Gehaltskürzung nach Elternzeit...

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Beitrag von engel0711 - 13.01.12 - 23:22 Uhr

Hallo..
werde in einigen Monaten anfangen zu arbeiten in Teilzeit und meine Kollegin (rechte Hand vom Chef) meinte dass die Verträge von festem Stdlohn auf Fixum und Provision geändert wurden. Ich soll aber mit Chef darüber reden.
Ich war vorher 2 J. VZ da und möchte 15-20 h arbeiten in Zukunft.

Hat die Firma nun das Recht - falls Arbeitsstunden gemindert werden auch das Gehalt zu kürzen?

Die Firma beschäftigt 10-15 MA ...schwankt so bissl..
lg

Beitrag von susannea - 13.01.12 - 23:39 Uhr

Eigentlich müsste das so bleiben, eben nur anteilig.

Wie lange hattest du denn Elternzeit?

Beitrag von engel0711 - 13.01.12 - 23:48 Uhr

hi susannea :-)

ich hab bis Nov 12 EZ .... aber die drohen sozusagen schon damit...

Beitrag von susannea - 14.01.12 - 08:14 Uhr

UNd wie lange warst du dann in Elternzeit? 2 jahre? Dann würde ich das 3. einfach ranhängen und Teilzeit in Elternzeit arbeiten, dann dürfen sie nicht kürzen und danach können sie den Vertrag ja dann auch nicht einfach ändern. Bedarf dann einer nderungskündigung und das wird wohl nciht so einfach gehen.

Beitrag von engel0711 - 14.01.12 - 22:01 Uhr

HI Susannea
ich hab den Antrag auf Teilzeit schon vor einigen Monaten gestellt.

Wie soll ich denn jetzt genau vorgehen bezüglich Antrag auf das 3EZ Jahr? Wann muss ich das losschicken und soll dann die TZ Info gleich mit rein oder später?Ich wäre ab spät. November 12 auf das Gehalt angewiesen!

lg

Beitrag von susannea - 14.01.12 - 22:19 Uhr

Einfach ein Schreiben an den AG:
Hiermit melde ich das 3. Jahr Elternzeit ab dem xxx an und beantrage gleichzeitig Teilzeit in Elternzeit arbeiten zu dürfen (wenn du den Antrag schon genehmigt bekommen hast dann dahinter), was ja bereits außerhalbder Elternzeit genehmigt wurde.

Beitrag von engel0711 - 14.01.12 - 23:33 Uhr

hab ich das richtig verstanden??

Also wenn Antrag auf Teilzeit genehmigt wurde, dann brauch ich nur noch das 3te EZ Jahr beantragen?

Soll ich das dann gleich beantragen oder noch warten?
lg

Beitrag von engel0711 - 14.01.12 - 23:41 Uhr

NACHTRAG :-)

ich habe gerade gesehen, dass bei der Bestätigung des ersten Elternzeitantrages der Firmenstempel fehlt. Ist das nun trotzdem rechtsgültig?? Der Chef hat ja unterschrieben...

lg

Beitrag von susannea - 14.01.12 - 23:52 Uhr

Ja, na klar. Das ist ja nur für die Unterlagen. Ob der AG bestätigt oder nicht,ist ja egal. Er bestätigt ja nur den Eingang des Schreibens!

Wenn du Angst hast, dass es Probleme gibt, melde jetzt schon an. Er hat dann nur 4 Wochen Zeit Teilzeitarbeit abzulehnen und das wird wenn schon vorher genehmigt eben sehr sehr schwer.

Beitrag von marion2 - 14.01.12 - 12:34 Uhr

Hallo,

nee - das geht nicht. Arbeitgeber machen gerne komische Sachen, aber Verträge können immer nur beide Seiten ändern.

Du stellst umgehend einen Antrag auf Teilzeitarbeit ab dem Zeitpunkt deiner Rückkehr nach Teilzeit- und Befristungsgesetz. Wenn dem stattgegeben wurde, ist das sehr schön.

Wenn du widerkommst, unterschreibst du die Vertragsänderung auf keinen Fall.

Gruß

Beitrag von manavgat - 14.01.12 - 15:52 Uhr

Stell Dich blond und reagier auf den Senf gar nicht. Allerdings würde ich an Deiner Stelle mindestens 25 Stunden arbeiten, sonst wirst Du da an den Rand gedrängt. Ich vermute mal, dass die Dame ihr eigenes Süppchen kocht.

Dein Gehalt ist anteilig der Stunden, die Du leistest. Eine Umstellung auf ein prekäres Arbeitsverhältnis musst Du nicht mitmachen und solltest Du auch nicht. Da würde ich mir eher kündigen lassen...

Gruß

Manavgat

Beitrag von scullyagent01 - 14.01.12 - 17:02 Uhr

Das geht nicht.

Aber: Wenn Du gut bist und Euer Produkt sich verkauft kannst Du evtl sogar mehr verdienen als jetzt.

Fixum / Provision berechnet sich in der Regel 60 / 40 und ich hab damit immer erheblich mehr verdient als die Kollegen mit festen Monatslohn.Achte darauf das es keine deckelung der Provision nach oben gibt!Ich weiß aber auch , das verkäuferische Fähigkeiten nicht jedem gegeben sind.

Ansonsten würde ich auch erst mal abwarten ob überhaupt etwas vom Chef kommt.

Scully