Hallo,
meine Schwester ist alleinerziehend und wir haben uns darüber gedanken gemacht, wohin ihre Tochter kommt, wenn sie sterben sollte.
Schreibt man dies mit ins Testament oder gibt es dafür Vordrucke. Ich komme auch gerade nicht darauf wie das heißt. Wir haben mündlich vereinbart, dass ich ihre Tochter zu mir nehme und sie aufziehe.
Wäre schön, wenn kr jemand helfen könnte. Danke
Seni
Betreuung Kind, wenn Mutter stirbt?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von seni81 - 13.01.12 - 12:48 Uhr
Beitrag von hedda.gabler - 13.01.12 - 13:12 Uhr
Hallo.
Hier findest Du alles zum Thema "Verfügung":
http://www.umstaendehalber.com/recht/mediation.asp#testament
LG
Beitrag von seni81 - 13.01.12 - 14:08 Uhr
Vielen Dank,
ich bin auch drauf gekommen. Heißt Vormund und kann mit ins Testament genommen werden.
LG Seni
Beitrag von proseccobarbie - 13.01.12 - 13:14 Uhr
Am Geschicktesten ist eine notarielle Verfügung der elterlichen Sorge für den Todesfall
Beitrag von comapo - 13.01.12 - 18:48 Uhr
Hallo,
wenn es einen sorgeberechtigten Vater gibt, dann kommt das Kind aller Voraussicht nach zu ihm. Wenn er das nicht ablehnt, dann hast Du keine Chance, das Kind zu Dir zu holen.
Auch wenn der Vater nicht sorgeberechtigt, aber interessiert ist, hat er dann gute Chancen, das Sorgerecht zu bekommen und sein Kind aufzuziehen.
Wenn er nicht interessiert und nicht sorgeberechtigt ist, dann sollte eine Vollmacht helfen, damit geprüft wird, ob alles dafür spricht, das Kind bei Dir leben zu lassen.
LG
Beitrag von sternenschnee - 13.01.12 - 23:04 Uhr
er hat nur dann gute Chancen wenn er sich bisher gut um das Kind gekümmert hat,es eine Bindung zum Kind gibt und von wegen,sie hat keine Chancen.
Manchmal erzählst du hier einen Müll.
Nicht ohne Grund soll das Kind bei der Schwester aufwachsen und genau dies wird das Gericht prüfen.
Selbst wenn der Vater das Sorgerecht hat,heißt es nicht das er das Aufenthaltsbestimmungrecht bekommt.Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tuen.
Man kann so etwas beim Amtsgericht hinterlegen.
Immer diese mit dem Gute Chancen.
Liest man hier nur bei Urbia von bestimmten Leuten u8nd im realen Leben ist es dann oft sehr viel schwieriger.
Beitrag von comapo - 14.01.12 - 10:22 Uhr
Liebe Sternenschnee,
ich befasse mich mit Familienrecht schon eine ganze Weile. Und das schon etwas tiefergehend, als auf "Urbianiveau".
Ach a propos Niveau, es ist jetzt schon wiederholt vorgefallen, dass Du nicht in der Lage bist, Dein Missfallen auszudrücken, ohne "Müll" oder "Schwachsinn" zu verwenden, wohlgemerkt ohne dass Du selber den Hauch eines Durchblicks hast und in der Lage bist von Deinem speziellen Einzelfall zu abstrahieren.
Wenn Du meinen "Müll" nicht glaubst, dann lies was Scully unten geschrieben hat, der hat sogar die Anwältin genau das gesagt, was ich der TO geschrieben habe.
Und noch mal für Dich:
Das ABR ist Teil des Sorgerechts. Wenn gemeinsames Sorgerecht besteht, dann geht die Alleinsorge nach dem Tod des anderen Sorgerberechtigten automatisch auf den verbleibenden Sorgeberechtigten über. Selbstverständlich INKLUSIVE des ABR, selbst wenn das ABR zuvor entzogen wurde.
Also, bevor Du hier wieder rumpöbelst: Mach Dich vorher schlau.
Freundlichen Gruß!
Beitrag von sternenschnee - 14.01.12 - 19:58 Uhr
es wird sehr wohl genau geschaut ob der Vater geeignet ist oder nicht.
Vor allem dann wenn keine Bindung zum Kind besteht und der Vormund eine sehr viele engere Bindung hat und auch einen Alltag mit dem Kind gelebt hat.
Kein Kind wird so ohne weiteres aus der gewohnten Umgebung und den engen Bezugspersonen einfach so raus gerissen.
