Hartz 4 - Wohnung 40 € mehr als erlaubt - was kann ich machen?

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Beitrag von ftl - 13.01.12 - 22:57 Uhr

Hallo,

nun muss ich leider Hartz 4 beantragen...
Ich suche mir grade die Wohnung... aber es ist sehr schwierig.

Ich habe 3 gefunden aber die sind alle 40€ teuerer als erlaubt.

Ich habe dann heute beim Amt angerufen und fragte ob es OK. wäre wenn die Miete etwas mehr ist. Da hieß es ziemlich streng: "Nein!!! 458€ warm und NICHT mehr!!!"

Ich sagte dass ich diese 40€ selbst bezahlen würde... Aber die Antwort war: "Das geht nicht, weil Sie kein Einkommen haben"

Und gerade das verstehe ich nicht....
Ich werde mit meinem Kind Hartz 4 bekommen und wenn ich alles zusammen rechne dann ist das über 1 000 €, zzg. das geld für die Wohnung.

Also wenn wir jeden Monat über 1 000 € zum Leben haben werden, da wird ne Menge übrig bleiben, warum kann ich dann die 40 € von dem Geld nicht bezahlen?

Kann mich jemand aufklären,wer sich damit auskennt.
Kann man da was machen?

Danke für die Hilfe

Beitrag von miley - 13.01.12 - 23:01 Uhr

Nee, von den tausender musst du die Miete und alle sonstigen Fixkosten bezahlen.

Beitrag von hexlein77 - 13.01.12 - 23:08 Uhr

Du kannst dir jede Wohnung anmieten die du möchtest!

ABER: Wie man dir schon gesagt hat, bekommst du dann nur das was dir laut Amt zusteht! Nicht mehr!
Keine Kaution, keine Nachzahlungen für Heizkosten ende des Jahres....nichts!

Kannst du Nachweisen, das es keine geeigneten Wohnungen gibt? Die die im Budget liegen!

Beitrag von silbermond65 - 13.01.12 - 23:21 Uhr

Ich werde mit meinem Kind Hartz 4 bekommen und wenn ich alles zusammen rechne dann ist das über 1 000 €, zzg. das geld für die Wohnung.

Wie kommst du denn bitte mit 1 Erwachsenen + 1 Kind auf 1000 Euro + Miete für die Wohnung?
Kindergeld und Unterhalt werden beim ALG 2 voll angerechnet.Hast du das alles bedacht?

Also wenn wir jeden Monat über 1 000 € zum Leben haben werden, da wird ne Menge übrig bleiben,

Ich glaube du vertust dich aber ganz gewaltig.

Beitrag von ftl - 13.01.12 - 23:35 Uhr

Hier sind die Zahlen die ich bekommen habe:
364 € RLfür Alleinstehende
215 € für Kind
129 € MB für Alleinerziehende
Es sind 708 €

Kindergeld und Unterhalt vom Vater kommt noch dazu.

Ode werden dann die oberen Zahlen gekürzt?

Beitrag von gh1954 - 13.01.12 - 23:57 Uhr

Unterhalt und Kindergeld werden abgezogen.

Beitrag von lumi1980 - 14.01.12 - 08:57 Uhr

Ja natürlich wird das angerechnet, sonst würdest du ja für´s Nichtstun mehr bekommen, als mancher der arbeiten geht! Manchmal sollte man erst sein Gehirn einschalten!

Beitrag von hexlein77 - 14.01.12 - 09:00 Uhr

Meine güte.....wenn sie das erstemal ALG-II bekommt und nicht richtig aufgeklärt wurde beim Jobcenter WOHER bitte soll sie das dann wissen? #augen

Und nicht jeder weiß wo er nachschauen muss! Es gibt auch Menschen die mit solch einer Situation überfordert sind! Aber DAS kann man hier natürlich nicht nachvollziehen! Geht ja schließlich um die faulen ALG-II Empfänger! #augen

Beitrag von zickenhaushalt - 14.01.12 - 19:48 Uhr

>> Manchmal sollte man erst sein Gehirn einschalten!<<

Hätte DIR aber auch nicht geschadet ;-)

Beitrag von lumi1980 - 16.01.12 - 08:26 Uhr

Muß ich das jetzt verstehen?

Beitrag von hexlein77 - 14.01.12 - 08:57 Uhr

Das ist Einkommen und wird dir abgezogen!

Also sind 40 Euro im Monat ne menge Holz! Such dir lieber eine günstigere Wohnung!

Wenn du das KG mal abziehst hast du "nur" noch 524 € übrig! Dann nochmal den Unterhalt runter....!

Beitrag von zwiebelchen1977 - 14.01.12 - 10:13 Uhr

Hallo

So kannst du das nicht rechnen. Sie bekommt die 708 restmal vom Amt, ja. Das was sie aber an Kindergeld und Unterhalt erhält, zahlt das Amt weniger.

