Erbrecht - Benachrichtigung bei Todesfall?

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Beitrag von tjanzen - 12.01.12 - 22:14 Uhr

Hallo,

ich hoffe, jemand kennt sich aus und kann mir helfen.

Meine Oma ist vor 10 Monaten verstorben.

Es gab nur noch sporadischen Kontakt (1-2 mal im Jahr) - da ist familiär viel passiert, das tut aber nichts zur Sache.
Meine Oma hatte zwei leibliche Kinder, von denen eines (meine Tante) schon verstorben ist.
Meine Cousine hatte noch regen Kontakt und war im Pflegeheim auch als Kontaktperson geführt. Außerdem gab es wohl ein Testament, in dem sie als Alleinerbin eingesetzt war.

Wir bzw. mein Vater (leiblicher Sohn) haben jetzt erst durch einen Anruf im Pflegeheim von ihrem Tod erfahren.

Jetzt zu meiner Frage: Wie kann das sein?
Bei allem was ich so ergoogeln konnte, hätte irgendein Nachlassgericht ihn ermitteln und informieren müssen.
Kann mir jemand sagen, was da schief gelaufen ist, bzw. wie der eigentliche Ablauf wäre.

Nur am Rande: Es geht hier nicht so sehr um das Erbe, als vielmehr darum, dass uns die Möglichkeit genommen wurde, zu entscheiden, ob und wie wir Abschied nehmen wollen. Es ist viel schlechtes passiert in den letzten Jahren, trotzdem denke ich, dass wir (besonders mein Vater) die Möglichkeiten haben sollten, uns zu verabschieden - es gab ja auch bessere Zeiten und er ist ihr Sohn!

Mit meiner Cousine gibt es schon seit Jahren eher "Krieg" (das war auch der Grund für die Probleme mit meiner Oma) und ich denke, dass sie uns nicht informieren wollte!
Aber hätte das nicht irgendwie automatisch durch ein NAchlassgericht passieren müssen?

Ich hoffe, es kann mir jemand helfen.

Vielen Dank,
Tina

Beitrag von acaena - 12.01.12 - 22:50 Uhr

Hi,

Ich muss mich aktuell auch gerade damit befassen und habe diesen Hinweis von unserem Anwalt bekommen. Die Stiefmutter meines Mannes ist vor 2 Jahren gestorben, wir haben das auch erst viel, viel später erfahren.
Im anderen Fall geht es um meine Mutter, die (gottseidank) noch lebt, aber im Todesfall nicht will, dass mein Bruder davon erfährt.

Auch deshalb habe ich danach gesucht, ob es eine amtliche Erbenermittlung gibt und die wird nur noch bei Grundbucheinträgen gemacht oder wenn abzusehen ist, dass die Beerdigungskosten von niemandem übernommen werden. Dann sucht die zuständige Gemeinde. Es gibt übrigens schon seit 1996 keine amtliche Erbenermittlung mehr.

Nun ist dein Vater allerdings ja der Sohn und hätte bei einer Testamentseröffnung zumindest angeschrieben werden müssen. Aber vielleicht wollte das deine Oma nicht (so wie eben auch meine Mutter, die dies ebenfalls schriftlich festgelegt hat)?

Oder es hat gar kein Testament gegeben, dann wird auch niemand benachrichtigt.

Wenn, so wie du schreibst, ein Testament da war, steht deinem Vater zumindest der Pflichtteil zu. Den kann er auch jetzt eventuell noch einfordern. Vielleicht ist er ja auch vom Pflichtteil ausgeschlossen worden (gibt ja solche Fälle).

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ihr könnt beim Nachlassgericht anfragen, wie sich das verhält.

Hoffe, ich konnt die ein wenig weiterhelfen
lg Heidi

Beitrag von tjanzen - 12.01.12 - 23:04 Uhr

Vielen Dank schon einmal für Deine Antwort.

Mein Vater wird jetzt auch noch das Nachlassgericht kontaktieren und nachfragen.

Es geht wie gesagt auch gar nicht so sehr um den Pflichtteil, als vielmehr darum, dass er jetzt sehr traurig ist, dass ihm die Möglichkeit des Abschieds genommen wurde.
Auch wenn es in den letzten Jahren Streit gab, gibt es ja davor sehr viele Jahre, die man gemeinsam verbracht hat.