Was deine Freundin unten schreibt,scheint in der Regel ein Einzelfall zu sein,da ich es hier mit der Arbeit der Jugendämter anders erlebe und auch ich habe genug mit Familiengerichten zu tuen.
In deinen Augen Müll,was in der Realität nicht so einfach scheint wie du hier immer wieder behauptest.
Beitrag von juki - 13.01.12 - 22:49 Uhr
Huhu...
Ich habe eine verfügung beim amtsgericht hinterlegt...
Lg
Beitrag von winnie_windelchen - 14.01.12 - 08:26 Uhr
Hi
Ich habe mich mit diesem Thema aus gesundheitlichen Gründen bereits auseinander gesetzt und mich informiert.
Das JA sagte mir das man dies bei einem Notar erledigen muss, welcher für sie geeignet ist findet sie raus wenn sie sich mal bei einem Anwalt (Familienrecht) schlau macht (anfragen kostet nichts).
Dennoch wird im Fall der Fälle immer geprüft, egal ob geteiltest Sorgerecht oder nicht, ob der Vater nicht doch besser wäre (sein Lebenstil, seine Verhälltnisse, Job ect.)
Sollte dem so sein bringt auch das notarielle nichts.
Sollte es jedoch dem Kind bei dem auf dem Schriftstück hinterlassenen Person besser gehen wird diese der Vormund.
Grüße
Beitrag von scullyagent01 - 14.01.12 - 09:17 Uhr
Auch ich mußte mich aus aktuellem Anlaß mit der Thematik auseinandersetzten.
Bei uns ist es so, das unser KV schwer psychisch krank ist, mit kindeswohlschädigendem Verhalten und auch von den Kindern komplett abgelehnt wird.
Dennoch würde er im Todesfall die Kinder "haben wollen", denn er persönlich hält sich für the world greadest dad. Und ich ja die Böse.
Wir haben, nach Rücksprache mit meinem Anwalt keine Verfügung aufgesetzt, weil das nach ihrer Aussage nur Geld kostet und keine juristische Relevanz hat. denn troz der Vorgeschichte ( und obwohl er das SR verloren hat ) werden die Kinder ihm zugesprochen - egal was ich verfügt habe.
Ich habe stattdessen eine Willenserklärung hinterlegt, wer die Vormundschaft übernehmen soll im Falle meines Todes und meine Anwältin wird sofort nach meinem ableben im Namen meiner Kinder klagen. Ehe überhaupt ein Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden kann.
Allerdings sind meine Kinder schon groß, fast 15 & 17.
Scully
Beitrag von julius1405 - 15.01.12 - 23:03 Uhr
Hi!
Das wundert mich ja jetzt ein bisschen. Normalerweise haben Kinder in dem Alter Deiner Kinder ein Mitspracherecht. Das Vormundschaftsgericht befragt in diesem Fall die Kinder, wo sie in Zukunft leben wollen. Und natürlich wird eine Verfügung der Mutter bezüglich der Vormundschaft der Vorzug gegeben, sofern es nicht dem Kindeswohl widerspricht. Wenn der KV das SR verloren hat, dann sind die Gründe dafür beim zuständigen Jugendamt hinterlegt, und werden im Zweifelsfall herangezogen.
Bei gemeinsamer Sorge verhält es sich natürlich anders.
LG
Beitrag von scullyagent01 - 16.01.12 - 07:20 Uhr
Du verwechselst Vormundschaftsgericht und Familiengericht.
Und auch beim Familiengericht haben Kinder dieses Alters kein Mitsprachrecht wenn es um dem Umgang ginge - den dürfen Kinder ( gleich welchen Alters ) nicht verweigern.
http://home.arcor.de/ldbmur/kinder/umgang_01.html
Und beim Vormundschaftsgericht kommen Kinder, gleich welchen Alters immer mit oberster Priorität zuerst an die leiblichen Elternteile. Egal was in einer Verfügung festgelegt wurde. Die Verfügung ist ein Wunsch der Mutter, der lediglich angehört wird, Dem aber mitnichten entsprochen werden muß.
Es ist vollkommen nebensächlich bei wem das SR liegt.
Villeicht befragst Du deinen Anwalt.
