Bei EC Zahlung keine Barauszahlung möglich?? ( zuviel Gebucht )

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Beitrag von ronja2308 - 14.01.12 - 08:13 Uhr

Hallo!
HAb da mal eine Frage und hoffe mir kann da jemand helfen.
Habe gestern einen Nagerkäfig gekauft, der mit 69,95 ausgeschildert war. Hatte es dann aber sehr eilig und habe es nicht an der Kasse gemerkt das die Dame 79,95 gebucht hat. ( War in Gedanken )
So auf dem Weg nach Hause ist es mir dann aufgefallen. Da ich schon fast zu Hause war hate ich direkt angerufen und den Fehler erleutert.

Jetzt sagen die da ich die 79 Euro per EC gezahlt habe könnten sie mir nur einen Gutschein ausstellen.
Finde das schon recht frech. Es ist ja nicht mein Fehler wenn sie was falsch buchen. Ist es rechtens wenn die mir die 10 Euro nun nicht bar wiedergeben?

LG Sandra

Beitrag von sohnemann_max - 14.01.12 - 08:22 Uhr

Hi,

es ist wohl manchmal so, dass wenn man per EC bezahlt hat, das Geld bar nicht wieder bekommt.

Allerdings sollte die Möglichkeit bestehen, dass die zuviel bezahlten Euros wieder auf das Konto überwiesen werden.

Bei den meisten Läden ist es wohl so, wie man bezahlt hat, so bekommt man das Geld auch wieder. Also bar - bar; Lastschrift - Gutschrift auf Konto.

Nur mit einer Gutschrift in Form eines Gutscheins würde ich mich jetzt nicht abspeisen lassen - wenn ich dort nur sehr selten etwas kaufe.

LG
Caro

Beitrag von rosaundblau - 14.01.12 - 08:52 Uhr

Guten Morgen!

Das kann schon richtig sein, allerdings ist am selben Tag IMMER eine Rückbuchung auf das Konto möglich.

Daher zurück zum Geschäft und sich den Gutschein bar auszahlen lassen!

Vg Rosaundblau

Beitrag von kraxy - 14.01.12 - 12:49 Uhr

Hallo,

mh - ganz so einfach ist es nicht - denn zunächst einmal wird der Kaufvertrag an der Kasse geschlossen und es kann immer vorkommen, dass eine Ware falsch ausgezeichnet ist. Es ist blöd, dass es dir nicht direkt an der Kasse aufgefallen - denn dann hättest du den Käfig gar nicht erst gekauft oder die Differenz direkt klären können.

Wenn die Ware jetzt falsch ausgezeichnet war - und die 80 Euro der richtige Preis sind - ist es eine Kulanz des Geschäftes, dir die zehn Euro - dann auch als Gutschein - zu erstatten.
Wenn der Fehler aber tatsächlich in der Fehlbuchung an der Kasse liegen sollte - also die Kassierin sich vertippt hat - dann hast du Anrecht auf die Barauszahlung bzw. Rückbuchung des Betrages auf dein Konto.

Das alles lässt sich aber nicht am Telefon klären, sondern dann musst du schon direkt in den Laden fahren.

Grüße
kraxy

Beitrag von ronja2308 - 14.01.12 - 19:43 Uhr

Hallo!
Du schreibst:

mh - ganz so einfach ist es nicht - denn zunächst einmal wird der Kaufvertrag an der Kasse geschlossen und es kann immer vorkommen, dass eine Ware falsch ausgezeichnet ist. Es ist blöd, dass es dir nicht direkt an der Kasse aufgefallen - denn dann hättest du den Käfig gar nicht erst gekauft oder die Differenz direkt klären können.

Gut ich habe jetzt nicht viel gekauft, daher hätte ich es mir direkt auffallen können, aber was ist wenn ich z.B. 10-15 Teile kaufe, da fällt es glaube ich niemandem sofort auf, sondern erst nachdem man bezahlt halt und den Kassenbon in der Hand hält. Und somit wäre es dann ja das selbe Problem.