Ich persönlich bin gerade sehr wütend auf meine Cousine, dass sie uns nicht informiert hat. Es steht denke ich niemandem zu, zu entscheiden, wer ein "Anrecht" hat, sich zu verabschieden... Und gerade bei meinem Vater keimen da auch "Rachegedanken", ob er sie dafür irgendwie haftbar machen kann...

Ist verworren und klingt vielleicht auch doof - wir haben es heute erst erfahren, da ist auch noch viel Emotion im Spiel.

LG, Tina

Beitrag von gh1954 - 12.01.12 - 23:08 Uhr

>>>dass er jetzt sehr traurig ist, dass ihm die Möglichkeit des Abschieds genommen wurde.<<<

Wie scheinheilig...
Da hat doch mindestens EIN Jahr kein Kontakt zu seiner Mutter im Pflegeheim bestanden, nicht mal ein Anruf dorthin.
Und jetzt werden Krokodilstränen geweint?

Beitrag von tjanzen - 12.01.12 - 23:16 Uhr

Danke für Deine sensible Ferndiagnose!

Er hat kurz vor ihrem Tod zuletzt mit ihr telefoniert.
Das Verhältnis war zugegebenermaßen sehr schlecht zum Schluß - trotzdem ist er ihr Sohn und hatte auch sehr viele gute Jahre mit ihr.

Darf er jetzt nicht trauern? Offensichtlich bestand ja von seiner Seite noch Interesse am Kontakt sonst hätte er sich nicht jetzt (zugegebener Maßen zu spät) bei ihr melden wollen.

Weißt Du, ich weiß schon was Du meinst - aber man kann ein Verhältnis, gerade ein so enges wie zu seiner Mutter, nicht auf die letzten Jahre beschränken.
Mein Vater ist 64, und in den letzten 4 Jahren war es nicht so gut, aber dem gegenüber stehen 60 Jahre!

Nein, er weint keine "Krokodilstränen", er trauer um seine Mutter. Wer darf ihm das absprechen?

Beitrag von gh1954 - 12.01.12 - 23:42 Uhr

Das war keine Ferndiagnose, sondern meine Meinung dazu.

Wenn sich jemand über zehn Monate nicht nach dem Wohlergehen seiner vermutlich über achtzigjährigen Mutter, die in einem Pflegeheim lebt, erkundigt, spricht das für sich.

Beitrag von sassi31 - 13.01.12 - 00:18 Uhr

***Darf er jetzt nicht trauern? Offensichtlich bestand ja von seiner Seite noch Interesse am Kontakt sonst hätte er sich nicht jetzt (zugegebener Maßen zu spät) bei ihr melden wollen.***

Klar darf er trauern. Aber es ist seine eigene Schuld, dass er erst jetzt von ihrem Tod erfährt. Jedem halbwegs intelligenten Menschen ist klar, dass alte Leute auch von heute auf morgen sterben können. Und wenn man dann bockig ist wegen einem Streit und sich nicht meldet, ist man selber schuld, wenn man die letzte Chance vertan hat.

Mein Bruder hat meine im November verstorbene Mutter auch schon seit 4,5 Jahren nicht gesehen gehabt. Ebenfalls, weil er bockig gewesen ist. Das hat er sich aber selber zuzuschreiben und muss nun damit klar kommen.

Beitrag von hoeppy - 13.01.12 - 08:58 Uhr

Ich denke das gh1954 das gar nicht böse meint.

Wenn Du in der Situation der Cousine wärst- vor Dir ein Mensch-von dem Du weißt das er den anderen nicht sehen will weil Zwietracht herrscht... Den Sohn dieser Person-der sich seit Monaten nicht meldet und seit jahren ein schlechtes Verhältnis zu dieser Person hat- dann wirst Du auch erst mal nichts unternehmen.

Verabschieden kann sich Dein Vater auch jetzt noch am Grab der Oma. Die Beerdigung selbst ist doch eigentlich nur eben das was sie ist... krass ausgedrückt (und ich meine es nicht so böse wie es klingt sondern nur realistisch) ein "aufräumen" des Leichnahms an den Ort wo er verbleibt... Ob er sich nun da verabschiedet hätte mit der Ganzen Verwandtschaft-wo doch nur Streit ist... oder ob er es jetzt macht.

