Wohnungssuche Teilzeit-alleinerziehend

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Beitrag von blauefee - 13.01.12 - 13:32 Uhr

Hallo,

ich werde ein so genannter Umgangsberechtigter Elternteil (nennt man das so) sein, sprich die Kinder haben ihren Hauptwohnsitz in ihrem bisherigen Lebensmittelpunkt, sollen aber so viel wie möglich auch bei mir sein.

Ich möchte dass sie ein eigenes Zimmer haben. Bisher hab ich nach 2-Zimmer-Wohnungen gesucht, aber festgestellt, dass die tatsächlich auf 1 Person oder ein Paar zugeschnitten sind. Bei 3-Zimmer-Wohnungen die natürlich teurer sind, habe ich mittlerweile den Eindruck, dass die am liebsten auch an Paare oder Einzelpersonen vergeben werden.

Ich habe aber irgendwie Skrupel so zu tun, als sei ich alleinstehend, wenn doch oft Kinder da sein werden, auch über Nacht. Bisher hab ich das direkt angesprochen, aber irgendwie hielt sich die Begeisterung der Makler/Vermieter in Grenzen. Ist es taktisch gesehen schlauer, erstmal hinzugehen, Wohnung gucken, guten Eindruck hinterlassen (und das tue ich eigentlich schon) und erst die Kinder erwähnen, wenn´s ernst wird? Andererseits kostet das dann unter Umständen viel Zeit, wenns erst dann scheitert?

Wie habt ihr das gemacht?

Beitrag von scullyagent01 - 13.01.12 - 15:53 Uhr

Ich würde gar keine Kinder erwähnen - die sind doch nur "zu Besuch" da!

Und das geht den vermieter nun wirklich nix an.

Scully

Beitrag von blauefee - 13.01.12 - 22:56 Uhr

Aber sind sie denn wirklich als Besuch anzusehen wenn sie regelmaessig tageweise da sind? In den Ferien sinds ja mehrere Wochen.

Beitrag von scullyagent01 - 14.01.12 - 09:07 Uhr

Ja, ist es.

Besuch kann sich 6 Wochen am Stück in Deiner Wohnung aufhalten.

Scully

Beitrag von manavgat - 13.01.12 - 15:58 Uhr

ch habe aber irgendwie Skrupel so zu tun, als sei ich alleinstehend, wenn doch oft Kinder da sein werden, auch über Nacht.

Das muss irgendwie genetisch einprogrammiert sein, dass Frauen sich selbst ins Knie schießen, oder?

Gruß

Manavgat

Beitrag von lunacy - 13.01.12 - 19:55 Uhr

Echtjetzt - die Kinder werden nicht bei Dir gemeldet sein? Dann würde sich für mich die Frage gar nicht stellen.

Ob ich als weibliche Allein-Mieterin der Wohnung nun am Wochenende zwei Kinder bei mir habe oder wilde Sexpartys feiere darf dem Vermieter ja wohl herzlich egal sein.