Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Länge der Elternzeit. Mein ET ist der 14.06.2012. Kann ich Elternzeit bis 30.06.2013 beantragen und somit ab 01.07.2013 wieder arbeiten gehen?
Viele Grüße
Länge Elternzeit
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von pamplusche - 12.01.12 - 12:38 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 12.01.12 - 13:02 Uhr
Klar, warum nicht?
Beitrag von myimmortal1977 - 12.01.12 - 13:09 Uhr
ICH würde einen Zeitraum für 2 Jahre festlegen und gleichzeitig beantragen, dass Du im 2. Jahr in Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchtest.....
Wenn Du Dich unter 2 Jahren verbindlich festlegst, muss der AG Dir die Verlängerung nicht genehmigen. Nur wenn man sich 2 Jahre verbindlich festlegt, kann der AG bei dem 3. Jahr nichts sagen.
Dazu gab's gerade ein aktuelles Urteil, hab es in einer Zeitschrift gelesen. Ich kenne nicht den kompletten Text, aber das Aktenzeichen: LAG Stuttgart, Az. 10 Sa 59/09
Denke, der komplette Inhalt des Verfahrens läuft auf diese Regelung hinaus.
Man kann nicht im Vorwege wissen, ob man eine Betreuung für das Kind zu diesem Zeitpunkt hat.
Deshalb geh auf Nummer sicher und beantrage 2 Jahre fest und gleichzeitig den Antrag auf Teilzeitarbeit während Elternzeit im 2. Jahr.
Wenn es dann mit der Betreuung nicht klappen sollte, kannst Du immer folgenlos zurück ziehen und Deine Elternzeit in Ruhe weiter beanspruchen.
Dir alles Liebe, Janette
Beitrag von susannea - 12.01.12 - 14:23 Uhr
Willst du ab 1.7. wieder Vollzeit arbeiten? Bis zu 30h kannst du nämlich in Elternzeit arbeiten.
Ich würde aber nicht zum Monatsbeginn einsteigen, kostet dich nämlich Urlaub ;)
Beitrag von pamplusche - 13.01.12 - 12:14 Uhr
Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten!
Gruß