Traurig finde ich hingegen, dass einem erst bewusst wird was einem ein Mensch bedeutet hat, wenn dieser für immer von einem gegangen ist. Ich selbst kenne auch jemanden, der wird jetzt noch nicht damit fertig, das er nicht mehr mit seinem Vater sprechen konnte... Die Reue kam als es zu spät war.
Und da war auch erst jeder andere schuld... Der Arzt der ihn nicht informiert hat, die Geschwister die nicht bescheid gegeben haben wie schlecht es um den Vater stand... Nur bei sich suchte er keine Schuld.

Ich kann mir denken das Deinen Vater ähnliche Schuldgefühle bedrücken... Und es ist menschlich das er dann die Fehler bei anderen sucht-in dem Fall bei der Cousine. Er soll für sich Abschied nehmen von seiner Mutter und versuchen damit fertig zu werden, das es im schlechten auseinander ging...
Seine Mutter hat ihm bestimmt am Ende verziehen-falls es da was zu verzeihen gibt...

LG Mona

Beitrag von mausmadam - 13.01.12 - 08:49 Uhr

Ja, genau das dachte ich beim Lesen des Threads auch.... Hab mir vor meiner Antwort nicht alles durchgelesen, stehe aber offensichtlich nicht alleine damit da.

Ich kenne die andere Seite.

Vor meiner Ausbildung habe ich im Krankenhaus und im Altenheim gearbeitet.

So viele Senioren warteten oft vergeblich auf ihre Angehörigen.

Denn grad wenn Gevatter Tod anklopft, ist vielen irgendein dummer Streit egal gewesen, viele wollten sich versöhnen und nicht alleine diesen Weg antreten müssen.

Ich kann die Cousine verstehen.

Wäre es meine Oma gewesen und jemand anderes hätte sich so einen Dreck um ihr Befinden geschert, hätte ich auch keine Nachricht gegeben.

Das 10 Monate vergangen sind, sagt doch alles.

Beitrag von sassi31 - 13.01.12 - 00:12 Uhr

Du weißt aber doch gar nicht, ob deine Oma deiner Cousine ausdrücklich untersagt hat, deinen Vater zu informieren. Falls das ihr Wunsch war, so hat man das zu respektieren.

Es ist übrigens echt albern, sich nun zu beschweren. Hätte von eurer Seite her wirkliches Interesse am Kontakt bestanden, hättet ihr nicht monatelang nichts von ihrem Tod gewußt. Deiner Cousine nun die Schuld in die Schuhe zu schieben, finde ich unmöglich.

Beitrag von mausmadam - 13.01.12 - 08:44 Uhr

Ihr habt 10 Monate lang nicht gemerkt, dass sie schon verstorben ist.

Zu Lebzeiten hättet ihr Gelegenheit gehabt, sie zu besuchen. Habt es aber mindestens (!) 10 Monate nicht getan, nicht einmal eine Erkundigung nach ihrem Zustand ist erfolgt.

Warum geht es jetzt darum, dass ihr vielleicht Abschied nehmen wollt, wenn sie euch zu Lebzeiten schon so egal war? :-(

Beitrag von mausmadam - 13.01.12 - 08:51 Uhr

Ürigens, wenns euch doch ums Abschied nehmen ging, warum dann folgende Überschrift?
"Erbrecht - Benachrichtigung bei Todesfall" .....

Gegenfrage: Hatte sie Geld auf der hohen Kante?

Beitrag von windsbraut69 - 13.01.12 - 10:18 Uhr

Das Nachlaßgericht ist nicht dazu da, Kindern die Gelegenheit zum Verabschieden zu geben. Wie sollte das auch funktionieren, wenn es erst nach dem Tod überhaupt weitere potentielle Erben ausfindig machen könnte...

Wenn Ihr so lange keinen Kontakt hattet, ist es doch aber im Grunde auch egal, wann Ihr Euch "verabschiedet", oder?

Beitrag von tjanzen - 13.01.12 - 12:53 Uhr

Danke erstmal für die vielen Antworten und das rege Interesse!

Ich war gestern abend auch noch sehr emotional - besonders was meine Cousine angeht.
Ich kann sie nicht verstehen - ich finde, dass sie nicht entscheiden sollte, ob es jemand "wert" ist, sich zu verabschieden oder nicht.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass meine Oma in irgendeiner Form gewünscht oder hinterlassen hat, dass man meinen Vater nicht informiert.

