muss der Kindsvater zahlen ?

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Beitrag von elsen11 - 13.01.12 - 16:54 Uhr

Hallo zusammen,

der Freund meiner Freundin hatte vor 2 Jahren einen One-Night-Stand und ist dann angerufen das er Vater wird. Die Frau hatte aber auch einen Freund und dieser hat dann die Vaterschaft anerkannt, - obwohl er wußte das er nicht der Vater ist.

Nun hat sie sich getrennt und möchte jetzt wieder den Freund meiner Freundin ins Spiel bringen und möchte von Ihm Kindesunterhalt.

Wie sieht hier die Rechtslage aus ?

LG

Bärbel

Beitrag von leviana72 - 13.01.12 - 17:01 Uhr

Hallo,

Ich denke, der Freund Deiner Freundin sollte erstmal die Vaterschaft klären lassen. Wenn der andere Mann die Vaterschaft offiziell anerkannt hat, muss das u.U. gerichtlich passieren, weil der andere ja dann sicher auch erst klären möchte, dass er nicht unterhaltsverpflichtet ist.

So ohne weiteres würde ich an Stelle des Freundes Deiner Freundin erstmal nicht zahlen.

LG,

leviana

Beitrag von comapo - 13.01.12 - 18:44 Uhr

Hi,

dazu muss die Vaterschaft angefochten werden. Und der echte Vater festgestellt.
Der Vater muss damit rechnen, dass er ab dann nicht nur Unterhalt zahlen muss, sondern auch vom Scheinvater für dessen zu Unrecht erbrachten Leistungen in Regress genommen wird.

Kann teuer werden. ...

LG

Beitrag von elsen11 - 14.01.12 - 06:07 Uhr

Obwohl der andere Freund das Kind als seins anerkannt hatte und wußte das er nicht der Vater war ?

Lg

Bärbel

Beitrag von comapo - 14.01.12 - 10:16 Uhr

Ja, leider. Der rechtliche bisherige Vater kann die Vaterschaft allerdings nur anfechten, sofern vom Tag der Kenntnis der Nichtvaterschaft bis zur Anfechtung nicht mehr als 2 Jahre vergangen sind.

Das Kind kann ab 18 noch anfechten.

Für die Mutter selbst gilt auch die zweijährige Frist, allerdings kann auch das Kind als Minderjährige die Vaterschaft anfechten.

In diesem Fall wäre wichtig, ob überhaupte eine Anfechtungsmöglichkeit besteht, denn die Zahlungspflicht entsteht erst durch die einwandfrei festgestellte Vaterschaft. Die bloße Behauptung reicht dafür nicht aus.

LG

Beitrag von redrose123 - 14.01.12 - 08:37 Uhr

Das ist schon traurig solange es dem Kuckucksvater nicht untergeschoben wurde sondern wissentlich gemacht wurde,,.

Beitrag von redrose123 - 14.01.12 - 08:36 Uhr

Wenn ein rechtlich anerkannter Test sagt er ist der Vater ja, er soll einen Anwalt befragen...

Beitrag von manavgat - 16.01.12 - 08:48 Uhr

Der jetzt als Vater eingetragene kann die Vaterschaft anfechten (er kann behaupten, er habe erst jetzt Zweifel bekommen). Dann wird der Erzeuger wohl in die Pflicht genommen werden.

Gruß

Manavgat