ANMERKUNG zu meinem Posting von unten: "Ex hütet Pass"

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Beitrag von esperancefollie - 12.01.12 - 14:40 Uhr

Ich habe festgestellt, dass zu meinem untestehenden Posting einige Interpretationen gemacht wurden, die nicht wahr sind und von denen ich mich entschieden distanzieren möchte:

Ich möchte klarstellen, dass ich die Nationalität bzw. Pass für meinen Sohn nicht zum Zweck beantragen möchte, das Land mit ihm ohne das Wissen oder Erlaubnis des Kindsvaters zu verlassen. Solch eine Behauptung finde ich daneben und von so etwas ist in meinem Posting auch nicht die Rede. Ich kann nicht verstehen, wie man überhaupt auf diese Idee kommen soll. Der Kindsvater besitzt ALLEIN einen Pass für unsere gemeinsamen Sohn. Er könnte ja genauso “abhauen” wie einige so schön sagen. Aber der Vorwurf kommt hier nur an meine Adresse.

Nebst das ich damit riskieren würde, das Sorgerecht zu verlieren (Kindesentführung), würde ich meinen Sohn nie von seinem Vater trennen wollen. Ich liebe meinen Sohn über alles und will das ser glücklich sein kann. Mir ist es das wichtigste Anliegen, dass mein Sohn uns beide in seiner Nähe hat. Unser Kind hat einen sehr verantwortungsvollen und liebenden Vater und er hat eine innige Beziehung zu ihm. Mein Sohn braucht Vater und Mutter – er soll nicht unter unserer Trennung (noch mehr) leiden.

Das IST ja der Grund, warum ich fast 2 Jahre hier in Paris um eine zahlbare Wohnung gekämpft habe, mich mit all der Administration hier herumschlage, damit mir ein wenig finanzielle Unterstützung vom Staat geboten wird (es ist sehr schwer sich finanziell hier über Wasser zu halten trotz 100%-Job), wenn es meinen Eltern in der Schweiz gesundheitlich schlecht geht mal schnell übers weekend dahinfahre; um nach dem Nötigsten zu sehen (bin Einzelkind) und dann gleich wieder zurückkomme um mich um mein Kind, die Arbeit alle das andere zu kümmern ….

Diese Behauptungen sind ganz einfach verletzend .... und bevor man HIRNLOS solche aufstellt, lese man bitte meine Geschichte in meiner Visitenkarte ....

es dankt die Maya

Beitrag von sternenschnee - 12.01.12 - 14:48 Uhr

Hallo,
das ist der Grund warum ich hier keine Fragen stellen würde,weil man immer als Mutter gesehen wird,die dem Vater schaden will.
Bei Urbia ist es einfach so,das man Dinge untergeschoben bekommt die man so nie gemeint hat.
Hier sind alle Mamas nur schlecht,Besitzergreifend und schaden den Kindern und den Vätern
Mach dir nichts daraus,du musst dich hier überhaupt nicht rechtfertigen,sondern nur vor den Menschen die dir wichtig sind,aber bestimmt nicht hier bei Urbia.

Sternenschnee#winke

Beitrag von esperancefollie - 12.01.12 - 15:25 Uhr

... danke dir Sternenschnee, das tut mir jetzt gut.

Ich komme mir gerade vor wie im völlig falschen Film ... entweder habe ich etwas verpasst oder werde senil oder morallos .... oder das Niveau von einigen ist wirklich bodenloser, als ich es mir vorstellen kann.

Ein schöner Nachmittag dir.

Die Maya

Beitrag von silbermond65 - 12.01.12 - 14:54 Uhr

Ich möchte klarstellen, dass ich die Nationalität bzw. Pass für meinen Sohn nicht zum Zweck beantragen möchte, das Land mit ihm ohne das Wissen oder Erlaubnis des Kindsvaters zu verlassen.

Wenn du ihn aber sowieso um Erlaubnis fragst und vorher mit ihm darüber redest,was ist dann das Problem,dir dann auch den Pass geben zu lassen?
Und wenn dir das jedesmal zuviel wird ,mußt du halt den anderen Pass beantragen.
Seine Zustimmung zur Ausreise wirst du doch aber trotzdem brauchen,oder läuft das bei euch anders?

Beitrag von esperancefollie - 12.01.12 - 15:22 Uhr

"Und wenn dir das jedesmal zuviel wird ,mußt du halt den anderen Pass beantragen"

... Ja genau um DAS gehts es doch in meinem Anliegen!