Wie dem auch sei - jetzt ist es so. Und meine Frage zielte - ganz unabhängig der Gründe WARUM der Kontakt so war, wie er war (übrigens von beiden Seiten!) - eher darauf, wie das eigentlich läuft, immerhin wäre mein Vater ja als leibliches Kind ein Pflichterbe.
Und bevor die Frage wieder aufkommt - nein, es gab kein erwähnenswertes Geld, es geht hierbei eher um persönliche Gegenstände, Fotos, Kindheitserinnerungen etc.

Warum sich gestritten wurde, tut doch auch gar nichts zur Sache. Ich denke eben, dass man eine Beziehung nicht nur auf die letzte Zeit beschränken kann - das war seine Mutter, er hat einen großen Teil seines Lebens mit ihr verbracht und auch wenn es sicherlich nicht so toll war, sich lange nicht zu melden, besteht doch eine emotionale Bindung.

Ich war eben davon ausgegangen, dass eigentlich irgendein Nachlassgericht oder ähnlichs Kontakt mit allen Erben aufnimmt - wenn der Nachlass z.B. überschuldet wäre, käme mein Vater ja auch in Probleme, wenn er nicht rechtzeitig ausschlägt?

Danke also, eine moralische Bewertung des Verhaltens ist sicherlich für Außenstehende schwierig - und war auch nicht Sinn meines Postings.

LG, Tina

Beitrag von gh1954 - 13.01.12 - 16:54 Uhr

>>>wenn der Nachlass z.B. überschuldet wäre, käme mein Vater ja auch in Probleme, wenn er nicht rechtzeitig ausschlägt?<<<

Die Frist zur Annahme/Ausschlagung eines Erbes läuft erst ab dem Tag, an dem der Erbe von dem Erbfall erfährt, von daher bleobt immer noch Zeit genug.

Beitrag von sassi31 - 13.01.12 - 17:03 Uhr

***Ich war eben davon ausgegangen, dass eigentlich irgendein Nachlassgericht oder ähnlichs Kontakt mit allen Erben aufnimmt - wenn der Nachlass z.B. überschuldet wäre, käme mein Vater ja auch in Probleme, wenn er nicht rechtzeitig ausschlägt?***

Das entfällt bei euch doch sowieso, da deine Cousine laut Testament Alleinerbin ist. Sie ist dann auch alleine für die Schulden zuständig, sofern welche da sind.

Beitrag von tjanzen - 13.01.12 - 17:12 Uhr

Da war / bin ich mir eben nicht sicher, weil es ja eben einen Pflichtteil gibt...

Schon verwirrend alles, aber ich hoffe, dass mein Vater sonst über das Nachlassgericht etwas herausfinden kann.

Beitrag von sassi31 - 14.01.12 - 03:55 Uhr

Schon. Aber soweit ich weiß, müsste er den Pflichtteil einfordern bzw. einklagen. Er ist ja definitiv im Testament nicht benannt und somit gehen Rechte und Pflichten auf den Erben über. Eigentlich jedenfalls.

Grundsätzlich wurde uns nach dem Tod meines Vaters gesagt, man hat 6 Wochen nach bekanntwerden des Todesfalls Zeit, dass Erbe auszuschlagen. Ich habe damals gezielt beim Nachlassgericht danach gefragt. Denn meine Tante hat uns nur informiert, weil sie nicht an sein Bankkonto gelassen wurde. Und da kam bei mir dann auch die Frage auf, ob ich dann die Dumme gewesen wäre, wenn ich durch Unwissenheit das Erbe nicht rechtzeitig hätte ausschlagen können. Wir haben aber gewußt, dass unser Vater hoch verschuldet war und da zumindest ich überhaupt keinen Kontakt zu ihm hatte, hätte ich das Erbe auch dann abgelehnt, wenn es anders gewesen wäre. Da bin ich konsequent.

Falls das Erbe deiner Oma nicht ausgereicht hat, um die Beerdigungskosten zu zahlen, könnte man sich an deinen Vater wenden. Aber auch nur dann, wenn deine Cousine als Alleinerbin die Kosten ebenfalls nicht tragen kann.
Das Thema haben wir ebenfalls gerade durch, weil meine Mutter im November verstorben ist. Hier ist es mein Bruder, der das Erbe abgelehnt hat, weil er Angst hat, er muss noch was bezahlen (Miete, irgendwelche offenen Rechnungen usw.). Ihm war aber klar, dass er die Beerdigung ggf. dennoch mitbezahlen muss und nur der Rest an uns hängen bleiben würde. Also sofern ihr Geld nicht ausreicht.

