Wir sind zum nächsten ersten Mittellos - Ämter weisen uns alle ab

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Beitrag von stahlnerv - 13.01.12 - 14:16 Uhr

Hallo,

ich bin schon lange bei Urbia, möchte hier jedoch nicht offiziell schreiben und hab mir dafür einen Nick angelegt. Leider bin ich kein Fake, ich wünschte, ich wäre einer

Ich bin derzeit Zuhause (stehe kurz vor der Geburt des 4. Kindes). Mein Mann war bisher Vollzeitbeschäftigt. Nun bekam er seine fristlose Kündigung (Probezeit in dieser Firma), weil der alte MA nun doch dort weiterarbeiten will und der Chef sich 2 Kräfte nicht leisten kann.

Wir waren am Tag nach Kündigungseingang (also gestern) bem Arbeitsamt. Dort hat mein Mann sich arbeitslos gemeldet und den Antrag auf ALG1 mitbekommen, inklusive der 3 Arbeitgeberbescheinigungen, die heute mit der Post rausgegangen sind. Gestern war der Kasten leider schon geleert :-(

Ein Abgabetermin ist in den nächsten 14 Tagen nicht frei, laut Arbeitsamt. Sprich Abgabe frühestens am 26.01.12 Dann braucht man dort 2-4 Wochen für die Berechnung und die Auszahlung.

Wir haben keinen Anspruch auf ALG2, da unser Bedarf vorraussichtlich durch ALG1, Kindergeld, Kinderzuschlag (muss beantragt werden, kann aber nicht, da die Akte seit Monaten nicht von der alten Familienkasse rausgerückt wird, nun fordert die Familienkasse hier die Akte an, aber die wird diesen Monat vorraussichtlich nicht hier eintrudeln) und Wohngeld (muss ebenfalls beantragt werden, geht aber erst NACH der Berechnung von ALG1, Bearbeitungszeitraum 3-4 Wochen). Die Zahlung fürs Kindergeld von der alten Familienkasse wurde gestoppt, es geht also auch kein Kindergeld ein nächsten ein. Sprich: wir haben keinen Cent zum Leben, nichts für die Miete, kein Geld für Strom etc.

Bei der Arge hat man uns bereits mitgeteilt, das man uns weder ein Darlehen gewähren wird, noch einen Lebensmittelgutschein geben oder eine Berechtigung für die Tafel ausstellen, da wir nicht in deren Bereich gehören, sondern vorrangige Leistungen zu beantragen sind.

Die Familienkasse geht natürlich auch nicht in Vorleistung

Beim ALG1 ebenfalls von vornherein ein klares Nein zu einem Darlehen oder einem Vorschuss.

Beim Wohngeldamt das Gleiche

Beim Sozialamt sagt man, das Jobcenter sei zuständig, wir seien nicht Sozialhilfeberechtigt, man könne uns da nicht helfen, wir müssten eben sehen, wie wir über die Runden kommen.

Bei der Diakonie kann mann ebenfalls nicht helfen. Stellen wir einen Antrag bei der Caritas geben die in solchen Fällen alles ans Jugendamt weiter (Mittelosigkeit = Kindswohlgefährdung) darauf möchte ich gerne verzichten. Man hat uns bei der Caritas von vornherein darüber aufgeklärt, dass bei solchen Fällen die Kinder in Obhut genommen werden können, bis wir wieder ein ausreichendes Einkommen nachweisen können. Ich lasse mir nicht meine Kinder nehmen, es mus doch irgendeinen Weg geben.

Ich weiß nicht, an wen ich mich noch wenden soll. Wir bekommen frühestens Mitte Februar ein bisschen Geld, der Rest wird bis Ende des Monats auf sich warten lassen, so wie es aussieht.

Zur Tafel kann man hier nur mit Berechtigungsschein und für den muss man den Bezug von Sozialhilfe oder ALG2 nachweisen.

Was soll ich tun? An wen kann ich mich noch wenden?

Rücklagen haben wir derzeit nicht, die sind gerade ins Auto geflossen, damit dieses weiterhin brav und artig zur Arbeit und zurück fährt.

Mein Mann bewirbt sich natürlich überall wos geht, aber der Arbeitsmarkt in seinem Bereich ist im Winter eher lau. Und ich stehe, wie gesagt, wenige Tage vor der Geburt. Ich brauch mich wohl nicht mehr zu bewerben jetzt. Selbst wenn ich direkt nach dem Muschu arbeiten gehe, hilft uns das jetzt grad nicht weiter.

