will, wohin sie mit ihrem Kind in Urlaub fahren will.
Ja, wenn sie den Pass hätte könnte sie das einfach so, so wie jetzt der Mann.

Was ist denn bitte daran gerecht?

Ich habe ihre Frage auch überhaupt nicht so verstanden, dass sie stattdessen die "Macht" haben will, sondern halt, wie auch sie an einen Pass für ihr Kind kommen kann.

Ich finde es schlimm, dass sie dann die Antwort bekommt, wo denn ihr Problem wäre. Schade, wenn man das nicht selber erkennen kann!

Beitrag von redrose123 - 12.01.12 - 15:32 Uhr

Meinem Mann wird es seid 6 Jahren untersagt mit seinen Kindern wohin zu reisen, wir bekommen die Pässe erst gar nicht #aha Ist sowas von gerecht oder? Sie war schon in Ländern wo es schlimm zugeht aber mein Mann wollte dne Kindern nichts verbauen in Ihrer Kindheit, jammern tun sie trotzdem das wir nie verreisen....

Beitrag von 123bhtrsfe456 - 12.01.12 - 18:20 Uhr

Komm mal wider runter.

Wo habe ich bitte geschrieben, dass es anders rum gerecht ist?

Ist es bei Euch denn immer nur schwarz oder weiss? Bedeutet es automatisch alle Väter zu entrechten, wenn man Ungerechtigkeiten bei einer Mutter ernst nimmt?

(Im übrigen finde ich es auch absolut logisch, dass IHR die Pässe nicht bekommt. Ich würde die Pässe meiner Kinder auch nur dem Vater und nicht irgendeiner Frau geben#aha)

Beitrag von redrose123 - 13.01.12 - 09:35 Uhr

ICh will sie nicht ;-) Mir ist es egal ich fahr in Urlaub ohne seine Kinder bzw wir fahren in urlaub ohne sie....Mir ging es darum das du den Pass wenigstens bekommst bei Bedarf mein Mann gar nicht...Nicht darum das ich die Pässe brauche #aha

Beitrag von kruemlschen - 13.01.12 - 11:06 Uhr

wenn ich mich recht erinnere, hat Dein Mann aber kein Sorgerecht für die Kinder, oder?

Beitrag von redrose123 - 13.01.12 - 11:35 Uhr

Doch gemeinsames Sorgerecht schon immer...

Beitrag von kruemlschen - 13.01.12 - 13:33 Uhr

achso, dann hab ich das verwechselt, sorry!

Beitrag von 123bhtrsfe456 - 13.01.12 - 19:33 Uhr

Warum sprichst Du denn dann von "wir", die die Pässe nicht bekommen?

Obwohl ich selber eine sogenannte Zweitfrau oder Next bin geht mir dieses Gehabe immer tierisch auf den Senkel.

Beitrag von redrose123 - 14.01.12 - 08:33 Uhr

Häng dich doch nicht an einem Wort auf, ich geh eben mit in Urlaub ...

Beitrag von 123bhtrsfe456 - 14.01.12 - 11:47 Uhr

Nein. es geht dabei nicht nur um ein Wort.

Ich beobachte es gerade hier bei Urbia, dass die neuen Frauen von Vätern es sich sehr zur eigenen Aufgabe machen, wie die Vater-Kind-Beziehung abläuft.
(Und ja, gerade bei Dir fällt mir das besonders auf).

Dazu gehört hier jedesmal für die Väter Partei zu ergreifen und seine eigene Geschichte einzubinden, auch wenn das für das Thema eher nebensächlich ist.

Und dazu gehört auch des Wording a la:

"WIR bekommen das Kind nur einmal im Monat"
"WIR haben einen Termin beim Anwalt"
"WIR wollen jetzt das Sorgerecht"

Usw.

Ganz egal ob Du mit in Urlaub gehst oder nicht, ich wundere mich, wenn Du schreibst "WIR bekommen den Pass nicht mit"

Beitrag von esperancefollie - 12.01.12 - 12:52 Uhr

Danke an meinen Vorantwortgänger .... genau um das geht es.