Ich finde das kann einfach nicht richtig sein, denn der Kassenbon ist ja auch eine Art Kontrolle ob alles richtig ist.

LG Sandra

Beitrag von kraxy - 14.01.12 - 20:40 Uhr

Hallo,

tja - so ist es nunmal geregelt - und man sollte - gerade bei teureren Artikeln (und 80 Euro finde ich viel) immer mal überschlagen, ob die Rechnungssumme sich mit der Überschlagsrechnung deckt - und du hättest es ja direkt reklamiert und dann hätte man es direkt lösen können.
Ja - der Kassenbon ist ja auch ne Kontrolle - aber du hast es nicht vor Ort kontrolliert - sondern erst später und somit ist alles aufwendiger.
Wie gesagt - ich denke, du musst das mit Kassenbon vor Ort klären...
Grüße
kraxy

Beitrag von ronja2308 - 14.01.12 - 21:53 Uhr

Ich verstehe nicht was das geändert hätte. Ich hatte 20 min. Später angerufen. Es war halt blöd da ich in Recklingausen gekauft hatte aber in Do wohne, daher bin ich auch nicht direkt wieder hin.

Und wenn sie mir 20 min Später am telefon sagte, die gleiche Dame die auch kassiert hat das ich nur einen Gutschein bekommen kann, dann weiß ich nicht was es 20 Min. vorher vor Ort anders hätte sein sollen.

Naja ich werde es ja am Montag sehen was da noch raus kommt. Wünsche noch ein schönes Wochenende.
LG Sandra

Beitrag von kraxy - 15.01.12 - 11:21 Uhr

Hallo,

ich nochmal ;-)

es muss vor ort geklärt werden, weil die kassierin den bon und die warenauszeichnung gleichzeitig braucht, weil sie vergleich muss:

1. fall - die ware ist falsch ausgezeichnet - dann gilt der preis an der kasse - geschäft ist kulant und gibt dir zehn euro als gutschein

2. fall - die verkäuferin hat sich vertippt - dann gilt der preis an der ware - geschäft muss dir zehn euro zurückbuchen bzw. auszahlen

das ist nicht am telefon zu klären, weil da der bon nicht vorliegt und so kann die kassierin dir nichts anderes sagen, weil sie sonst u.u. die zehn euro aus ihrer tasche zahlen muss - und das kann ja nun auch nicht sein...

grüße
kraxy

Beitrag von lisanne1984 - 14.01.12 - 15:16 Uhr

Hallo

Sorry aber Dir fiel an der Kasse nicht auf das die Verkäuferin den Preis von 10€ mehr verlangt?!?

Wenn du den Nagerkäfig im Regal für 70€ siehst und an der Kasse gesagt wird 80€ würde mir persönlich das sofort auffallen. #schein

Normalerweise sagt Die Verkäuferin den Preis laut und nimmt dann deine Karte.

Wegen der Rückbuchung. Das ist überall verschieden, wir zahlen auch was mit EC Karte ist Bar aus. Unser Baumarkt zum beispiel zahlt das Geld als Gutschrift auf das Konto zurück wenn mit EC Bezahlt wurde.

Beitrag von ronja2308 - 14.01.12 - 19:38 Uhr

Hallo!
Ja ich weiß das es blöd ist, aber ich hatte noch was anderes gekauft, und war mit den Gedanken einfach wo anders, daher hab ich den Betrag gar nicht so war genommen.

Na ja ich werde mal sehen was ich da am Montag noch machen kann. Es sind " ja nur 10 Euro" also jetzt nicht so dramatisch, ich fand es einfach nur sehr merkwürdig das es nicht gehen soll es bar zurück zu geben. Oder per Rückbuchung, sondern nur als Gutschein. Ich mein so kann man halt auch Geld machen.
Ich meine wieviele Leute kaufen Sachen, zahlen und bekommen dann den Kassenbon und gucken nach ob alles stimmt. Bemerken dann oh da stimmt was nicht.
Dann hätte man ja auch das Problem das man sein Geld nicht zurück bekommt.
Das kann einfach nicht sein, oder ?

LG Sandra