Holz und Öl zum Heizen und für warmes Wasser ist zum Glück ausreichend da, aber satt wird man davon nicht. Die Familie kann auch nicht einspringen, um uns noch mitzuversorgen reicht es da einfach nicht.

LG der Stahlnerv, der nicht mehr lange hält

Beitrag von woodgo - 13.01.12 - 14:32 Uhr

Hallo,

aber Dein Mann wird doch sicher nocheinmal Lohn bekommen, Ihr habt doch nicht von jetzt auf jetzt kein Geld mehr?

LG

Beitrag von stahlnerv - 13.01.12 - 14:36 Uhr

Es kommt noch für 5 Tage Gehalt, von dem das Weihnachtsgeld aber wiederum abgezogen wird. Das ist aber popelig wenig und wird direkt für die Stromrechnung abgebucht werden und für sein Medikament draufgehen, das er regelmäßig bekommen muss. Wenn da noch 130-150 € kommen, ist das viel

Beitrag von woodgo - 13.01.12 - 14:41 Uhr

Warum Weihnachtsgeld wieder abgezogen? Und was heißt Abgabetermine? Ihr habt den Antrag abgeschickt, richtig? Ich hätte den ja eher persönlich vorbeigebracht und mir alles quittieren lassen, aber gut. Dann könnt Ihr nur am Montag wieder auf der Matte stehen und jemanden verlangen, der Euch weiter hilft.
Ansonsten, wie schon geschrieben wurde, Vermieter bescheid geben und allen anderen auch, die Geld bekommen. Das macht viel aus.
Ach ja, wie sieht es denn mit der Kündigungsfrist bei Deinem Mann aus? Probezeit hin oder her, aber es gibt eine Kündigungsfrist!

Beitrag von stahlnerv - 13.01.12 - 14:49 Uhr

Das Weihnachtsgeld muss laut Vertrag vollständig zurückgezahlt werden, wenn der MA innerhalb der nächsten 3 Monate aus dem Vertrieb ausscheidet. Ab dem 4. Monat muss nur zurückgezahlt werden, wenn der AN kündigt. Also geht das komplett zurück. Wir werden das rechtlich prüfen lassen, aber das dauert dann ja auch ein bisschen, der Chef wirds uns nicht schenken wollen.

Der Antrag ist noch gar nicht abgegeben, weil die Arbeitgeberbescheinigungen ja erstmal ausgefüllt werden müssen. DANN müssen wir anrufen und uns einen Termin zur Abgabe geben lassen, sonst wird nicht bearbeitet.

Der Vermieter freut sich schon, der sucht sowieso nach einem Kündigungsgrund. Wir sind im Klinsch, weil er wirklich gravierende Mängel nicht beseitigen will.

Allen anderen hab ich bereits bescheid gegeben, der Stromversorger zickt leider, der gibt keinen Aufschub.

In der Probezeit gilt laut Vertrag ein fristloses Kündigungsrecht für beide Seiten

lg

Beitrag von sassi31 - 13.01.12 - 16:34 Uhr

***Der Antrag ist noch gar nicht abgegeben, weil die Arbeitgeberbescheinigungen ja erstmal ausgefüllt werden müssen. DANN müssen wir anrufen und uns einen Termin zur Abgabe geben lassen, sonst wird nicht bearbeitet.***

Dann lasst euch schon jetzt einen Termin geben und dein Mann gibt die Arbeitsbescheigungen halt persönlich in den Firmen ab und wartet darauf, dass er diese ausgefüllt sofort wieder mitnehmen kann. So ein Ding ausfüllen dauert nicht wirklich lange.

Das mit dem Zurückbezahlen vom Weihnachtgeld wird vss. korrekt sein. Diese Regelung ist durchaus üblich. Allerdings würde ich hinterfragen, ob es vielleicht Einschränkungen gibt, wenn der AG kündigt.

Beitrag von stahlnerv - 13.01.12 - 16:51 Uhr

2 der Firmen von denen wir Bescheingungen brauchen sind rund 300km weit weg. Selbst abgeben von daher nicht möglich. Sonst würden wir das machen :-(

Beitrag von bruchetta - 13.01.12 - 16:56 Uhr

Lies Dir mal die Beiträge von Caterina25 und nightwich durch, das sollte doch funktionieren.

