Geburtsbeihilfe

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Beitrag von ena77 - 13.01.12 - 18:50 Uhr

Hallo Ihr Lieben!

Habe in einem anderen Forum keine Antwort bekommen. Daher versuche ich es jetzt bei Euch. ;-)

Schaut mal: http://www.urbia.de/forum/2-schwangerschaft/3439390-geburtsbeihilfe/21870568

Danke für Eure Hilfe!

ENA

Beitrag von fienchen1101 - 13.01.12 - 19:04 Uhr

GeburtsBEIhilfe????

So etwas gibt es? Damals bei meinem Sohn gab es das nicht bzw wusste ich nichts davon. Das wäre ja echt toll gewesen. Ich lag 14 Stunden in den Wehen. Was wäre ich froh gewesen, wenn mir jemand bei der Geburt geholfen hätte. 7 Stunden hätte ich gemacht, die anderen 7 Stunden hätte ich meinem Mann gegeben.

vg
Fienchen

;-)

Beitrag von witch71 - 13.01.12 - 19:07 Uhr

Meinst er hätte Dir das jemals verziehen? Also angenommen, er wäre aus seiner Ohnmacht wieder erwacht.. ;-)

Beitrag von fienchen1101 - 13.01.12 - 19:12 Uhr

och, ich denk schon ;-)

Ich habe ihm ja auch verziehen, er war ja nicht ganz unschuldig an den (Wehen-)schmerzen.

Er hatte den Spaß und ich nen dicken Bauch....

Beitrag von fienchen1101 - 13.01.12 - 19:14 Uhr

Aber es wär schon toll gewesen.

"Ach Schatz, mach du mal die nächste halbe Stunde. Ich brauch ne Pause!"

#rofl

Beitrag von lilianliddy - 13.01.12 - 19:15 Uhr

ich weiß, dass mal vor zig jahren von der kk geburtsbeihilfe gezahlt wurde, gibt es aber nicht mehr, zumindestens von der kk (waren so ca. 250,00 €)

wie es bei der caritas aussieht, keine ahnung.

lg :-)

Beitrag von zwiebelchen1977 - 13.01.12 - 19:17 Uhr

Hallo

Ich bin auch bei der Caritas und ja, es gibt eine Einmalzahlung zur Geburt von denen.

Habe ich aber nur anteilmässig bekommen. Mein Mann hat als Beamter die andere Hälfte bekommen( ist ja beides öffentlicher Dienst)

Bianca

Beitrag von fienchen1101 - 13.01.12 - 19:24 Uhr

Guck mal hier:

http://www.urbia.de/archiv/forum/th-2676645/Wer-hat-noch-AVR-Vertrag-Caritas.html

Beitrag von lejana - 13.01.12 - 23:18 Uhr

Kommt drauf an, ob Dein Mann auch Anspruch auf Geburtsbeihilfe hat. Schau hier: http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr-anlage11a.htm

Ich hab es mit ins Schreiben, mit dem ich auch die Elternzeit beantragt hab mit reingeschrieben: "Weiterhin beantrage ich die Geburtsbeihilfe nach Anlage 11a AVR"
Daraufhin hab ich einen Antrag zum Ausfüllen bekommen. Da wurde dann auch gefragt, ob der Mann ebenfalls berechtigt ist.

Beitrag von schmerle123 - 14.01.12 - 09:40 Uhr

Ich arbeite in einem Ev.-luth.Krankenhaus - für die Geburt eines Kindes erhält jeder Arbeitnehmer auf Antrag eine Summe xy zur Geburt des Kindes. Ob das "Geburtsbeihilfe" heißt, keine Ahnung. Wusste das damals auch nicht, bis die DAme aus der Personalabteilung mich darauf hingwiesen hatte! Das Einkommen meines Mannes war irrelevant - ich glaube, dass ist auch (zumindest bei uns) eine gute Geste des Hauses, ich denke nicht, dass mein AG dazu verpflichtet ist (bin mir da aber echt nicht sicher, ist nur ne Vermutung)...

Lg Melle

Beitrag von ena77 - 14.01.12 - 19:50 Uhr

Vielen Dank Euch allen für die Antworten!

LG

Verena