Aber dieses Geld hat sie dann trotzdem. Nur halt nicht vom Amt

Bianca

Beitrag von windsbraut69 - 15.01.12 - 08:38 Uhr

Die TE hat aber beides addiert und ist von 1000 Euro ausgegangen plus Miete...

Gruß,

W

Beitrag von zwiebelchen1977 - 15.01.12 - 09:55 Uhr

Hallo

MIR ist das klar.

Bianca

Beitrag von lilaluise - 14.01.12 - 12:53 Uhr

Nein das stimmt so nicht.
Es wurde für sie ein Bedarf von 708 Euro ermittelt. Diese 708 Euro bekommt sie ingesamt von der Familienkasse, der Arge und dem Vater bzw. der Unterhaltsvorschusskasse!

Sprich sie hat jeden Monat 708 Euro zur Verfügung und muss davon Lebensmittel, Strom usw. zahlen!

Beitrag von our_darkness - 14.01.12 - 10:57 Uhr

SELBSTVERSTÄNDLICH werden sie das!

Beitrag von witch71 - 14.01.12 - 00:50 Uhr

Mein Sachbearbeiter sagte damals sinngemäss, dass ich schon einen gewissen Betrag über dem festgelegten Satz liegen kann. Es darf halt nicht zu stark drüber sein.

Beispiel: Ich darf mit 2 Kindern eine Wohnung anmieten, die 75qm zum Preis von maximal 351 Euro kalt hat. Ich finde aber eine Wohnung mit 80qm und 375€ kalt. Dann darf ich die Differenz aus eigener Tasche zahlen und wegen den 24 Euro kriege ich auch keine Probleme. Sind die Nebenkosten auch im Rahmen - auch kein Ding.

Würde ich mir allerdings eine 100qm Wohnung zum Preis von 450€ kalt anmieten dann müsste ich mich schon fragen lassen, wie ich das zusätzliche Geld auftreiben würde und bei den Nebenkosten hätte man mit Sicherheit auch ein Problem.

Übrigens hat mein jetziger Vermieter meiner Nachbarin aus dem Grund die Wohnung ein wenig günstiger vermietet, damit das noch im Rahmen liegt. Ob da "hintenrum" ein Differenzbetrag zusätzlich gezahlt wird weiss ich aber nicht, ich gehe davon aus, dass er einfach die Miete etwas gestutzt hat.

Beitrag von sunshine7505 - 14.01.12 - 07:49 Uhr

Hallo,
die überschüssigen 40 Euro müssen dann aus dem Regelbedarf (deiner 364 Euro, der des Kindes ist abhängig vom Alter) bestritten werden.

Ich habe ganz frisches Wissen im Sozialrecht. ;-)
LG und alles Gute!

Katja mit Julia (6) und Sebastian (3) #sonne

Beitrag von caro300 - 14.01.12 - 08:18 Uhr

Hallo

Du könntest probieren die Miete anzupassen, wenn sich der Vermieter darauf einlässt. Also Kaltmiete wäre dann genau 485 und die 40 Euro legt ihr dann auf einen anderen Posten um. Z.B. Garage, Stellplatz oder was es sonst noch geben könnte.

LG
Carola

Beitrag von zwiebelchen1977 - 14.01.12 - 21:21 Uhr

Hallo

Garage und Stellplatz werden aber nicht übernommen.

Beitrag von onnenbohne85 - 14.01.12 - 08:56 Uhr

Du KÖNNTEST aber auch einen Job suchen und arbeiten gehen... oder bist du krank??? LG Sonja

Beitrag von zwiebelchen1977 - 14.01.12 - 10:05 Uhr

Hallo

Wie kommst du auf 1000 Euro plus Wohnung?? Das wäre ja echt ein Witz.

Bianca

Beitrag von zwiebelchen1977 - 14.01.12 - 10:07 Uhr

Hallo

Du kannst die 40 Euro auch selber zahlen. Allerdings werden auch nur die angemessen NK erstattet. Den Rest must du dann selber vom Regelsatz zahlen.

Auch must du Strom vom Regelsatz zahlen, der gehört nicht zu den NK.

BIanca

Beitrag von our_darkness - 14.01.12 - 10:57 Uhr

"Hartz 4 - Wohnung 40 € mehr als erlaubt - was kann ich machen?"

1. Weitersuchen.
2. KiTa/Tagesmutter suchen.
3. ARBEITEN gehen.

Beitrag von vroni1977 - 14.01.12 - 12:10 Uhr

Hallo,

laut dem Zyklusblatt in deiner VK hast du im Oktober noch versucht schwanger zu werden...und nun schon getrennt, alleinerziehend und Hartz4-abhängig...das ging ja mal alles ratz-fatz!

Mmhhh....

Gruß