Beitrag von demy - 13.01.12 - 22:44 Uhr

Hallo,
Weihnachtsgeld muss nur zurückgezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer kündigt, oder vom Arbeitgeber verhaltensbedingt gekündigt wurde.

Eine Rückforderung von gezahltem Weihnachtsgeld, auch bei freiwilliger Zahlung, ist bei einer betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber unzulässig.

Lasst euch nicht verarschen.
Ein Passus im Arbeitsvertrag, der auch eine Rückzahlung bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung vorsieht ist aufgrund unangemessener Benachteiligung unwirksam.
http://www.experto.de/b2b/recht/arbeitsrecht/weihnachtsgeld-wann-koennen-sie-auf-rueckzahlung-bestehen-teil-3.html

Wegen der Kündigungsfrist haben andere ja schon geschrieben.
Es kann nur in einem Tarifvertrag weniger als 14 Tage Kündigungsfrist in der Probezeit vereinbart werden.
Ob jetzt ein Tarifvertrag vereinbart war, der geringere Fristen vorsieht musst du prüfen.
Fristlose Kündigung gibt es nur bei schweren Verstößen durch den Arbeitnehmer oder umgekehrt durch den Arbeitgeber.

Gruß
Demy

Beitrag von lisasimpson - 13.01.12 - 14:33 Uhr

was heißt "fristlos"- dein mann hat doch auch in der probezeit eine kündigungsfrist, oder?!

Und wie lange war er dort, bzw. wann kommt das gehalt für die geleistet arbeit?

Beitrag von stahlnerv - 13.01.12 - 14:38 Uhr

Wenn wir ganz viel Glück haben kommen da noch 130-150€ Gehalt ( das Weihnachtsgeld wird wieder abgezogen diesen Monat). In der Probezeit ist fristlose Kündigung im Vertrag vereinbart. Er war nur ca. 2 Monate in dem Betrieb, wurde eingestellt, weil der andere MA plötzlich spurlos verschwunden war.

Beitrag von lisasimpson - 13.01.12 - 14:41 Uhr

puh, das heißt aber auch, daß ihr in einem neuen, unsicheen arbeitsverhältnis sofort alles ausgegeben habt (sogar weihnachtsgeld) ohne einne cent auf der hohen kante zu haben?!

Um ehrlich zu sein werdet ihr euch ehrlich gesagt dauerhaft eine besser fianzplanung überlgen müssen, denn mit 4 Kindern finde ich es schon unverantwortlich nicht ein paar wochen überbrücken zu können und angst vor lebensmittelknappheit zu bekommen, wenn man kurzfristig etwas ausfällt.

LG

Beitrag von stahlnerv - 13.01.12 - 14:52 Uhr

Wir haben die Rücklagen 2 Tage vorher ins Auto investiert, damit mein Mann weiterhin zur Arbeit kommt. Einfache Strecke 50km ohne öffentliche Verkehrsmittel ( gibt keine zu den Zeiten, in den Ferien fallen diese komplett weg). Normalerweise hätten wir damit locker 4 Wochen überbrücken können.

lg

Beitrag von lisasimpson - 13.01.12 - 14:43 Uhr

ach so-
der AG darf nicht einfach dei Kündigungsfrist auf "null" setzen
es gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen

"Ist die vereinbarte Probezeit Bestandteil eines unbefristeten Vertrages so gilt gesetzlich bis zu einer Dauer des Arbeitsverhältnisses von sechs Monaten nur eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Nach § 622 Abs. 3 BGB ist während der Probezeit die ordentliche Kündigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen möglich. Im individuellen Arbeitsvertrag oder im geltenden Tarifvertrag können andere Kündigungsfristen maßgeblich sein. Die verkürzte gesetzliche Kündigungsfrist während der Probezeit kann arbeitsvertraglich verlängert, aber nicht weiter verkürzt werden. Durch einen Tarifvertrag kann aber ggf. eine andere Regelung gelten."