Beitrag von myimmortal1977 - 13.01.12 - 13:15 Uhr

Lies mal hier, unter Punkt 3 letzter Absatz. Demnach hätte nämlich doch eine Ermittlung und Mitteilung stattfinden müssen.

Ist auch logisch, da man bei Enterbung eigentlich noch seinen Pflichtteil beanspruchen kann, sofern noch was übrig bleibt.

http://www.notarkammer-sachsen.de/taetigkeiten/erbscheinsantrag.htm

Ich weiß aber auch, dass es in der Praxis oftmals ganz anders aussieht. Nun ist die Frage, ob man dem zuständigen Amtsgericht dafür wegen Unterlassung eins überziehen konnte. Dafür müsstet ihr einen Notar befragen. Der kann auch zu so was mehr Auskünfte geben.

Beitrag von tjanzen - 13.01.12 - 13:19 Uhr

Sowas wollte ich finden!

#danke

Beitrag von liebesbienchen - 13.01.12 - 13:46 Uhr

Hallo,

ich war in einer ähnlichen Situation wie diese Cousine. Ich war die Einzige die regelmäßigen Kontakt hatte zu meiner Oma (bei der ich aufgewachsen war, quasi wie die Tochter). Ihre leiblichen Kinder haben sich wegen Streitereien schon Jahre vorher von ihr abgewandt. Als Oma´s Mann ins Pflegeheim kam, habe ich einen Rundruf gemacht und die Kinder informiert über den Zustand. Es hat sie einen Dreck interessiert. Als er Monate später im Pflegeheim starb konnten sie meiner Oma nicht mal ne Beileidskarte schicken. War ja ihr Vater.

Als meine Oma dann krank wurde und pflegebedürftig, habe ich mich bewusst dagegen entschieden irgendjemanden zu informieren. Die Jahre davor hat s auch keinen interessiert. Ihre Kinder wussten dass sie älter wird, ist ja klar und dementsprechend die Wehwehchen und Erkrankungen zunehmen mit fortschreitendem Alter. Warum hätte ich sie darauf hinweisen sollen? Womöglich noch erbetteln sollen sie zu besuchen? Habe ich gar nicht eingesehen. War nicht meine Aufgabe. Ich habe mich zu dem Kontakt entschlossen, dazu hatten ihre Kinder auch immerzu die Wahl gehabt, nicht erst wenn sie krank wird.

Da auch ich als Alleinerbin im Testament eingetragen war, war die Beerdigung und Wohnungsauflösung etc. geregelt. Somit bestand kein Grund Verwandtschaft zu suchen. War genug "Arbeit", von der Trauer und dem Verlust des geliebten Menschen mal abgesehen. Ich hätte keine Lust gehabt im Nachhinein mir anzuhören warum was wie gelaufen ist und warum ich es nicht anders gemacht habe. Wobei ich noch erwähnen will, es gab nichts zu erben, allerdings auch keine Schulden, das was übrig war hat die Beerdigungskosten gedeckt sowie die Verbindlichkeiten die noch bestanden, Wohnungsauflösung usw.

Daher kann ich Deine Cousine in ihrer Handlungsweise völlig verstehen.

War Euch denn nicht bewusst wenn die Oma im Pflegeheim ist wie es um sie steht? Wieso habt ihr Euch nicht früher gemeldet im Heim? Oder sie mal besucht? 10 Monate später erfahrt ihr das durch einen Anruf??? Find ich bisschen schwach. Das Dein Vater trauert ist keine Frage, aber er hatte eine Wahl gehabt, die hat man immer. Es war seine Mutter und er hätte einen Kontakt aufbauen oder halten können. Aber die letzten 10 Monate hat es ihn nicht interessiert. Leider muss er jetzt damit leben. Auch wenn das schwer ist.

Mein Beitrag soll bitte nicht als Vorwurf klingen. Es hat mich nur gerade zurückgworfen an die Geschehnisse in unserer Familie damals. Es ist traurig denn im Nachhinein waren sämtliche Streitereien völlig unnötig. Vergeudete Zeit in der kein Kontakt bestand.

