Hallo,
ich frage hier im Auftrag einer Bekannten von mir:
Hat jemand Erfahrung gemacht mit Einbehalt bzw Pfendung des ALG I? Ist das erlaubt, teilweise oder ganz (wenn man sonst keine Einnahmen hat)?
Wegen Umschulung hat die Rentenversicherung das "Gehalt" gezahl, verlangt es aber jetzt zurück. Wollten 3 Monate lang das ganze ALG I pfenden, dürfen sie das? Wie soll man denn dann leben?
Liebe Grüße
Ist das ALG I pfendbar?
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Beitrag von jeeenny - 14.01.12 - 13:34 Uhr
Beitrag von leonie133 - 14.01.12 - 13:53 Uhr
Pfendung.
Ganz ehrlich, das ist zuviel.
Beitrag von bimbilot - 14.01.12 - 14:10 Uhr
Beitrag von firewomen73 - 14.01.12 - 15:24 Uhr
mein gott,wenn es dir zuviel ist,behalte es für dich!
Beitrag von jeeenny - 14.01.12 - 18:38 Uhr
Ich habe im Moment andere Probleme als die blöde Rechtschreibung. Du wirst mit sicherheit auch nicht immer 100% korreckt schreiben
Beitrag von seikon - 14.01.12 - 18:52 Uhr
Das glaube ich allerdings auch.
Aber sag mal, hast du kein P-Konto? Wenn nein, dann sollte das das ERSTE sein, was du Montag erledigst. Dass du dich darum kümmerst, dass dein Konto umgestellt wird.
Denn seit dem 01.01. ist nichts mehr geschützt. Freibetrag in dem Sinne gibt es auf ein Konto nicht mehr, wenn es kein P-Konto ist. Bei einem normalen Girokonto kann alles (also auch Sozialleistungen) gepfändet werden. Bis auf 0 Euro runter.
Beitrag von jeeenny - 14.01.12 - 19:42 Uhr
Es geht bei der ganzen Sache ja nicht um mich sondern eine Bekannte. Ich bin ja in Elternzeit.
Meine Frage war nur ob das gleiche fürs ALG I auch gilt.
Trotzdem danke!
Beitrag von seikon - 14.01.12 - 19:50 Uhr
Ja gilt für alles was auf dem Konto ist. Egal ob Einkommen, Alg 1, Kindergeld oder sonst was.
Ohne P-Konto kann das Konto wirklich auf Null runter gepfändet werden.
Beitrag von babymaerz2012 - 14.01.12 - 19:26 Uhr
"korreckt"
Ja du hast offensichtlich andere Probleme
Beitrag von jeeenny - 14.01.12 - 19:43 Uhr
Du scheinst keine eigenen Probleme zu haben, sonst würdest du dich hier ja nich über andere lustig machen
Beitrag von thebeast - 14.01.12 - 21:29 Uhr
und du hast einen Sockenschuss!
Beitrag von majixx - 14.01.12 - 13:54 Uhr
Soweit ich weiß, ja. Aber da gilt ja auch die Pfändungsfreigrenze, das heißt, alles was drüber liegt, kann gepfändet werden.
Liebe Grüße,
majixx
Beitrag von babe2006 - 14.01.12 - 14:10 Uhr
Hallo,
seit 1.1.2012 ist nichts mehr "geschützt" wenn du kein P-Konto hast und dort nicht deine Freibeträge eintragen hast lassen.
bzw. du hast als Freibetrag als Single 1028, 89 Euro. (aber nur beim P-Konto) solltest du so eines nicht haben, wird auch das ALG1 etc. gepfändet.
Beitrag von lilianliddy - 14.01.12 - 14:43 Uhr
ja, es ist pfändbar....auch wenn du eine freigerenze hast, das konto können die einen dicht machen.
schlag doch ne machbare rate pro monat vor und sprich mit ihnen....
und bitte, das heißt PFÄNDUNG
lg
Beitrag von scullyagent01 - 14.01.12 - 16:56 Uhr
Sogar ALG II ist pfÄndbar, seit 1.1.
Scully
Beitrag von misslicious - 14.01.12 - 17:37 Uhr
Ist doch allgemein bekannt, dass jeder bis zum 1.1. sein Konto hätte in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln müssen.
Erst recht dann, wenn man Pfändungen erwartet.
Beitrag von wasteline - 14.01.12 - 19:31 Uhr
"Ist doch allgemein bekannt, dass jeder bis zum 1.1. sein Konto hätte in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln müssen."
Warum sollte jeder das müssen? Ich denke im Traum nicht dran.
Beitrag von babymaerz2012 - 14.01.12 - 19:32 Uhr
Jeder der Pfändungen zu erwarten, oder Schulden hat 
Oder vielleicht eh schon im ALG 2 Bezug ist etc.
Beitrag von muppi75 - 14.01.12 - 19:34 Uhr
Ach was, zur Not lässt man sich eben alles per Barscheck auszahlen, da braucht man nicht mal mehr ein Konto, dann wirds mit der Pfänderei richtig schwer ;)
Beitrag von hexlein77 - 14.01.12 - 20:24 Uhr
>>Oder vielleicht eh schon im ALG 2 Bezug ist etc.<<
Nicht jeder der ALG-II bekommt benötigt automatisch ein P-Konto!
Beitrag von babymaerz2012 - 14.01.12 - 20:46 Uhr
Ja Moment mal ich habe extra ´vielleicht´ geschrieben; dass ALG 2 nicht grds. was mit Schulden zu tun hat weiß ich und wollt ich SO nicht behaupten! 
Aber hier dreht sich der Fall wohl wieder um die üblichen Verdächtigen
Beitrag von hexlein77 - 14.01.12 - 20:59 Uhr
Na dann kams falsch an! 
Beitrag von wasteline - 14.01.12 - 20:36 Uhr
Eben. Und das ist nicht JEDER.
Beitrag von babymaerz2012 - 14.01.12 - 19:27 Uhr
Ja ja die guten alten Bekannten
Beitrag von hexlein77 - 14.01.12 - 20:26 Uhr
Wenn die Rentenversicherung das Konto pfändet kann das gesamte ALG-I gepfändet werden!
Wie schon geraten wurde: Am Montag zur Bank, P-Konto beantragen (geht auch Rückwirkend) und schon kann nix mehr gepfändet werden. Es sei denn man ist über der Freigrenze, was ich aber bei ALG-I-Bezug nicht unbedingt glaube! Wenn noch Kinder mit im Spiel sind, muss das Kindergeld, Unterhalt und dergleichen gesondert geschützt werden.