http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsrecht-probezeit.htm

Beitrag von stahlnerv - 13.01.12 - 14:53 Uhr

Danke, das werd ich Montag ebenfalls mit dem Anwalt besprechen. Dann wären ja noch für 2 weitere Wochen Lohn offen

lg

Beitrag von lisasimpson - 13.01.12 - 14:36 Uhr

ach so- ansonsten würde ich dem vermieter sofort bescheid geben und informieren, daß die miete später kommt (das geld kommt ja, nur eben ein paar wochen später) und eben alle anderen dinge, dei drigend nötig sind schon mal um zahlungsaufschub bitten.
dann müßtest du doch mutterschaftsgeld bekommen, oder?!
Elterngeldantrag sofort schon fertig machen und gleich nachdem die gebursturkunde da ist abgeben,
Wohngeld und kinderzuschlag beantragen (ich meinte das ich das nicht werde denn ich werde nicht wegen jedem Pups den ich mit meinem Kind vor habe erstmal seine Erlaubnis holen und dann kam auch das ich ihn nicht mit einbeziehen will...iß nicht wo man das macht- aber vielleicht könntet ihr da noch um einen vorschuß bitten?)

was verpfänden, so lange bis geld da ist?

und eben bares nur für lebensmittel investieren..

ich drück die daumen

ach ja- zum örtlichen pfarrer gehen und die sitaution schildern natürlich. viele gemeinden haben einen topf genau für solche fälle in petto

Beitrag von stahlnerv - 13.01.12 - 14:45 Uhr

Der Vermieter lässt nicht mit sich reden, mit dem sind wir praktischerweise im Klinsch, weil er Mängel nicht beseitigen will. Der sucht sowieso schon nach einem Grund für eine Kündigung. Ich habs bereits versucht, er hat sich nur drüber gefreut. :-(

Mutterschaftsgeld bekomme ich nicht. Elterngeldantrag ist fertig, hat aber auch ne Bearbeitungszeit von gut 4 Wochen. Kann auch sein, dass das Kind erst Ende des Monats kommt, dann nützt der mir auch nichts. Ich bekomme da auch nur den Sockelbetrag, alles andere wird aufs Wohngeld verrechnet.

Wohngeld ist beantragt, wird aber erst nach der Berechnung des ALG1 berechnet, so lange tut man da gar nichts und beim Kinderzuschlag kann ich erst beantragen, wenn die Akte mal hier ist. Das kann noch dauern. Wie meinst du das mti der Erlaubnis?????

Zum verpfänden haben wir tatsächlich nichts. Wir besitzen weder Schmuck, noch großartig Elektronik (alles älter), Pelze, Bilder oder sonstwas. Wir leben recht Bescheiden, ohne Luxusgüter.

Das mit dem Pfarrer werd ich versuchen, den erreich ich leider erst frühestens am Dienstag wieder :-(

LG

Beitrag von lisasimpson - 13.01.12 - 14:50 Uhr

so einfach bekommt euch nicht aus der wohnung- mach das schriftlich mit dem vermieter- bitte ihn um zahlungsaufschub, da dein mann seine arbeit verloren hat.
hefte die kopie ab!
Eine familie mit 4 kindern wird nicht wegen EIN MALIG zu spät gezahlter miete auf die straße gesetzt, aber schön ist das für alle nicht, das ist klar.

neben pfarrer, diakonie, caritas, pro familia,... kannst du auch schauen, ob du eben bei der tafel dirket mal anfragen kannst, sowie bei anderen gemeinnützigen organisationen "lion´s club" oder so, die vielleicht schnell ein "darlehen gewähren können um euch zu überbrücken.

ansonsten im freundes und familienkreis "sammeln gehen"- auch wen nnicht einer alleine euch einen monat finanzieren kann, so könnt ihr vielleicht durch jeweils 10€ auch einen kleinen betrag zusammen bekommen

familienkassen und alg1 berechnungsstelle jeden tag anrufen, elterngeldstelle anfragen (wenns eh nur der mindestbetrag ist, muß da ja nicht sooo viel berechnet werden), dem arbeitgeber mitteilen, daß eine fristlose kündigung nicht wirksam ist, sondern die gesetzliche 2 wöchige kündigungsfrist gilt.

Beitrag von stahlnerv - 13.01.12 - 14:59 Uhr

Bei der Tafel direkt hat man schon abgelehnt, herausgabe nur mit abnicken des Jobcenters. :-( Die kriegen sonst wohl Ärger da

Das mit der verspäteten Miete wird der Anwalt für uns klären, sonst kommt die Miete IMMER pünktlich, sogar eher VOR dem ersten (worüber er sich auch schon beschwert hat)

Bei der Familienkasse hier ist man sehr hilfsbereit, die machen da jetzt Druck hinter und melden sich da direkt vom Sachbearbeiter aus. Sonst läuft ja alles ins Service Center und da haste 5 Leute am Telefon und 5 Meinungen. Es hat ein halbes Jahr gedauert, bis man die Bankverbindung korrekt geändert hatte.