Ist es denn wirklich so schwer zu verstehen, seine eigene Nationalität an sein Kind weitergeben zu WOLLEN.

Der Kindsvater hat sie ihm doch auch weitergegeben ... warum um alles in der Welt darf ich das NICHT? Das ist doch mein legitimies Recht ... gleiches Recht für beide Elternteile??

Gruss Maya

PS: Natürlich reden wir immer zuerst miteinander, wenn der eine vorhat mit dem anderen ins Ausland in die Ferien zu fahren .... wir sind ja keine Steinzeitmenschen

Beitrag von sternenschnee - 12.01.12 - 20:32 Uhr

Ich denke dein Ex will ein wenig die Macht für sich behalten.
Wenn du deine Mutter,Oma des Kindes besuchen möchtest,finde ich schon eine Frechheit deinem Ex hinter her betteln zu müssen.
Und wenn er die Nationalität des Vaters bekommen hat,dann sollte das gleiche auch für die Mutter gelten.
Zur Not wenn du z.b deine Mutter besuchen möchtest,was auch das Recht des Kindes ist die Oma zu sehen dann würde ich mir,wenn er nicht einwilligt die Unterschrift bei Gericht ersetzen zu lassen.
Das dir von einigen unterstellt wird,das du mit dem Kind abhauen könntest,ja wie schon gesagt,das ist Urbia leider.
Man wird hier oft angezweifelt und alle anderen hier wollen den Vätern nie etwas böses.
Nur wer blöde Fragen stellt.
Das alleinerziehende sich beraten und sich Gegenseitig unterstützen ja das kann man hier vergessen,leider!

Sternenschnee

Beitrag von parzifal - 12.01.12 - 23:47 Uhr

Hast Du denn die weitere Staatsangehörigkeit in Abstimmung mit dem Vater beantragt?

Das ist doch eine so wichtige Angelegenheit, dass man sie nicht alleine trifft.

War er damit einverstanden? Lehnt er sie ab?

Oder hast Du einen Alleingang gestartet? Dass dies in so wichtigen Fragen nicht geht dürfte wohl klar sein. Selbst wenn Dein Anliegen berechtigt ist musst Du das Einverständnis notfalls über das Gericht einholen/ersetzen lassen, wenn er es nicht erteilt.

parzifal

Beitrag von esperancefollie - 13.01.12 - 01:21 Uhr

Hallo!

Ja, wie schon in meinem ersten Posting geschrieben, waren wir damals kurz nach der Geburt unseres Sohnes GEMEINSAM an der Schweizerischen Botschaft. Meine Papiere waren natürlich alle io auch die Gebursturkunde von unserem Sohn - es fehlte wie gesagt der originale Geburstsschein des Vaters und - wie sich eben JETZT herausstellt - eine Scheidungsurkunde seite meines EX, welcher vor unserer Beziehung also verheiratet war und dann geschieden - dies hat er aber auch schon wie alles beschrieben - mir nie offenbart.

Damals hat der KV es dann urplötzlicbh abgelehnt, diese nötigen Papiere zu besorgen mit Vorwand, dass er die Schnauze voll habe von all dem Administrationsmist. Ich vermute, dass ihm damas bewuss wurde, dass er eben um dieses Scheidungsurteil nicht herumkommt, was er mir bis heute verheimlicht. Deswegen wollte er sehr plötzliche nichts mehr mit der Schweizerischen noch mit der Deutschen Botschaft zu tun haben und hat sich geweigert noch irgendetwas in diese Richtung zu unternehmen. Das kapiere ich erst Jetzt alles.

Davon, das er vor mir verheiratet/geschieden ist, hat mich jetzt die Botschaft bei meiner Anfrage, wie ich einen Schweizer Pass für unseren Sohn beantragen kann, sozusagen unfreiwillig in Kenntnis gesetzt.

Das ist mir auch wirklich egal - das hätte mich auch während unserer Beziehung nicht belastet.

Nur jetzt sind wir getrennt und ich möchte einen eigenen Ausweis für MEINEN Sohn - sein Vater hat daselbe getant. Mein Sohn hat nun die deutsche Staatsbürgerschaftsamt Pass.Dies hat alles der KV eingefädelt. Ich habe nichts.

Ich will nur die eigenen Nationalität an meinen Sohn weitergeben und den Pass für ihn beantragen. Dasselbe was der KV schon längst hat, da es weit unkomplizierter war den deutschen Pass zu bekommen als den schweizerischen.

