Betreuungskosten nachweisen in der Steuererklärung

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Beitrag von lilaluise - 13.01.12 - 18:18 Uhr

Hallo
ich hab jetzt leider viel zu spät mitbekommen, dass ich für 2010 eine Steuererklärung machen muss. Ist die erste in meinem Leben!!! hatte so einen Bogen zugschickt bekommen und hab dann meine Freundin (hat was mit Steuern studiert) ob sie mir hilft und sie meinte ich müsse den nicht ausfüllen,wenn ich nicht wollen würde. Was sie allerdings nicht berücksichtigt hat: ich hab 2010 Elterngeld bekommen- da muss man dann eine machen!!!!
Jetzt muss ich auch meine Betreuungskosten nachweisen, weil Paula in der Krippe war.
Reicht da der Vetrag oder brauch ich da Belege für die Zahlungen. Meine Freundin meinte es reicht der Vertrag- aber irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen!

Danke für eure Hilfe
Luise

Beitrag von lavala - 13.01.12 - 18:21 Uhr

Hallo, Du musst die Zahlungen nachweisen, die sind doch sicher vom Konto überwiesen worden. Also such die entsprechenden Kontoauszüge heraus, kopiere sie und schwärze alle anderen Einzahlungen und Auszahlungen.
Viel Erfolg!

Beitrag von zwiebelchen1977 - 13.01.12 - 18:24 Uhr

Hallo

Musten wir nicht. Sihe unten.

Bianca

Beitrag von kati543 - 13.01.12 - 18:39 Uhr

Kontoauszug reicht leider nicht. Es muß ein Nachweis der Kita sein. Die muß nämlich auch angeben, wieviel Geld für was genau geflossen ist. Also wieviel bzw. ob überhaupt Essensgeld dabei war. Auf dem Kontoauszug sieht man ja nicht für was es ist. Essensgeld darf nicht mit in die Steuererklärung rein.

Beitrag von susannea - 13.01.12 - 18:44 Uhr

Es reicht der Beschied und der Kontoauszug. Aber einzureichen ist erstmal keines von beiden! Nur nach Aufforderung!

Beitrag von kati543 - 13.01.12 - 18:47 Uhr

Richtig, aber niemals nur der Kontoauszug allein. Das meinte ich. Wir machen uns das einfach und lassen uns ein Schreiben vom Kiga geben, welches den Eingang von den Geldern bestätigt. Das erspart ungeheuer Kopierarbeit ;-)

Beitrag von lilaluise - 13.01.12 - 18:51 Uhr

Das war auch meine Idee!

Beitrag von susannea - 13.01.12 - 18:56 Uhr

Das reicht in der regel nicht, weil damit nicht beiweisen ist, dass es unbar gezahlt wurde!

Beitrag von zwiebelchen1977 - 13.01.12 - 18:45 Uhr

Hallo

Bei uns reichte der Gebührenbescheid der Stadt.

Essen wird montlich, jenachdem wie oft die Kids im Kiga gegessen haben, von den Eltern zusätzlich überwiesen.

Bianca

Beitrag von lilianliddy - 13.01.12 - 19:17 Uhr

Essgeld gehört nicht zu den betreuungskosten.

lg

Beitrag von susannea - 13.01.12 - 18:43 Uhr

Nein, muss sie nur nach Aufforderung!

Beitrag von zwiebelchen1977 - 13.01.12 - 18:22 Uhr

Hallo

Wir mussten den Gebührenbescheid unserer Stadt mitschicken.

Bianca

Beitrag von susannea - 13.01.12 - 18:43 Uhr

Auch das muss man nur nach Aufforderung! Ohne ist nichts davon einzureichen!

Beitrag von susannea - 13.01.12 - 18:42 Uhr

Wenn du nicht aufgefordert wirst die Sachen nachzuweisen reicht es, wenn du es einfach angibst. Betreuungskosten sind nur auf Auffordderung nachzuweisen und dann mit Vertrag und bargeldlosem Zahlungsbeleg.