Grüße Biene#klee

Beitrag von tjanzen - 13.01.12 - 14:20 Uhr

Das was bei Euch passiert ist, ist natürlich sehr krass!

So war es bei uns nicht, es bestand immer Kontakt, wenn auch spärlich. Natürlich muss mein Vater jetzt mit seiner Schuld klarkommen (die er hat, davon will ich ihn ja gar nicht freisprechen), aber er war ja nicht völlig verschwunden. Erklärend sei noch hinzugefügt, dass mein Vater seit einigen Jahren beruflich im Ausland (weit entfernt!) lebt und nur 1 - 2 mal jährlich in Deutschland war.

Ich möchte die Familienstreitigkeiten jetzt auch gar nicht im einzelnen ausbreiten, aber das Bild meiner Cousine doch etwas graderücken: Sie war eine der Hauptbeteiligten des Streits, der ursprünglich zwischen meinem Vater und seiner Schwester (ihre Mutter) entbrannte und meine Oma immer wieder dazwischen, auch aktiv beteiligt.
Später ist meine Cousine mit eingestiegen, hat intrigiert, Informationen unterschlagen, etc.

Z.B. bekam mein Vater die Information über den Heimaufenthalt bzw. die Adresse erst, nachdem er einen hohen Betrag für von ihr veranschlagte Umzugs- und Räumungskosten der Wohnung an meine Cousine überwiesen hatte. Meine Oma wurde in dem Glauben gelassen, er wüsste wo sie ist und würde sich nicht melden.
Meine Oma rief ihn ein anderes Mal weinend an, weil meine Cousine und ihr Mann mit ihr zu einem Notar gefahren seien, weil sie meinen Vater enterben lassen wollten, obwohl sie das angeblich nicht wollte usw.
Ich konnte noch viel mehr sagen, aber eigentlich tut das nichts zur Sache! Sie ist aber nicht "das arme Opfer"!

Eine Frage habe ich an Dich: Ich habe in diversen Links gelesen, dass auch Privatpersonen, die in Besitz eines Testaments sind, sich an das Nachlassgericht wenden müssen. Und dieses dann alle evtl. Erbberechtigten informiert. Ist das so? Musstest Du mit dem Testament irgendwohin?

LG, Tina

Beitrag von liebesbienchen - 13.01.12 - 16:10 Uhr

#pro Danke für Deine Antwort.

Wenn man ins Detail geht schaut die Sache immer anders aus. Alles sehr traurig und schlimm.

Zu Deiner Frage:
Meine Oma hat ihr Testament beim Bestatter hinterlegt. Nach ihren Tod hat der Bestatter dieses beim Gericht eingereicht.

Das Gericht hat mir die Kopieform des Testaments zugeschickt mit ein paar Fragen, auch nach dem vorhandenen Nachlaß, bzw "Wert", Antiquitäten, Grundstücke usw. unter kam auch die Frage nach Angehörigen die über das Testament in Kopieform unterrichtet werden. Ich sollte dort die Angehörigen mit Namen und Adressen angeben. Ein Onkel habe ich angegeben, von den anderen zwei Kindern meiner Oma weis ich zwar den Ort an dem sie wohnen, jedoch habe ich keine Adresse. Somit habe ich sie nicht erwähnt (auch mit dem Hintergedanken, wie bereits erwähnt, es hat sie auch vorher nicht interessiert wie es ihrer Mutter geht).

Das Gericht hat ihn dann angeschrieben und über den letzten Willen (Testament) meiner Oma informiert. Die anderen beiden Kinder meiner Oma wurden somit nicht angeschrieben. Das Gericht hat sich keine weitere Mühe gemacht da nach zu forschen ob noch Verwandtschaft übrig ist um diese ggf. zu informieren.

Danach kam soweit ich mich erinnere noch ein Schreiben indem das Testament für rechtskräftig (vielleicht das falsche Wort dafür) erklärt wurde, bzw das es in Kraft tritt da es eben keiner angefochten hat.

Ich wurde darauf hingewiesen das ich bei Gericht das Original Testament ansehen kann. In der Hand hatte ich aber nur die Kopieform, die ich auch heute noch in meinen Unterlagen habe.

Grüße Biene