Ich weiss nicht in welcher Situation du bist lieber Silbermond, aber jedes mal Bitte Bitte zu machen, damit ich mit unserem gemeinsamen Sohn meine Eltern in der Schweiz zum Beispiel besuchen kann geht für mich nicht. Dazu ist die Kommunikation mit meinem Ex auch zu schwierig.

Ganz ehrlich - wäre es dir beim Gedanken wohl, dass der Vater deines Kindes, von dem du getrennt lebst, einen Pass hat für euer gemeinsames Kind und somit auch seine Nationalität?

Und du (also generell gemeint) als Mutter hast GAR NIX? Und dein eigenes Kind kann nicht einmal deine Nationalität bekommen, falls der Kindsvater sich weigert, die nötigen Papiere zu besorgen??

Ich weiss nicht, aber das kann ich nicht ertragen ....

Lieber Gruss Maya

Beitrag von scullyagent01 - 12.01.12 - 12:13 Uhr

Willkommen: du bist in der selben Situation wie Millionen von mitsorgeberechtigten Vätern, die auch in Passangelegenheiten auf das Wohl und Wehe ihrer Exfrauen angewiesen sind.

Ich verstehe Dein Problem nicht. Wenn du den Schweitzer Pass willst, muß Du den KV eben um die Unterlagen bitten.

Dein Post hat was von: "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass"

Oder dachtest Du , das Du den Pass ohne Wissen des Kindesvaters hinter seinem Rücken beantragen kannst - na dann verstehe ich den plötzlichen Schock!

Das ist dann total dumm gelaufen........

Scully

Beitrag von esperancefollie - 12.01.12 - 13:06 Uhr

Hallo Scully

Danke für deine Antwort!

Ich weiss, dass mein Text sicher lang und die Situation nicht ganz unkompliziert ist, trotzdem habe ich den leisen Verdacht, dass du dem Inhalt nicht ganz folgen konntest beziehungsweise sehr eigen interpretierst.

"Willkommen: du bist in der selben Situation wie Millionen von mitsorgeberechtigten Vätern, die auch in Passangelegenheiten auf das Wohl und Wehe ihrer Exfrauen angewiesen sind".

Meine Antwort: Ich glaube klar geschrieben zu haben, dass es ja eben genau umgekehrt ist in unserem Fall - dass Wohl und Weh darf ich "erleiden"

"Ich verstehe Dein Problem nicht. Wenn du den Schweitzer Pass willst, muß Du den KV eben um die Unterlagen bitten".

Meine Antwort: Ich bitte dazu noch einmal mindestens die 3 letzten Absätze meines Postings zu lesen! Danke im voraus.

"Dein Post hat was von: "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass"

Meine Antwort: ???? Freilaufender Waschbär? Geht über meinen beschränkten intellektuellen Schweizer Geist hinaus ....

"Oder dachtest Du , das Du den Pass ohne Wissen des Kindesvaters hinter seinem Rücken beantragen kannst - na dann verstehe ich den plötzlichen Schock!"

Meine Antwort: Ich gebe zu nie eine Universität besucht zu haben .... aber SO blöd bin selbst ich mit meinen ungebildeten 35 Lenzen nicht ....

Es grüsst die Maya

Beitrag von parzifal - 12.01.12 - 18:13 Uhr

Ein Kern der Frage war sicherlich, ob Du den Schweizer Pass in Rücksprache mit sem Vater beantragt hast oder nicht?

Weiß der Vater von Deinen Bemühungen Eurem Kind eine weitere Staatsangehörigkeit zu geben?

Dies ist doch eine so wichtige Entscheidung, dass man sie nicht alleine trifft.

Gruß
parzifal

Beitrag von zuckerschneggle - 12.01.12 - 12:13 Uhr

Hallo Maya, ich würde an deiner Stelle beim nächsten mal wenn du den Pass bekommen hast, diesen nicht mehr zurück geben.

