Tuppern in der Eltnerzeit bzw. nebenjob allgemein

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Beitrag von solania85 - 13.01.12 - 09:55 Uhr

Hallo ihr,

bis Mitte Juni '12 bin ich noch in Elternzeit- das heißt bis dahin gibts auch Elterngeld. Da ich danach etwas reduzieren werde in meinem Job habe ich mich nun durchgerungen mit Tuppern anzufangen...

So, theoretisch habe ich ja nun viel zeit- und könnte jetzt schon anfangen. Aber dürfte ich das? also ich mein wegen Elterngeld? Die, die mich bei Tupper coachen etc würde meinte ja, da man die erste zeit ja eh nicht verdient- da das Geld ja in die tuppertasche fließt und das was man au die Tasche bekommt nichtmal "anmeldepflicht" hätte.... Irgendwie glaub ich das aber nicht so ganz.

Was meint ihr? Wo kann man sich denn auser dem Arbeitgeber über sowas informieren?

Vllt. liest es ja auch Jemand, der selber neu tuppert und mag mir mal erzählen wie es so ist..

GLG Solania

Beitrag von myimmortal1977 - 13.01.12 - 12:45 Uhr

Alles, was Du aus selbstständiger Arbeit und nicht selbstständiger Arbeit an Kapital erwirtschaftest und Dir bar in die Hand gegeben wird oder auf Dein Konto gelangt und einzulesende Hinzuverdienstgrenzen überschreitet, wirkt sich auf die Höhe des Elterngeldes aus.

Bekommst Du nichts ausgezahlt, wirkt sich auch nichts aus.

LG Janette

Beitrag von susannea - 13.01.12 - 13:11 Uhr

1. musst du deinen AG um Erlaubnis fragen zur selbstständigen Tätigkeit.
2. musst du sofort ein Gewerbe anmelden. wenn du anfängst, auch wenn gerne das Gegenteil behauptet wird.
3. wird jeglicher Gewinn!!! beim Elterngeld angerechnet. Gewinn musst du aber erstmal haben. Am Anfang hast du ja doch einiges an Ausgaben um dir z.B. ein Büro einzurichten, die Schulungen bedeuten Fahrweg, die Partys auch und WKGs, VAGs usw. musst du auch bezuschussen. Das musst du von der Provision abziehen, genau wie Muster.
Du bekommst von Anfang an Provision, nur nicht so hoch, wie später.