Scully
Scully
Beitrag von julius1405 - 16.01.12 - 13:35 Uhr
Jetzt verwechselst Du etwas: Umgangsrecht/Sorgerecht und Vormundschaft sind verschiedene Dinge. Und ja beim Familiengericht werden Kinder ab einem Alter von ca. 4 Jahren (wenn sie sich artikulieren können) befragt. Kinder haben GsD IMMER ein Mitspracherecht. Natürlich wird einem Elternteil der Umgang nicht verwehrt, wenn es dafür keine kindeswohlgefährdenden Gründe gibt. Aber wenn ide Kinder den Umgang nicht wollen, müssen sie diesen nicht wahrnehmen.
Wenn dem Kindsvater das SR entzogen wird, dann müssen schwerwiegende Gründe vorliegen. DAS entscheidet das Familiengericht. Und das Vormundschaftsgericht wird sich dem nicht widersetzten, ausser es liegt eine eindeutige Falschentscheidung vor.
Wenn die Sorgerechtsausübung dem Kindeswohl widerspricht, dann widerspricht auch die Vormundschaft diesem.
Wohlgemerkt wenn das SR ENTZOGEN wurde!!
Und ja nach §§ 1776, 1777 BGB kann ich einen Vormund bennenen, der nach § 1778 BGB nur übergangen werden darf, wenn es triftige Gründe dafür gibt!
Steht übrigens auch in dem Link, den Du mir weitergeleitet hast.
http://home.arcor.de/ldbmur/kinder/sorgerecht_01.html#Wer%20erh%C3%A4lt%20das%20Sorgerecht,%20wenn%20der%20Alleinsorgeberechtigte%20stirbt
Im Übrigen bestellt das Familiengericht die Vormundschaft §§ 1773, 1774 BGB.
Und meinen Anwalt muss ich dazu nicht befragen, weil ich zum einen diese Probleme GsD nicht habe, und ich zum anderen selbst Anwältin bin.
Beitrag von scullyagent01 - 16.01.12 - 15:34 Uhr
Jetzt verwechselst Du etwas: Umgangsrecht/Sorgerecht und Vormundschaft sind verschiedene Dinge. Und ja beim Familiengericht werden Kinder ab einem Alter von ca. 4 Jahren (wenn sie sich artikulieren können) befragt. Kinder haben GsD IMMER ein Mitspracherecht. Natürlich wird einem Elternteil der Umgang nicht verwehrt, wenn es dafür keine kindeswohlgefährdenden Gründe gibt. Aber wenn ide Kinder den Umgang nicht wollen, müssen sie diesen nicht wahrnehmen.
Nein, ich verwechsele gar nichts, Kinder haben kein Umgangsverweigerungsrecht und werden in dieser Angelegenheit auch nicht vor dem Familiengericht gehört. Kinder werden nur beim Familiengericht befragt , wenn es um das ABR geht - niemals beim Umgangsrecht!
Kuckst hier:
http://home.arcor.de/ldbmur/kinder/umgang_01.html
Besonders:
Das Kind verweigert den Umgang
Das Gesetz räumt Kindern kein Umgangsverweigerungsrecht ein. Nur wenn schwerwiegende Gründe gegen einen Umgang sprechen, kann dem nicht betreuenden Elternteil dieser verwehrt werden. Das Kind (oder der betreuende Elternteil) kann sich in einem solchen Fall mit der Bitte um Hilfe an das Jugendamt werden.
Ich kann Dir sagen was keine schwerwiegende Gründe gegen den Umgang waren: Suizidversuch im Anwesenheit der Kinder und massiver Drogenkonsum im Beisein der Kinder, Gewalt gegen die Mutter ( mit Strafanzeige und Opferschutz ) im Beisein der Kinder
Das ist mir und einer Freundin passiert , Urteile der Gerichte in Köln und in Würzburg
Wenn dem Kindsvater das SR entzogen wird, dann müssen schwerwiegende Gründe vorliegen. DAS entscheidet das Familiengericht. Und das Vormundschaftsgericht wird sich dem nicht widersetzten, ausser es liegt eine eindeutige Falschentscheidung vor.
Wenn die Sorgerechtsausübung dem Kindeswohl widerspricht, dann widerspricht auch die Vormundschaft diesem.
Selbst mit dieser Vorgeschichte, und eindeutiger Aussage der kinder und entsprechender Stellungnahme des JA wollte die entsprechende Richterin dem Vater das SR immernochnicht entziehen, wir habe es nur deswegen doch bekommen, weil mein Anwalt genug gegen den KV in strafrechtlich relavanten Punkten in der Hand hatte um ihm zum "freiwilligen Verzicht " zu bewegen. Schlicht wir haben das AS nur durch Erpressung erlangt! Selbstjustitz
Heutzutage behält jeder Arschlochvater das AS - wenn er nicht gerade ein Kind ermordet hat.