Euer Sohn lebt bei dir als gehe ich davon aus das du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, wenn nicht dann solltest du dich darum kümmern dieses zu bekommen.

http://www.elternforen.com/Fachinformationen/Aufenthaltsbestimmungsrecht.htm

Viel Erfolg #klee

LG zuckerschneggle

Beitrag von scullyagent01 - 12.01.12 - 12:16 Uhr

Ein Aufenthaltbestimmungsrecht, wie wir es in D kennen gibt es in Frankreich in dieser Form nicht.

Auch darf die KM in Frankreich niemals mehr als 300 km vom KV entfernt leben ( auch nicht wenn der KV einverstanden wäre ) und das Land verlassen geht überhaupt nicht.

Frankreich ist da sehr viel restriktiver als Deutschland und es gilt das Recht des Landes in dem das Kind lebt.

scully

Beitrag von josili0208 - 12.01.12 - 12:15 Uhr

Der Pass ist Dein kleinstes Problem #schwitz
Der nützt Dir nämlich soweit gar nichts. Du darfst - und da bin ich mir fast 100% sicher - so oder so nirgendwo hin ohne die Zustimmung des Vaters oder des Familiengerichts, da sonst das Haagener Abkommen greift und Du Dein eigenes Kind praktisch entführst. Die Nationalität aller Angehörigen ist quasi egal, da ich fast sicher bin dass alle bei Euch beteiligten Länder das Abkommen unterschrieben haben.
Meine Empfehlung: schnellstmöglich eine kundige Anwältin einschalten und den Umgang per Gericht regeln lassen. Ausserdem prüfen, ob er nicht Anrecht auf einen französischen Ausweis hat, zumindest eine sog. Wohnbestätigung.

Allein schaffst Du das nicht zu regeln.

Alles Gute, jo

Beitrag von josili0208 - 12.01.12 - 12:16 Uhr

Haager Abkommen #klatsch

http://de.wikipedia.org/wiki/Haager_Abkommen

Beitrag von redrose123 - 12.01.12 - 15:34 Uhr

Ich weiss wie es dir geht, bzw mein Mann weiss es. Er gibt dir den Pass wenn du Ihn brauchst? Ist schonmal besser als die Situation meines Mannes, Ihm wird von seiner Ex verboten bzw sie gibt die Pässe nicht her.....Wir dürfen nicht in den Urlaub seid über 6 Jahren nicht, begründung wenn sie zu Ihr wöllten geht das nicht so schnell #augen

Beitrag von hauke-haien - 13.01.12 - 10:06 Uhr

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du alleine, gegen den Willen des sorgeberechtigten Vaters, für deinen Sohn die Schweizerische Staatsbürgerschaft beantragen darfst.
Stell dir vor, das ginge. Würden die Behörden sich dann nicht der Beihilfe im Falle eines Kindesentzuges schuldig machen?

Ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber stelle dir vor, ein Vater würde so vorgehen, damit er mit seinem eigenen Kind ins Ausland verschwinden kann. Das käme bestimmt in Stern-TV oder sonst wo und jede hier würde dieses Vorgehen verurteilen.

In eurem Fall hilft nur Kommunikation, Vertrauensaufbau und Offenheit!
Bei gemeinsamen Sorgerecht hat vor allem das Kind ein Recht darauf, dass die Eltern sich einigen und gemeinsame Entscheidungen zum Wohle des Kindes treffen.

Warum eine schweizer Staatsbürgerschaft mehr zu Wohle des Kindes sein soll, als die bestehende deutsche Staatsbürgerschaft, erschließt sich mir nicht.

LG, H.H.

Beitrag von serdes - 13.01.12 - 11:57 Uhr

Hi!

"Warum eine schweizer Staatsbürgerschaft mehr zu Wohle des Kindes sein soll, als die bestehende deutsche Staatsbürgerschaft, erschließt sich mir nicht."

Echt nicht?:-)

Grüsse

serdes