alg2 maßnahme abgebrochen,wann kommt die sanktion?

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Beitrag von gothic- - 12.01.12 - 18:11 Uhr

hallo.

hab da mal eine frage an die die sich auskennen.

habe anfang november 2011 eine maßnahme abgebrochen.

das ist nun über 2 monate her und ich habe noch nichts wieder gehört.wielang dauert das denn in der regel bis zur anhörung?.

lg

Beitrag von twinsmom26 - 12.01.12 - 18:15 Uhr

Darf man fragen, was es für eine Maßnahme war und warum du sie abgebrochen hast?

Beitrag von gothic- - 12.01.12 - 18:15 Uhr

es war ein 1-eurojob gewesen.die gründe möchte ich nicht öffentlich schreiben.

lg

Beitrag von twinsmom26 - 12.01.12 - 18:17 Uhr

Dann warte nicht auf eine Anhörung, sondern formuliere das gezielt und schicke es direkt an deinen Sachbearbeiter. Ich nehme an, du wirst gute Gründe gehabt haben und diese solltest du benennen und nicht auf den Abschuss warten. So umgehst du vielleicht Schwierigkeiten.

LG

Beitrag von gothic- - 12.01.12 - 18:19 Uhr

ich war damals dort und hatte mit ihm schon gesprochen ob er mich nicht wegen den gründen nciht raus nehmen kann.ich hatte es damals freiwillig angenommen weil jemand anderes nicht kam.aber leider sind ihm die hände gebunden.ich hatte nur die möglichkeit es selbst zu beenden.und seitdem wart ich nun.

lg

Beitrag von twinsmom26 - 12.01.12 - 18:19 Uhr

Zusätzlich könntest du dich eventuell um einen neuen 1€ Job bemühen, den du gerne machen möchtest. Denn man kann sich auch selbst einen Suchen.

LG

Beitrag von gothic- - 12.01.12 - 18:20 Uhr

das habe ich schon versucht,aber er sagt es gäbe nichts weiter.

lg

Beitrag von twinsmom26 - 12.01.12 - 18:22 Uhr

Dann nochmal kontaktieren und fragen, ob da überhaupt noch was käme, denn normalerweise sind die mit Sanktionen sehr schnell. :)

Beitrag von gothic- - 12.01.12 - 18:25 Uhr

ja das werd ich mal tun.meine mama musste damals aus gesundheitsgründen aufhören.die wollten ihr auch ne sanktion reindrücken.obwohl sie ein attest hatte.und da ging das innerhalb eines monats.aber dank anwalt kam sie da wieder raus.

Beitrag von muppi75 - 12.01.12 - 18:52 Uhr

So verrückt kann doch garniemand sein, sich selbst nen Sklavenjob zu suchen, damits nem armen "notleidenden" Träger wieder besser geht mit der Kohle die er vom Amt für jeden EEJler hinten reingeblasen bekommt den er knechtet, oder ?

Da gibts schönere und bessere Möglichkeiten als seine Zeit mit nem EEJ zu verschwenden, der sowieso zu garnix führt.

Beitrag von gothic- - 12.01.12 - 21:52 Uhr

es war für mich eine chance die zeit zu überbrücken in der ich mich nach einem richtigen job umsehe und bewerbe.mittlerweile habe ich eine möglichkeit,aber dafür brauch ich einen führerschein.den mache ich jetzt,dann habe ich endlich einen ordentlichen job.

lg

Beitrag von muppi75 - 12.01.12 - 18:48 Uhr

War die Maßnahme in ner EGV verankert ?

Gabs ne Zuweisung zur Maßnahme ?
Um welche Art von Maßnahme handelte es sich denn ?
Was war der Grund für den Abbruch ?

Beitrag von gothic- - 12.01.12 - 18:51 Uhr

hallo.

ja es war mit einer egv.zuweisung?wie meinst du das?

es war ein 1-euro job und die gründe sind privat.möchte ich also nciht offenlegen.

lg

Beitrag von daisy80 - 12.01.12 - 19:59 Uhr

Unter Umständen ergibt sich aus dem Abbruchgrund, ob es eine Sanktion gibt oder nicht, daher ist das so pauschal nicht zu sagen, ob da was nachkommt.
Im Zweifelsfall wirklich einfach nachfragen. Es wird garantiert nicht so sein, dass der Sachbearbeiter das einfach vergessen hat und du schlafende Hunde weckst (man könnte ja hoffen *g*) ;-)

Beitrag von muppi75 - 13.01.12 - 07:04 Uhr

Naja mich hätte eben interessiert ob der EEJ nur in der EGV verankert gewesen ist und wie, oder ob es zusätzlich noch eine Zuweisung in den EEJ gegeben hat, in der dann auch die Stunden, Beschreibung, etc.... geregelt ist, sofern dies nicht schon alles in der EGV geregelt wurde.

Generell würde ich mir hier in Richtung Sanktion erstmal garkeinen Kopf machen, abwarten ob ne Anhörung kommt, kommt keine, hast Du Glück gehabt, kommt eine muss man halz mal prüfen ob die EGV, Zuweisung, etc.... vielleicht Fehler hatte, bzw. je nach Abbruchsgrund wie man auf die Anhörung reagiert.

Beitrag von gothic- - 13.01.12 - 09:58 Uhr

hallo.

also es war eine ganz normale eingliederung.wie man sie auch jedes halbe jahr macht beim amt.

ansonsten hatte ich mit dieser bildungseinrichtung einen extra vertrag gehabt.den ich ja gekündigt habe.mehr war bisher nicht.

lg