Bei der Elterngeldstelle wird mein Mann den Antrag direkt nach der Anmeldung auf dem Standesamt am Tag nach der Geburt hinbringen und vorsprechen, damits schneller geht. Ist ja wirklich nicht viel zu berechnen beim Sockelbetrag plus Geschwisterbonus.

Lions Club kenn ich noch nicht. Danach guck ich jetzt mal.

Danke dir

Beitrag von imzadi - 14.01.12 - 04:04 Uhr

Normal lassen sich Pfarrer auch Sonntags in der Kirche antreffen. ;-)

Beitrag von montana82 - 13.01.12 - 15:34 Uhr

Hallo,

wie sieht es bei der Bank aus?

Wenn ihr langjährige und ordentliche Bankverbindung habt, am besten bei einer Bank vor Ort, kann die Bank einen kurzfristigen Dispositionskredit einräumen.

Manche Banken machen hier Ausnahmen.

Fragen kann sich lohnen....

LG und viel Glück

Beitrag von stahlnerv - 13.01.12 - 16:52 Uhr

Die Konten hier laufen erst seit einem halben Jahr, wir haben ja vorher weit weit weg gewohnt. Hier siehts also eher schlecht aus. :-(

Beitrag von cooky2007 - 13.01.12 - 15:34 Uhr

Uhr bekommt derzeit doch noch Kindergeld für 3 Kinder (bald sind es 4).
Dann werdet ihr auch Elterngeld erhalten. Den Antrag kannst du jetzt schon ausfüllen und nur noch das Geb.-Datum eintragen.
Zudem kann man sich sicher bei Verwandten (Eltern/geschwister) für kurze Zeit Geld leihen.

Eine persönliche Frage von mir noch:
Ihr habt 3 Kinder (bald 4), aber nur so viel Geld auf dem Konto als Reserve, dass davon eine Autoreparatur bezahlt werden kann?

Ein Tipp für die Zukunft:
Dass das nicht noch einmal passiert, solltet ihr ziemlich schnell wenn dein Mann wieder einen Job hat damit beginnen, Rücklagen zu bilden.
Eventuell könnt ihr das Elterngeld ansparen, zusätzlich noch weiteres Geld.
Schaut nach guten Zinsen (Tagesgeldkonten).

Beitrag von stahlnerv - 13.01.12 - 16:56 Uhr

Das Kindergeld ist derzeit eingestellt, weil die alte Familienkasse nicht mehr zuständig ist und es seit Monaten nicht schaffet die Akte mal rüberzurücken. Wann wieder Kindergeld fliesst weiß ich nicht.

Der Elterngeldantrag ist so weit fertig, aber bearbeitet werden muss der auch und die überweisen auch nicht zwischendrin, sondern zu festen Zahlterminen. Sprich: ich muss mich ab Geburt ca. 4 Wochen gedulden, wir werden natürlich versuchen das zu beschleunigen.

Unser erstes mal Rücklagen wurde gefressen von Kaution, Umzug, Heizöl und dem Autokauf. Jetzt reichte es eben noch für eine Reperatur und nun müssen wir wieder ansparen. Wir können halt keine 500€ im Monat beiseite legen. Es waren also durchaus Rücklagen da, aber die wurden eben gebraucht.

Natürlich werden wir so schnell wie möglich wieder ansparen und das dann eben so viel wie möglich.

Beitrag von manavgat - 13.01.12 - 15:52 Uhr

Sofort zu einer Anwältin, Antrag auf PKH und dann ab auf die ARGE. Gerade wenn Kinder da sind, müssen die einspringen.

Den Antrag auf ALG1 würde ich per Einwurfeinschreiben schicken (vorher alles kopieren) und einen Brief beilegen, dass - sollten Unterlagen fehlen - dies umgehend mitgeteilt werden soll. Handynr., Telefonnr. draufschreiben.

Wende Dich außerdem an den Pfarrer vor Ort, eventuell hilft man Euch dort mit einem Darlehen.

Gruß

Manavgat