Ja wenn die KM einen Vormund benennt dann wird der KV nur bei triftigen Grund übergangen. Diese "trifftigen Gründe " gibt es nur theoreitsch, weil die Km, sobald sie einen anderen, als den KV als Vormund bennnt, nach derzeitiger Rechtsauslegung bereits dem Kindeswohl schadet, denn sie handelt entgegen der Genver Konvertion für Menschenrechte.
Triftige Gründe. s.o. Besonders nichtig ist der grund: Kind kennt Vater gar nicht - diese Sorgerechtsverfügung kann man getrost sofort in den Schredder geben.
Bist du denn überhaupt nicht beraten worden?
Ich muß mich derzeit mit meinem evtl. frühen Ableben auseinandersetzten und habe mich ausführlich von mehreren Juristen in dieser Angelegenheit beraten lassen: glaub mal, das wir die einzig praktikable Lösung zum Schutz meiner Kinder gefunden haben.
ich verlaß mich eher auf die erfahrung von fachkräften und nicht auf veraltete ( 5 jahre alte ) Links aus dem netz
scully
Beitrag von julius1405 - 16.01.12 - 21:15 Uhr
Ich glaube wir brechen das Ganze an dieser Stelle ab...
Offensichtlich hast Du meine Antwort nicht wirklich gelesen, sonst würdest Du nicht erneut fragen, ob ich bei einem Anwalt beraten wurde!
Den Link hast DU an mich geschickt, um Deine Statements zu untermauern.
Ich brauche keine Beratung, weil ich
1. dieses Problem Gott sei Dank nicht habe,
2. mich auf meine Kenntnisse als FACHKRAFT verlasse, da ich selbst ANWÄLTIN bin.
Beitrag von scullyagent01 - 17.01.12 - 08:37 Uhr
Du willst Anwältin sein, lachweg
Warum kannst du Dich dann nicht vernüftig und korrekt ausdrücken?
Und warum nicht inhaltlich richtig?
Mädel, Du bist ein unterirdisch schlechter Fake, richtig das Du Dich hier ausklingst, peinlicher kann es kaum werden.
Scully
Beitrag von julius1405 - 17.01.12 - 09:46 Uhr
Schön, dass das ein Laie beurteilenn kann.... Ja ich bin Anwältin, zugelassen bei einer der Rechtsanwaltskammern in Rheinland-Pfalz...., möchtest Du noch meine Zulassungsnummer?
Vielleicht solltest Du in Erwägung ziehen, dass DU als Laie so manches nicht richtig verstanden hast. Was peinlich ist, ist über andere in dieser Art und Weise zu sprechen.
Ich habe versucht, die Diskussion höflich zu beenden, aber anscheind ist das mit Dir nicht möglich. Peinlich ist es, derart ausfallend zu werden.
Vielleicht ist das Dein Stil, meiner nicht.
Da Du nur das wiedergeben kannst, was Du in irgendwelchen Beratungen erfahren und vielleicht verstanden hast, verlass ich mich doch lieber auf das, was ich an der Uni und beim Familiengericht gelernt habe. Gott sei Dank wird nicht von Laien beurteilt, was juristisch korrekt ist.
Ich hatte nicht vor, mich hier mit jemandem, der sein Wissen nur von Beratungen, die sie wahrscheinlich noch nicht mal im Ganzen verstanden hat, über juristische Feinheiten zu unterhalten, dafür nutze ich dann doch Kollegen, die auch die nötigen Fachkenntnisse mitbringen.
Eigentlich war es von mir nur gut gemeint, da ich gelesen habe, dass Du anscheinend falsch beraten wurdest.
Habe zur Sicherheit auch noch meinen Schwiegervater gefragt (Er ist Rechtsanwalt UND Notar)
Ist übrigens schön, auch endlich mal als Fake bezeichnet zu werden. Das scheint bei Urbia die Standardantwort zu sein, wenn man (Frau ) nicht mehr weiter weiß.
Ach und da ich Dich so einschätze, dass damit für Dich immer noch nicht genug ist...
Du bist anscheinend jemand, der das letzte Wort haben muss... ich werde nicht mehr antworten, auch wenn von Dir jetzt sicherlich gleich wieder schreibst, dass ich mich feige ausklinke (ja es heißt ausklinken und nicht ausklingen)
Beitrag von scullyagent01 - 17.01.12 - 09:56 Uhr
Ja, ich hätte gerne Deine Zulassungsnummer und die Anschrift der Kanzlei.