Alles hängt nun "nur" von diesen 2 Papieren seitens KV ab. Und da er mir scheinbar nicht wenig verheimlicht hat und es damals schon abgelehnthat, die Papiere zu besorgen, befürchte ich, dass er auch dieses Mal ablehnt. Nur DIESES Mal, werde ich darum kämpfen.

Davor habe ich Angst, denn er hat mich schon genug bedroht und dergleichen. Aber ich DAS eine Recht lasse ich mir NICHT nehmen.

Und ich wiederhole zum 1000 Mal: Ich kann und will nicht irgendwas hinterhältiges oder kriminelles damit bezwecken. Komme mir echt schon lächerlich vor, dass ich das immerwieder betonen muss.

Ich will einfach einen eigenen Ausweis für mein Kind! Aus basta! Und natürliche werde ich mit dem KV darüber genau sprechen. Ich habe nur eine Scheissangst, vor seiner Reaktion, das er wieder gemein zu mir wird.

Bonne nuit. Maya

Beitrag von parzifal - 13.01.12 - 10:46 Uhr

Dass Du den schweizerischen Pass möchtest ist doch in Ordnung.

Nur anscheinend will das der Vater nicht. Dann geht man nicht einfach hin und versucht trotzdem einen zu bekommen, sondern geht den dafür den vorgesehehen Weg.

Der Unterschied zu dem deutschen Pass war die Übereinstimmung. Und genau das ist der Knackpunkt.

Letztlich musst Du wohl über das Gericht gehen (ich kenne nicht die Rechtsnormen die bei Euch Anwendung finden) damit Euer Kind den schweizerischen Pass bekommt (wer den dann immer in Händen hält ist ja eine vollkommen andere Frage).

Der Fehler ist/war halt dies einfach trotzdem zu machen.

Wenn Du Erfolg gehabt hättest hätte Euer Sohn jetzt zwei Staatsangehörigkeiten, obwohl das einer nicht will und kein Gericht geprüft hat, ob man die Zustimmung ersetzen sollte/müsste.

Dass zwei Staatsangehörigkeiten sicher nicht negativ sind ist eine andere Frage. Dies darf aber keiner einfach alleine entscheiden.

Der richtige Weg wäre gewesen diesen Wunsch nach einer weiteren Staatsangehörigkeit mitzuteilen und bei Ablehnung den Rechtsweg zu beschreiten (wenn Mediation etc. nichts nützt).

Du hast auch Anspruch den deutschen Pass vom Vater zu erhalten, wenn Du ihn brauchst. Genauso kann über das Gericht geklärt werden wer diesen auf(zu)bewahren hat/darf.

M

Beitrag von esperancefollie - 13.01.12 - 11:25 Uhr

Danke für deine Antwort.

Ich bin echt langsam ko.

Weisst du, der KV ist nicht GEGEN die Schweizer Nationalität unseres Sohnes noch dass ich einen Pass beantrage für ihn. Sonst wäre er ja damals nicht mit zur Botschaft gekommen.

Nur als er erfahren hat, welche Papiere er besorgen muss, hat er es abgelehnt. Er hat mir die Heirat verschwiegen. Und deswegen hat er kalte Füsse gekriegt, weil er wusste, dass er mit diesen Papieren alles aufdecken muss.

Und ich befürchte, dass da noch so einiges im Argen liegt, irgendwelche nicht ganz "koscheren" Sachen, die er vor dem deutschen Staat und dem türkischen Staat geheimhält und die bei Besorgung besagter Papiere sozusagen auffliegen würden.

Und DESWEGEN darf mein Sohn meine Nationalität nicht bekommen, nur weil der KV krumme Dinger gedreht hat in der Vergangenheit?

Ja - dann gehts dann halt vor Gericht. Das wollte ich eben nie. Ja ich weiss, ich war zu dumm, zu naiv - ich war damals eben nur einfach glücklich einen gesunden Jungen zur Welt gebracht zu haben. Der KV hat sehr vieles sehr geschickt eingefädelt, als ich mit roten Glücksbacken und ausgeschaltetem Hirn am Stillen war ...

Aber ich habe dazugelernt. Und ich lasse mir meine Rechte nicht mehr vorenthalten ....!

Gruss Maya - die sich nach diesen Erfahrungen erst recht als Mutter emanzipieren wird und ich lass mir auch hier jetzt von niemandem mehr auf die Füsse treten.

