Hallo!
Ich ärgere mich jetzt immer noch so und wollte mal wissen was ihr davon haltet.
Und zwar haben wir heute bei Ebay nach einem Zweitkinderwagen geschaut.
Sind da auch auf ein Angebot gestossen.
Da dort stand "Ware muss abgeholt werden", schrieben wir dem Verkäufer ob nicht auch Versand möglich wäre. Dieser bejahte. Auch den Preis für den Versand, 25 Euro, schrieb er.
Gut, der Kinderwagen war da noch bei 1 Euro und die Auktion lief noch eine halbe Stunde.
Kurz vor Schluss bot jemand und ab da ging es in kleinen Schritten immer höher. (Wir konnten sehen das der Verkäufer selbst hochbot.) Nun ja, das störte uns nicht, daher boten wir noch mit.
Ich muss noch erwähnen, es gab auch einen Sofort-Kauf in Höhe von 80 Euro. Aber dieser verfällt ab einem Gebot ja.
Letztendlich haben wir den Kinderwagen für 10,60 Euro ersteigert.
Wir schrieben den Verkäufer an wegen den Bankdaten, da keine ersichtlich waren.
Kurz darauf schrieb der doch tatsächlich, dass ihm 30 Euro zu wenig wären. Sie müssten sich einen neuen Kinderwagen kaufen und das wäre zu wenig Geld. (Der Verkäufer hatte noch einen Kinderwagen drin. Da war der Sofort-Kauf bei 140 Euro. Ersteigert wurde er in Höhe von 11 Euro.)
Ja hallo gehts noch?
Wir antworteten dass der Wagen nun uns gehöre, da ein Kaufvertrag entstanden ist. (Wir müssen ihn ja nur noch bezahlen. Aber ohne Bankdaten bzw. Adresse geht dass nicht. Wir würden nun auch die 115 Kilometer Fahrt in Kauf nehmen nur um UNSEREN Kinderwagen zu bekommen.)
Da kam keine Antwort.
Wir fragten dann nochmal wie es nun weitergeht.
Und wenn sie sich nicht melden und nach einer Meldung bei Ebay werden wir es einem Anwalt übergeben.
Bin nun gespannt.
Mein Mann meinte, wir müssen erst 4 Tage warten dann können wir es Ebay melden.
Und wenn da nix klappt gehen wir zum Anwalt für Ebay-Recht.
Hatten ihr schonmal einen ähnlichen Fall?
Wir haben übrigens alle Nachrichten gespeichert, auch die wo geschrieben wird 30 Euro wären zu wenig. (Wie dreist muss man eigentlich sein?
)
Und nun bitte keine Antworten warum wir wegen so einem Betrag zu einem Anwalt gehen wollen.
Wir brauchen einen Kinderwagen und laut Vertrag steht dieser uns nun zu.
Hier geht es einzig und allein ums Prinzip.
(Habe auch von einem Fall gelesen wo es auch genauso ablief, eben nur andere Ware. Da ging der Käufer wegen 51 Euro zum Anwalt und bekam Recht. Und nicht nur dass. Auch Schadenersatz bekam er gezahlt... Aber dass nur nebenbei.)
Danke inzwischen für eure Antworten
LG Sandy
Ebay-Verkäufer...
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Beitrag von schachti2005 - 12.01.12 - 22:54 Uhr
Beitrag von schachti2005 - 12.01.12 - 23:37 Uhr
Wir haben gerade noch gesehen, dass die Bankdaten von Ébay selbst bei dem Verkäufer angegeben sind.
Er ist auch erst seit November 2011 angemeldet und hat 5 Bewertungen.
Kann es sein dass es doch reicht wenn wir Ebay anschreiben und das Geld (35,60 Euro) auf deren Konto überweisen. Also dass der Verkäufer das Geld erst erhält wenn wir die Ware als "erhalten" angeben? Oder hat der Käufer sofort Zugriff darauf?
Beitrag von schachti2005 - 12.01.12 - 23:41 Uhr
Ich meinte "oder hat der VERkäufer sofort Zugriff darauf"?
Beitrag von nebula - 13.01.12 - 06:46 Uhr
Hallo,
das natürlich kein handeln vom Verkäufer - aber immerhin mal ein ehrlicher. Andere behaupten ja schnell die Ware sei nun beschädigt.
Was die Überweisung angeht - Richtig.
Du überweist das Geld an Ebay, diese halten das Geld inkl. Versand in Schacht, bis der VK den Versand makiert. -> http://pages.ebay.de/help/sell/payment-process.html
Ich würde jetzt schon diese Infos an Ebay weitergeben & den KiWa bezahlen (Geld geht eh an Ebay & im schlimmsten Fall kriegst du es zurück).
LG, sag mal bescheid wie es weitergeht =)
Beitrag von frayer31 - 13.01.12 - 09:28 Uhr
Hallo,
nein hatte Gott sei Dank noch nie ein solchen Fall...und wenn doch-ja wäre mir zu affig wegen 10,-Euro zum Anwalt zugehen-obwohl ja ein Kaufvertrag endstanden ist.
Und der Streß mir auch gahrnicht wert.
Wenn man was gekauft hat-bekommt man doch die Adresse vom Verkäufer zugeschickt ? Wenn ich mich recht erinnere, schaut doch ob ihr irgendwie die Telefonnummer dadurch rausbekommt.
Lg
Beitrag von schachti2005 - 13.01.12 - 09:39 Uhr
Darf man denn dass dann auch, also den Verkäufer kontaktieren? (Bzw. anrufen. Nicht dass die den Spieß umdrehen und einen wegen "Belästigung" anzeigen. Wobei da ja auch der Ton die Musik macht.)
Habe gerade gesehen dass der Käufer vom anderen Kinderwagen bei Ebay garnicht mehr angemeldet ist. Dieser Account hatte aber über 500 Bewertungen...) Schon alles eigenartig.
Habe über den Account-Namen des Verkäufers über Google schon einiges rausbekommen.
Nun ja, im Internet sollte man wohl doch nicht alles von sich preis geben. 
Wir werden den Fall nun Ebay melden, mit allen Nachrichten, auch die Nachricht wo der Verkäufer selbst zugibt ihm wäre das zu wenig.
Das Geld überweisen wir aber erstmal nicht.
Denn selbst wenn Ebay das Geld zurück hält bis der Verkäufer den Versand bestätigt hat, muss dessen Aussage ja nicht stimmen.
LG
Beitrag von hexlein77 - 13.01.12 - 09:56 Uhr
Aber mal ehrlich, so gut wie jeder sagt: Wegen so wenig mach ich keinen Stress!
Und genau darauf legen es mittlerweile schon viele VK an!!