So schlecht wie Du Dich schriftlich ausdrückst und so gravierend magelhaft deine Fachkenntnisse sind, sollte wirklich jeder vor Dir gewarnt sein.
Aber du bist ein Horax, denn ich habe mich gerade durch all deine anderen Beiträge gelesen: Auschließlich Mutti blabla! Seit einem Jahr und heute bist Du Anwalt - na klar
Grüße
Von der Königen des britischen Empire
Beitrag von julius1405 - 17.01.12 - 10:15 Uhr
Jetzt muss ich doch nochmal nachfragen: Kannst Du lesen? Oder hast Du Dich in der VK vertan? Ich bin seit 3 Jahren Mutter, und nirgendwo steht, dass ich ausschließlich Mutter bin. Ich wusste nicht, dass ich bei Urbia meine komplette Lebensgeschichte aufschreiben muss, inklusive Berufswahl. Aber ich sehr gerade Du bist hier ja auch schon ein ganzes halbes Jahr hier angemeldet bist. Da weißt Du natürlich, wo es hier lang geht....
Allerdings hätte ich von jemandem in Deinem Alter einen etwas gesitteteren Umgang erwartet, aber das sieht man halt, das Benehmen keine Frage des Alters ist. Schade!
Und nein ich bin nicht erst seit heute Anwalt!
Beitrag von scullyagent01 - 17.01.12 - 10:51 Uhr
[... Text vom urbia-Team entfernt. Bitte diskutiert sachlich.]
Beitrag von mamutschka2011 - 17.01.12 - 11:08 Uhr
Nein das----sachlich diskutieren--- kann sie leider nicht....
sie wirft mit Fachwörtern um sich, mit denen sie nicht umgehen kann und beileidigt dann diejenigen, die sie berichtigen, weil sie glaubt ALLES besser zu wissen.
Manchmal wäre ein freundliches Nachfragen, ein " hab ich das richtig vertanden?"...eher angebracht. Aber nein....immer schön unter die Gürtellinie....![]()
M.
Beitrag von pinacolada68008 - 17.01.12 - 11:28 Uhr
Ich denke Dir ist gar nicht klar was hier abgegengen ist.
Hier soll eine todkranke Frau verunsichert werden, in dem ihr ( fälschlicherweise ) eingeredetet werden soll, das ihre Vorsorge für den Todesfall vollkommen falsch sei.
Dieses Verhalten IST nunmal menschlich ausgesprochen niederträchtig
Pina
Beitrag von mamutschka2011 - 17.01.12 - 12:37 Uhr
Hi,
ich hatte es so verstanden, dass ihr das niemand (und damit meine ich die TE julius) eingeredet hat, dass ihre Vorsorge für den Todesfall vollkommen falsch sei....sondern, dass sie falsch beraten wurde.
Und das finde ich doch super....wäre doch schlimm, wenn sie falsch beraten werden würde und nach ihrem Ableben alles genauso so kommt, wie sie es nicht wollte.
Dann kann sie doch der TE dankbar sein für diesen Denkanstoß und das noch mal überprüfen. Wenn die TE nicht Recht hat, ist doch nix verloren...im Gegenteil, sie ist dann noch sicherer...
Lieber verunsichere ich eine todkranke Frau und sie behält Recht, als eine todkranke Frau im Glauben zu lassen, alles ist ok und ihr Wille wird ihr nicht erfüllt.
Mag sein, dass ich es falsch verstanden habe, weil ich quer gelesen habe....aber ich kenne andere Beiträge der TE, die nicht besser sind.
Trotzdem bleibe ich dabei, dass man auch wenn man todkrank ist, seine Mitmenschen nicht anpöbeln muss.
Mamutschka
Beitrag von pinacolada68008 - 17.01.12 - 15:56 Uhr
ich hatte es so verstanden, dass ihr das niemand (und damit meine ich die TE julius) eingeredet hat, dass ihre Vorsorge für den Todesfall vollkommen falsch sei....sondern, dass sie falsch beraten wurde.
Bravo, genau das ist der Punkt:
Julius hat Quatsch und Nonsens gepostet und scully damit einreden wollen sie sei falsch beraten worden. Und das in dieser Situation!
Genau das ist das Perfide, worüber sich die Userin vollkommen zu Recht aufgeregt hat.
User wie Julius sollten gesperrt werden
Pina