Beitrag von parzifal - 13.01.12 - 11:43 Uhr

Es spricht ja nichts gegen die zweite Staatsbürgerschaft.
Und wenn der andere Sorgeberechtigte dies nicht will (warum auch immer) bleibt nunmal nur der Weg des Zwangs (Gericht). Dies prüft ja dann auch die jeweiligen Beweggründe und wägt alles ab.

Anders geht es nunmal nicht.

Verhindert ein verheirateter ausländischer Vater das ein Kind einer Schweizerin die Staatsangehörigkeit der Schweiz bekommen kann?

Beitrag von esperancefollie - 13.01.12 - 12:38 Uhr

... er ist geschieden und die Eidgenossen wollen eben das Scheidungsurteil davon in ihren Akten haben.

Aber wie dem auch sei - wenn er sich querstellt und ich deswegen vor Gericht gehen muss, dann kann ich auch gleich das alleinige Sorgerecht beantragen.... quasi in einem Abwasch.

Ich habe genug mich immer für dumm verkaufen zu lassen.....

Schönes Wochenende dir.

Maya

Beitrag von parzifal - 13.01.12 - 13:02 Uhr

Dass er geschieden ist war mir klar.

Wenn es aber egal ist, ob der Vater noch mit jemand anders verheiratet ist oder nicht, dann sehe ich keinen nachvollziehbaren Grund ein Scheidungsurteil vorzulegen.

Erkundige Dich doch weshalb die Behörde das Urteil konkret begehrt? Was das Vorlegen an der Rechtslage ändert und weshalb?

parzifal

Beitrag von esperancefollie - 13.01.12 - 13:58 Uhr

Verstehen tue ich das genauso wenig wie du .... Fakt ist: Ohne Scheidungsurteil des KV - NIX PASS!!

Ich kann die eidgenössische Gesetzesgrundlage zwar hinterfragen - aber das ist auch schon alles.

Gruss Maya

Beitrag von scullyagent01 - 13.01.12 - 13:40 Uhr

In Frankreich... AS , Herzchen, das kannst du getrost vergessen!

In Deutschland ist es schon schwer, in Frankreich no way

Werd mal lockerer

Scully

Beitrag von esperancefollie - 13.01.12 - 13:54 Uhr

... eigenen Erfahrung? Wohnsitz in Frankreich? Anwalt im französischen Familienrecht??
Persönlicher Freund von oncle Nicolas le Grand??

Ich bin sehr neugierig auf was dein mir scheints doch eingehendes Fachwissen dazu basiert .....

und nein .... ich werd nicht lockerer - sondern BÖSER #drache

Maya der emanzipierte Waschbär - peinlich so sorry .... natürlich WaschbärIN

Beitrag von scullyagent01 - 13.01.12 - 15:00 Uhr

Ich habe einige Jahre in Frankreich gelebt, ja!

Scully

Beitrag von esperancefollie - 13.01.12 - 15:55 Uhr

Re bonjour

Na dann schreib mir doch von deinen Erfahrungen - Deine Antworten waren in ihrer Art sehr "non-chalant" - so dass man eigentlich dahinter nur einen "erfahrenen Hasen" vermuten kann... dies könnte mir weiterhelfen.

Kannst auch gerne über VK schreiben.

Maya

PS: ne t'inquiètes pas - je ne mords personne - je suis juste un petit raton laveur :-p

Beitrag von scullyagent01 - 13.01.12 - 16:08 Uhr

Wir sind beide nach der Trennung nach D zurückgegangen.

Was ich weiß, habe ich bereits geschrieben:

http://www.urbia.de/forum/20-allein-erziehend/3438007-ex-huetet-pass-von-kind/21860402

In Frankreich gibt es so gut wie gar kein Alleiniges Sorgerecht mehr - nur in ganz seltenen Ausnahmefällen und ich kann dir ganz sicher sagen, nur wegen der Passgeschichte und der verschwiegen Scheidung wirst Du kein Ausnahmefall werden. Auch bei unverheirateten Paaren.

Auch in D gäbe es wegen dieser paar Diskrepanzen auf Paarebene kein AS.

Scully

Alors vous savez que bien de cacher :-P

Beitrag von emilyessi - 13.01.12 - 16:56 Uhr

Was ich nicht verstehe ist, warum war der Aufwand nach der Geburt zu hoch, um die Schweizer Staatsbürgerschaft zu beantragen?#gruebel
Ist der Aufwand jetzt geringer?#gruebel

Gemeindames Sorgerecht ist ganz gut, aber wenn ich mein Kind ledig zur Welt bringe hat mein Kind erst einmal dieselbe Staatsbürgerschaft wie ich.
Ich bin zwar verheiratet (hatte somit nie dieses Problem) und habe die deutsche Staatsbürgerschaft, aber das ist doch eigentlich normal.
Eine gute Freundin von mir ist Italienerin, ledig, wurde genauso wie ihr Kind in Deutschland geboren und da ist es so daß das Kind dieselbe Staatsbürgerschaft hat wie die Mutter.

