Brauche mal Hilfe ..geht um Steuerklassenwechsel... Schwanger ...

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Beitrag von sandra198620 - 12.01.12 - 18:48 Uhr

Hallo Ihr Lieben!

Ich denke das ich hier richtig bin...und zwar Frage ich für meine Schwägerin.

Es geht darum

Meine Schwägerin arbeitet auf Stkl. 3 und ihr Mann auf Stkl. 5 (da er weniger verdient) ..

jetzt ist es so das sie Schwanger ist..
und jetzt meine Frage:

Die beiden möchten nach der Geburt die Steuerklasse ändern sie auf 5 und er auf 3 plus den Kinderfreibetrag, damit er mehr raus hat...(sagt man das so)??!!

Sie bekommt dann Elterngeld und Kindergeld,

1. Würde sich der wechsel lohnen?
2.Wieviel Elterngeld bekommt sie?
3. was kommt überhaupt auf die beiden zu? (steuernachzahlungen oder ander sachen??)

Vielleicht hat jemand erfarungen und kann erzählen was zu machen ist denn die beiden wissen das nicht auch ioch kann da leider nicht weiterhelfen..vielleicht wisst ihr ja was und wie das alles abläuft..

würde mich freuen

lg sandra

Beitrag von sandra198620 - 12.01.12 - 19:01 Uhr

ich hoffe ich habe das einigermaßen verständlich erklärt wenn nicht einfach fragen..

Beitrag von miau2 - 12.01.12 - 19:13 Uhr

Hi,
deine schwägerin sollte sich erst mal informieren, was das Kindergeld überhaupt ist.

Kinderfreibetrag UND Kindergeld (egal, ob das eine der eine kassiert und das andere der andere...) gibts nämlich so nicht. Bzw. das Kindergeld (wenn man es sich auszahlen lässt) wird von dem, was der Kinderfreibetrag bringt wieder abgezogen - und nur, wenn die ersparnis vom Kinderfreibetrag höher ist als das kindergeld gibts noch was erstattet.

Der Wechsel lohnt sich (vermutlich, je nach einkommenshöhe - wenn sie jetzt schon netto so viel verdient, dass sie ohne Klassenwechsel Höchstbetrag bekommt lohnt es sich nur fürs Mutterschaftsgeld), da ihr EG nun mal nach dem Netto berechnet wird.

Wie viel es gibt - dafür gibts unzählige Infoseiten und m.W. nach auch Rechner im Netz.

Ob es eine Steuernachzahlung gibt kann niemand pauschal vorhersagen. Sie sollen sich ein ordentliches Steuerprogramm (meines Wissens nach, aber noch nie selbst probiert, geht das auch mit dem kostenlosen Elster) schnappen und einfach mal szenarien durchrechnen.

Was meinst du mit "andere Sachen"?

Viele Grüße
miau2

Beitrag von sandra198620 - 12.01.12 - 19:50 Uhr

andere sachen - ob es noch was gibt .... wie gesagt ich habe keine ahnung davon

viellciht weißt du ja..

ein bsp. (verdienen anders wieviel weiß ich nicht genau)..

SIE verdient jetzt in Stkl.3 ca. 1300€ Netto und ER in Stkl.5 ca. 1000€ Netto >

wenn sie nach der Geburt die Steuerklassen tauschen wie sieht es da aus vielleicht kannst du mir das nochmal einfacher erklären? Sorry bin darin etwas unwissend und komme damit gerade bestimmt doof rüber #schwitz

lg

Beitrag von miau2 - 13.01.12 - 17:07 Uhr

Hi,
es gibt genug Brutto-Netto-Rechner, wo sie sich das am besten mal selbst durchrechnen. Genau so wie du die Zahlen hier einstellst könntest du (oder am besten sie) sie auch in einen solchen eingeben. Für den "Hausgebrauch" und das abschätzen, wie es finanziell aussieht lohnt das allemal.

Also, wie es finanziell aussieht: selbst ausrechnen.

Ansonsten bekommt sie ca. 65% vom Durchschnitt der letzten 12 Monate vor Mutterschutz an Elterngeld. Von dieser pauschalen Aussage gibt es allerdings einige Ausnahmen. Wenn nur sie in Elternzeit geht endet der Anspruch mit dem ersten Geburtstag (was auf so ungefähr 10 Monate Elterngeldzahlung hinausläuft, denn das mutterschaftsgeld wird angerechnet und ist ja i.d.R. höher). Man kann das splitten, heißt doppelte MOnate Auszahlung vom halben Betrag - an der Summe ändert das nichts. Wenn er mind. 2 Monate EZ nimmt kommen noch mal 2 Monate dazu.

Elterngeld wird nicht versteuert, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Heißt, es wird am Jahresende dem (zwangsweise bei dieser Steuerklassenwahl ja gemeinsam veranlagten) Einkommen draufgerechnet, dann wird nach dieser Summe (abzüglich von Dingen, die absetzbar sind) der Steuersatz der beiden ausgerechnet, und dann wird das zu versteuernde Einkommen (dazu zählt das Elterngeld dann nicht mehr) damit versteuert.

Da unsere Steuersätze ja steigen je höher der Betrag ist, auf Grund dessen der Steuersatz errechnet wird kann es sehr gut sein, dass der Steuersatz der beiden durch das Elterngeld steigt (aber natürlich bei weitem nicht so, dass es sich deshalb lohnen würde komplett auf das elterngeld zu verzichten).

Ein gerne genannter Pauschalbetrag ist, dass man so ungefähr mit einem MOnatsbetrag Elterngeld an Mehrbelastung rechnen sollte. Genauer kann man es eben herausfinden, indem man das ganze durchrechnet. Da die beiden ja eh eine Steuererklärung abgeben haben sie doch vielleicht ein entsprechendes Programm.

Ob diese höhere Steuerlast dann zu einer Nachzahlung führt ist wieder eine komplett andere Frage.

Bei den von dir genannten Einkommen würde ich so pi mal Daumen davon ausgehen, dass der Kinderfreibetrag vollkommen irrelevant ist für die zwei. WEil das Kindergeld eben höher ist als die durch den Freibetrag gesparten Steuern (keine Sorge, wenn das Kindergeld höher ist darf man den REst als Geschenk ansehen und behalten - den Betrag erhält man mindestens). Google mal nach Kinderfreibetrag, dann findest du die Grenzen (die halt einem irgendwie ermittelten Durchschnittseinkommen entsprechen).

Ansonsten gibt es erst mal lange nichts. Zumindest nicht bar auf die Hand. Beitragsfreie Familienversicherung, beitragsfreie Versicherung der Mutter in der Elternzeit, Rentenansprüche aus der Elternzei, Zuschüsse zu Krippe und Kindergarten - die gibts natürlich, aber halt nicht als Barleistung.

Wenn das Haushaltseinkommen zu niedrig ist kann es Ansprüche auf ergänzendes ALGII oder Wohngeld oder Kinderzuschlag geben. Dazu gibts aber auch entsprechende Rechner im Netz.

Viele grüße
miau2

Beitrag von sandra198620 - 13.01.12 - 19:22 Uhr

danke für die Antwort werde das so weiter geben...

lg sandra