Hallo,
ich weiß gar nicht, ob ich in diesem Forum richtig bin, sonst bitte verschieben.
Mein Sohn und ich waren bis 31.12.2009 privat krankenversichert, seitdem sind wir familienversichert.
Heute habe ich eine Rechnung von November 2009 bekommen vom Augenarzt.
Anbei nur ein handschriftlicher Zettel: Entschuldigen Sie die späte Rechnung
Nun waren wir da zwar privat versichert, aber eben jetzt seit über 2 Jahren nicht mehr und nun frage ich mich, wie das rechtlich ist.
1. muß die private KK von damals das bezahlen nach über 2 Jahren?
2. Darf der Arzt mit überhaupt so verspätet ne REchnung ausstellen?
Gibts für sowas ne Verjährung?
Ich möchte es jetzt ehrlich gesagt auch nicht zahlen und dann hoffen, dass ich was erstattet bekomme, da ich den Betrag nicht mal eben übrig habe.
Danke für eure Hilfe, ich setz mich mal vor Google und guck, ob ich da was finde
L.G
Haruka
Arztrechnung von 2009- zahlen?
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Beitrag von haruka80 - 13.01.12 - 13:19 Uhr
Beitrag von gluecksbaerchen80 - 13.01.12 - 13:23 Uhr
Hallo,
die Abrechnung der Leistungen für privat Versicherte ist innerhalb 3 Jahren nach erfolgter Behandlung möglich.
Ansonsten direkt bei deiner privaten KV nochmal nachfragen.
LG gluecksbaerchen
Beitrag von haruka80 - 13.01.12 - 13:41 Uhr
Danke schön, das hab ich auch grad rausgefunden. Mal gucken, wo ich im Keller die Unterlagen für meine damalige Versicherung habe, damit ich da mal anrufen kann Montag.

Wills lieber vorher direkt abklären, bevor ich da was einreiche und die sagen:ätschibätsch, Sie sind schon über 2 Jahre hier nicht mehr versichert
Beitrag von kati543 - 13.01.12 - 13:41 Uhr
Ihr müsst die Rechnung noch zahlen. Die Verjährungsfrist ist 3 Jahre.
Ob ihr die überhaupt noch abrechnen könnt ist hingegen fraglich. Unsere PKV geht dabei nämlich immer nach dem Rechnungsdatum und nicht nach dem Behandlungsdatum.
Beitrag von zwillinge2005 - 13.01.12 - 13:50 Uhr
Hallo,
reich die Rechnung sofort bei Eurer damaligen Versichering ein. Ist noch keine drei Jahre her. Vorstrecken würde ich die Rechnung nicht.
Und bitte alles schriftlich machen!
LG, Andrea
Beitrag von kati543 - 13.01.12 - 18:50 Uhr
Da kannst du böse Ärger bekommen. Denn du bist einen Vertrag mit dem Arzt eingegangen. Der hat nichts mit deiner KV zu tun. Absolut gar nichts. Und die Verjährung beträgt 3 Jahre. Die Rechnung darf also noch gestellt werden.
Beitrag von zwillinge2005 - 13.01.12 - 20:04 Uhr
Hallo kati543,
aber bei so versspäteter Rechnungsstellung wird das Zahlungsziel wohl nicht schon übermorgen sein. Also kann sie doch die Reaktion der PKV abwarten. Und dann das Geld weiterüberweisen.
Ich habe nur eine private Zahnzusatzversicherung. Aber auch da hatte ich das Geld von der PKV immer sehr schnell und konnte es dann an den Zahnarzt weiterüberweisen. Hat den Vorteil, dass man bei unklaren Positionen nochmal mit dem Zahnarzt nachverhandeln konnte.
LG, Andrea
Beitrag von windsbraut69 - 14.01.12 - 09:07 Uhr
Warum sollte sie es nicht vorstrecken?
SIE ist Vertragspartner des Arztes und zur Zahlung verpflichtet.
Ihre Verhandlungen mit der KV sind eine andere Baustelle.
LG,
W
Beitrag von thea21 - 13.01.12 - 13:59 Uhr
Hallo,
Ja darf er.
Verjährung 3 Jahre.
Beitrag von hausbauer-hh - 13.01.12 - 15:22 Uhr
Abrechnen darf er.
Die Rechnung muss m.E. die KK erstatten, es ist hier irrelevant, wann die Rechnung gestellt wird. Wichtig ist der Behandlungszeitpunkt.
Sowas hatte ich auch nach Wechsel von Privat auf Gesetzlich, die Behandlung, die nach Austritt abgerechnet wurde aber die Behandlung noch im Mitgleidszeitraum lag wurde anstandslos beglichen.
Beitrag von amina-85 - 13.01.12 - 17:00 Uhr
genau so ein fall ich auch grad und hab eben was gepostet...bin mal gespannt und werde dein psoting jetzt lesen
Beitrag von nick71 - 13.01.12 - 18:54 Uhr
"1. muß die private KK von damals das bezahlen nach über 2 Jahren?"
Wenn dein Sohn im auf der Rechnung ausgewiesenen Behandlungszeitraum dort versichert war, wird die KK die Rechnung übernehmen müssen.
"2. Darf der Arzt mit überhaupt so verspätet ne REchnung ausstellen?"
Ja, darf er. Die Verjährungsfrist ist ja noch nicht eingetreten, und vermutlich wird dem Arzt bzw. seinen Mitarbeiterinnen erst jetzt aufgefallen sein, dass die Behandlung bisher nicht abgerechnet wurde. Das kommt vor...wenn auch eher selten.
"Gibts für sowas ne Verjährung?"
Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre zum Jahresende. Die Forderung wäre also erst mit Ablauf des 31.12.2012 verjährt.
Beitrag von haruka80 - 13.01.12 - 21:44 Uhr
Vielen Dank für eure Antworten. ICh hab bei Google auch von der Verjährungsfrist gelesen und habe meinem Versicherungsmenschen ne Email geschrieben, der war damals und auch heute (sind noch Zusatzversichert) für mich immer Ansprechpartner.
So bin ich aber schon heute ein wenig schlauer und denke, die KK wird das dann hoffentlich zahlen, falls nicht, muß ich beim Arzt anrufen und eine Ratenzahlung vereinbaren, ich hoffe aber erstmal, dass ich soweit nicht gehen muß, das wäre mir schon unangenehm.
L.G
