hallo an alle 
vielleicht kann mir ja jemand wéiterhelfen:
es geht darum : mein mann war bis august 2010 mitglied bei der krankenkasse tkk. bei mitgliedaustritt hieß es, dass alle beitröge bezahlt wurden. jetzt erhielt er ein schreiben, dass einige beiträge von juni bis november 2009 nicht bezahlt wären.
halloooooo
wie können die das jetzt erst schreiben und einfordern 
mein mann ist sich sicher alles bezahlt zu haben....na ja egal...
ABER: ist es den rechtlich erlaubt, dass sie falls wirklich was nicht bezahlt gewesen sein sollte, dass esrt nach 2,5 jahren einzuforden????? haben die noch recht auf dieses geld?????
oder gibt es vll ein gesetz, dass sagt, nach so und so ner zeit haben die kein recht mehr darauf???
vll kann ja jemand die frage beantworten.


rechtliche frage kk-versicherung
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Beitrag von amina-85 - 13.01.12 - 16:55 Uhr
Beitrag von miau2 - 13.01.12 - 17:44 Uhr
Hi,
die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.
Beginnend zum Jahresende des Jahres, wo der anspruch entstanden ist. Geregelt sind Verjährungsfristen im BGB, war es § 195? könnte sein...google findet das schnell. Und ich wüsste nicht, warum das in dem Fall nicht gelten sollte.
Andere Verjährungsfristen sind sogar 10 Jahre und länger.
Ja, so gesehen hätten die dann noch Recht auf das Geld.
wenn sich dein Mann sicher ist: er wird die Beiträge ja wohl kaum bar bezahlt haben. Kontoauszüge suchen (hat er ja hoffentlich aufgehoben, sonst kann ihm vielleicht - aber vermutlich gegen Gebühr - die Bank helfen) und belegen.
Auch bei der Krankenkasse sitzen nur Menschen, die Fehler machen. Natürlich kann es ein Fehler sein - der sich mit Belegen ja schnell korrigieren lassen sollte.
Wie das aussieht, wenn die Euch schriftlich mitgeteilt haben, dass es keine Ansprüche mehr geben würde - keine Ahnung.
Viele Grüße
miau2
Beitrag von nick71 - 13.01.12 - 18:59 Uhr
"mein mann ist sich sicher alles bezahlt zu haben....na ja egal..."
Das sollte sich anhand der Kontoauszüge deines Mannes überprüfen lassen. Ich halte es allerdings für eher unwahrscheinlich, dass die Krankenkasse Beträge einfordert, die bereits bezahlt wurden.
Zur Verjährungsfrist wurde ja schon was geschrieben, dem ich nichts mehr hinzuzufügen habe.
Beitrag von mami18052010 - 13.01.12 - 19:01 Uhr
Die Verjährung für Sozialversicherungsbeiträge liegt bei 4 Jahren
Beitrag von miau2 - 14.01.12 - 11:37 Uhr
Und wieder was gelernt...
Beitrag von mami18052010 - 13.01.12 - 19:03 Uhr
Hier die Gesetzesgrundlage
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/04/index.php?norm_ID=0402500
Beitrag von amina-85 - 13.01.12 - 19:07 Uhr
ich danke euch für die schnellen antworten
Beitrag von amina-85 - 19.01.12 - 11:48 Uhr
so wir haben das geklärt.
da ist der kk ein fehler unterlaufen. nachdem wir uns die kontoauszuge und beitragsauszüge schicken haben lassen....haben wir festgelstellt, dass mein mann keine 130 euro bezahlen muss, sondern nur noch ca 5 euro im rückstand lag.
bin so sauer,dass man erstmal alles selbts überprüfen muss

