Hallo,
wir haben in der Familie folgenden Fall
Die Mutter (Kind 2/2011 geboren) möchte die Elternzeit (für 3 Jahre angegeben beim AG) vorzeitig beenden, heißt am 1.3.2012 wieder Vollzeit einsteigen. Die Frage ist nun muss der Chef dies mitmachen, oder muss er sie erst 2014 (nach der beantragten Zeit) zurück nehmen?
Es handelt sich um ein großes Unternehmen mit mehreren Filialen im gesamten Bundesgebiet.
Und gibt es hierzu Gesetztestexte bzw welche Passage ist hierfür wichtig?
Im Netz finde ich gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Vielen dank für eure Antworten.
MfG
littlequeen
Ich wäre sehr dankbar für
Verständnisfrage Elternzeit vorzeitig beenden - muss Chef wieder "einstellen"?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von littlequeen - 12.01.12 - 20:51 Uhr
Beitrag von ina_bunny - 12.01.12 - 21:02 Uhr
Ein vorzeitiges Beenden der Elternzeit ist selbstverständlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
LG Ina
Beitrag von emmy06 - 12.01.12 - 21:14 Uhr
nur mit zustimmung des ag.
lg
Beitrag von ikarya - 12.01.12 - 21:30 Uhr
Verkürzen geht nur mit Zustimmung des AG. Im Normalfall hat der ja auch eine Vertretung für Dich eingestellt und kann die auch nicht einfach so rauswerfen.
Schau mal, hier ist das alles echt gut erklärt: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
Beitrag von susannea - 13.01.12 - 13:03 Uhr
Nach Ende der Elternzeit muss er sie nehmen, vorher nicht!
Ist auch wieder ein typischer Fall, warum ein festlegen auf 3 Jahre gleich nach der Geburt absoluter Blödsinn ist.