Ganz ehrlich, hätte ich zumindest alles versucht, daß mein Kind dann 2 Staatsbürgerschaften besitzt, meine und eventuell die, des Vaters (egal welcher Aufwand, damit es später nicht Probleme geben kann).#sorry

Lg.

Beitrag von esperancefollie - 13.01.12 - 17:25 Uhr

Hallo und danke für deine Antwort!

Der KV hat unseren Sohn offiziell Geburt anerkannt. Das kommt dann nicht darauf an, ob wir verheiratet sind oder nicht.

Da der KV, ich und somit unser Sohn nicht die Nationalität des Staates haben wo wir wohnen, muss ich in meinem Fall unser Kind über die Schweizer Botschaft in Paris sozusagen offizielle registrieren, damit er über mich die Staatsbürgerschaft bekommt.

Aber wie schon gesagt, da der Vater den Sohn anerkannt hat, verlangt der Schweizer Staat besagte Papiere (türkischer Geburtsschein vom KV plus das berühmte Scheidungsurteil das er sich über die deutsche Botschaft holen muss).

Meine Papiere liegen schon lange bereit, aber OHNE die Papiere vom KV geht es von gesetzes Wegen nicht. So sind die Vorschriften ...

Warum wir es damals nicht gemacht haben?? Da war unser Sohn noch Baby, wir als Paar noch zusammen.

Wir waren damals samt Baby zusammen bei der Schweizer Botschaft um den Kleinen registrieren zu lassen. Als aber der KV las, welche Papiere er zu liefern hat, wurde er wütend und hat sogleich vehement abgelehnt, diese zu besorgen.

Jetzt im nachhinein wird mir viel Klarer warum: Wie ich jetzt bei einer erneuten Anfrage über die nötigen Dokumente und Vorgehensweisen fÜr die Registrierung bei meiner Botschaft erfahren haben, war der KV vor unserer Beziehung verheiratet gewesen mit Scheidung um Schluss.

Davon hat er mir NIE ein sterbenswort verraten. Mir ist dies auch egal, aber ich denke, er will nicht dass es auffliegt und wenn er jetzt dieses Urteil bestellen muss ... tja, dann kommt alles raus.

Und ich würde jeden Aufwand auf mich nehmen, aber ich kann dem KV ja nicht die Pistole auf die Brust setzen und die Papiere verlangen.

Gruss maya

Beitrag von emilyessi - 14.01.12 - 07:24 Uhr

Naja, der Aufwand scheint ja heute NICHT geringer zu sein als damals.:-p

Aber was mich dann stutzig gemacht hätte, warum er sich so sehr weigert.
Es kann natürlich sein, daß er heute AUCH nicht mitmachen wird.

Eigentlich sollte es relativ egal sein, wie jeder von euch zuvor gelebt hat. Euch beiden war klar, daß ihr einen Partner mit Geschichte bekommen habt.

Ihr solltet selbst wissen, was ihr wie macht. Aber im Grunde wäre es den KV anzuraten im Sinne seines Kindes zu agieren.

Lg.

Beitrag von titania78 - 13.01.12 - 18:23 Uhr

Ärger dich nicht#aerger, hier bekommt man immer vieles unterstellt. Leider:-(

Manche Sachen Frage ich schon gar nicht mehr. habe das gefühl einige User WOLLEN es gar nicht verstehen, legen jedes Wort auf die Goldwaage, es wird vermutet, unterstellt, worte im Mund verdreht und und und....man bekommt nie eine Antwort auf sein eigentliches Problem. MAn will Ideen wie man sein Kinder in der Entwicklung unterstützen kann....als Antwort nur das ich mein Kind überfordere....man fragt nach was steuerlichen ob man es geltend machen kann...antwort man ist geldgeil und soll doch froh sein dass man das hat was man hat.

Klar kommt manchmal etwas anderes rüber wie man es gemeint hat wenn man schreibt, aber trotzdem kann man es schon verstehen wenn man möchte und muss die Userin nicht immer angreifen.

Ich kann dich und dein Posting verstehen. Mein Rat wäre allerdings auch ein Anwalt der Dir hilft und berät.