Guck mal hier:https://www.elster.de/download/Merkblatt_Einzureichende_Belege_ab_VZ2011_Ansichts-PDF.pdf

bzw. für 2010 noch:
https://www.elster.de/download/Merkblatt_Einzureichende_Belege_ab_VZ2008_Ansichts-PDF.pdf

Beitrag von lilianliddy - 13.01.12 - 19:22 Uhr

susannea, das problem an der der ganzen sache ist, dass man nur 2/3 der betreuungskosten pro jahr geltend machen kann und um das blegen zu können, braucht das fa zahlen....

sicherlich muss man das nicht unbedingt, aber was dort vorliegt, muss nicht mehr nachgereicht werden und die bearbeitung dauert ja dann auch um so länger.

ich schicke prinzipiell alles mit, was für die steuererklärung wichtig wäre, in kopie...originale prinzipiell nicht, was sie verlangen könnten, bekäme man zurück, aber das risiko ist mir zu groß, das originldokumente verschütt gehen.

werd aus der buchhaltung einen kontoauszug meines debitorenkontos abfordern und beim fa einreichen....

lg

Beitrag von susannea - 13.01.12 - 20:26 Uhr

Es wäre manchmal schön, wenn Leute die Schreiben des Finanzamtes lesen würden, es wird immer darum gebeten, nciht jeden Müll mitzushicken, macht nur Arbeit.
Die Zahlen reichen, die Belege werden nur selten gefordert und nein, länger dauert dann die Bearbeitung auch nicht, weil die Belege meist eh keinen interessieren!

Lis bitte dies hier:
https://www.elster.de/download/Merkblatt_Einzureichende_Belege_ab_VZ2008_Ansichts-PDF.pdf

Beitrag von lilianliddy - 13.01.12 - 20:31 Uhr

sorry, aber abzusetzende versicherungen, riester, zuzahlungsbelege, die als sonderausgaben abgesetzt werden, finde ich nicht als müll...

bis her, hatte ich eine sa auf dem fa mit der ich auch schon einige male telefoiert habe...

sie sagte, dass die lst-erklärungen so super sind, da sie sich auch keine kopien mehr ziehen muss. von daher verfahre ich weiter so...

trotz deiner verlinkung....

lg

Beitrag von susannea - 13.01.12 - 20:37 Uhr

Riester gehört rein, Versicherungsbelege nicht. Und schön, wenn du weiter dafür sorgst, dass andere lange warten müssen und viel Papiermüll verursachst #augen

Und vor allem, bloß weil du Sachen machst, die eindeutig nicht gewünscht sind, erzähle doch nicht anderen, dass sie diesen Müll auch so machen müssen!:-[

Beitrag von lilianliddy - 13.01.12 - 20:41 Uhr

aber hallo,

ich bekomme einmal im jahr von meiner versicherung eine übersicht der gezahlten und zu zahlenden beträge und kfz kann abgesetzt werden, ebenso haftpflich, unfall, etc.

und das ist ein blatt, also erzähl nicht, dass das jetzt müll verursacht...

außerdem mach ich die nicht das erste mal und weiß inzwischen was ich absetzen kann und was nicht, von daher bitte sachte..

Beitrag von zwiebelchen1977 - 13.01.12 - 20:46 Uhr

Versicherungen werden aber nur bis zu einem bestimmten Betrag erstattet.

Beitrag von lilianliddy - 13.01.12 - 20:50 Uhr

konnte ich bei unserer bisher nicht feststellen, wurde soweit das alles berücksichtigt, außer die kasko vom auto...

ist wahrscheinlich auch von der höhe abhängig...

lg

Beitrag von zwiebelchen1977 - 13.01.12 - 21:05 Uhr

Wenn deine Beiträge einen Gewissen Betrag überschreiten, wird es nicht mehr berücksichtigt.

Bianca

Beitrag von susannea - 13.01.12 - 20:49 Uhr

Klar kannst du das absetzen, dass bestreitet doch niemand, aber du liest die Schreiben vom Finanzamt eben genauso wenig, wie hier!
Die Belege haben da nichts zu suchen und das ist nur eine Blatt, die Kinderbetreuungskosten sind nur ein Blatt usw. klar verursacht das alles Müll, bloß weil du denkst die Briefe sind nur für die Allgemeinheit, nocht für dich :-[

Beitrag von lilianliddy - 13.01.12 - 20:54 Uhr

hast du gelesen, was ich dazu geschrieben hatte, sie kann doch ein kontoauszug von träger abfordern...EIN BLATT und als einzureichender Nachweis, wenn er verlangt wird im rahmen...

also was regst du dich da so auf? hab doch gar nichts gegenteiliges gesagt, dass sie alles von der betreuung, etc, einreichen muss, also piss mich hier nicht so an und mach so ein aufriss wegen einem blatt...

Beitrag von susannea - 13.01.12 - 21:04 Uhr

Du kannst auch den Bundespräsidenten anschreiben, aber brauchen tust du das genauso wenig wie ein Auszug vom Träger!

Zumal der Auszug vom Träger nicht ausreichend ist, denn wenn muss der Betreuungsvertrag, der Bescheid und der Kontoauszug um eine unbare Zahlung nachzuweisen, eingereicht werden.

Also wenn schon einreichen, dann bitte richtig.

Und nun erzähl hier bitte nicht weiter so einen Mist!