Hallo zusammen,
beim stöbern durchs Internet bin ich auf den Begriff Mangelgeburt gestoßen. Damit verbunden wäre unter Umständen auch ein verlängerter Mutterschutz.
Nun frage ich mich, ob ich eventuell auch Anspruch auf diesen hätte, bin aber nicht wirklich fündig geworden. Vielleicht kennt sich ja jemand von euch aus?
Meine Tochter kam bei 37+5 SSW mit einem Gewicht von 2.300g zur Welt. Besondere "Starthilfe" brauchte sie nicht, es muss lediglich eine engmaschige Gewichtskontrolle erfolgen.
LG
ploetschi
Was ist eine "Mangelgeburt"?
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Beitrag von ploetschi - 13.01.12 - 13:58 Uhr
Beitrag von raevunge - 13.01.12 - 14:19 Uhr
Also meines Wissens nach ist eine Mangelgeburt ein Baby mit einem Geburtsgewicht von weniger als 2.500 Gramm. Deine Tochter wäre also eine. Mein Sohn kam 2008 mit 2.300 Gramm, ich habe mir das von KKM bescheinigen lassen und hatte 12 Wochen Mutterschutz nach dem Entbindungstermin, wie bei einer Frühgeburt.
GLG
raevunge mit Sohn (2.300 Gramm) und Tochter (2.520 Gramm, also knapp keine Mangelgeburt mehr
)
Beitrag von hebigabi - 13.01.12 - 14:36 Uhr
Ein Mangelkind ist ein nicht zu früh geborenes Kind mit einem Geburtsgwicht unter 2500 gr.
Da gilt das gleiche wie bei einer Frühgeburt- du bekommst (meistens auf Nachfragen) eine Bescheinigung, die für einen verlängerten Mutterschutz gilt.
Man muss die Leute allerdings drauf hin stoßen, von alleine kommt da meistens nix.
LG
Gabi
