Ich weiß langsam nicht mehr weiter :(

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Beitrag von bouncecat - 14.01.12 - 21:25 Uhr

Hallo alle miteinander,

sry erstmal wenn es zu lang ist, aber ich muss mal Luft holen.

Heute habe ich das Gutachten erhalten, was für mich ein Schlag ins Gesicht ist.

Der KV von meinen Großen will den Umgang. Der wurde gewährt mit Betreuung, da er mich damals als ich schwanger wurde genötigt hat das Kind abzutreiben. Ich habe keinen vertrauen zu ihm und weiß wie gewalttätig er ist, deswegen der betreute Umgang.

Nun hat der Gutachter alles so ausgelegt das ich an allem Schuld bin und mir alles ausgedacht habe. Sätze von mir wurden verdreht, sachen weggelassen und alles zugunsten des KV aufgelegt. Jedoch gibt es dort eine Sache, was mich stutzig macht. Er hat selbst beim Gutachter angegeben dass er zwar den Umgang möchte, jedoch ihn nicht akzeptieren kann und auch nicht liebt. Und das nur weil er nicht seinen Namen trägt. Auch zweifelt er noch immer das es sein Kind ist, obwohl die Vaterschaft bereits vom Gericht her bestätigt wurde.

Ich bin auch am Montag beim JA und meiner RA weil ich erfahren möchte, was ich noch machen kann. Ich möchte das Gutachten anfechten, mit den oben genannten Gründen. Anhand des Gutachtens, die der Gutachter geschrieben hat, geht es soweit, dass mir damit der große genommen wird.

Im März ist die Verhandlung wo entschieden wird, wie es weitergehen wird. Ehrlich ich habe große Angst davor, dass man mir mein Kind nimmt.

Wie kann ein Vater nur, der alles daran gesetzt hat, nachdem er das Kind nicht wollte, nun Umgang möchte jedoch sagt, dass er ihn nicht akzeptieren und sogar lieben kann, nur weil er nicht seinen Namen trägt? Das will mir nicht in den Kopf.

Sry für das bla bla... aber das musste mal raus -.-

Lg
bouncecat

Beitrag von sternenschnee - 14.01.12 - 22:03 Uhr

Hallo,
wie alt ist dein Kind und wie lange geht das schon mit dem betreutem Umgang?Was sagte das Jugendamt bisher zu der Situation?
Hast du Zeugen für die Gewalttätigkeiten oder gibt es Menschen die ihn ebenfalls so kennen gelernt haben wie du selber?
Wenn du nichts nach zu weisen hast,wie Anzeige, eine Verfügung gegen das Gewaltschutzgesetz,irgendwelche Sms oder E Mails dann wird es schwierig.
Man muss schon etwas in der Hand haben.
Was mich aber auch etwas verwunder sind die Aussagen des Vater was das Kind betrifft.Wurde darauf in dem Gutachten auch drauf eingegangen?
Man wird dir so schnell das Kind nicht weg nehmen,vor allem wenn der Vater solche Aussagen getätigt hat.
Aber du schreibst einfach zu wenig,an was du Schuld sein sollst,seit wann der Kontakt zwichen Vater und Kind ist u.s.w

Beitrag von bouncecat - 14.01.12 - 22:16 Uhr

Hallo,

mein Kind ist jetzt 5 Jahre alt. Und es geht schon gute zwei einhalb jahre mit dem betreuten Umgang. Er ist auch nicht bereit eine Elterntherapie zu machen oder sonstiges. Auch hat er angegeben beim Gutachter, wie sehr er mich hasst.

Ja, es gibt genug Zeugen, die es bestätigen können, auch das habe ich angegeben gehabt, jedoch wurde das komplett ignoriert von dem Gutachter.

Was den KV angeht, ja es wurde darauf eingegangen, seine Aussagen und auch das er mit ihm vollkommen überfordert ist und schnell genervt ist, wegen unseren Sohn. Und das nur, weil er eine Verhaltensstörung aufweist, was der Gutachter auf mich schiebt.

Wie schon angegeben schiebt er mir die Schuld zu, dass ich Schuld sei an der Verhaltensstörung unseres Sohnes. Auch habe er angegeben dass ich unseren Sohn schlage, ihn verwahrlosen lasse, ihn niemals zu essen gebe etc.

Auch da hat er es ignoriert, dass es genug Zeugen gibt, die bestätigen können, dass das nicht der Fall ist.

Beitrag von mtinaaa - 15.01.12 - 09:56 Uhr

Hallo also erstmal möchte ich mal sagen,das es heute nicht einfach als Gutachter oder Richter ist,jemanden zu glauben.
Es wird nach einer Trennung soviel auf dem Rücken der Kinder ausgetragen,Lügen erfunden,auch schwerwiegende und und und.......

Wir haben auch das beste Beispiel an der Kindesmutter ,neuen Freund, KV darf gehen,Unterhalt wurde sofort eingeklagt und Gemeinsames Kind durfte er nicht mehr sehen.
War auch aufeinmal ein starker Trinker,dann mit der Zeit sogar ein Vater der sein Kind misshandelt und weiter mit der Zeit noch ein Schläger der sie schlug#klatsch.

Durch solche Mütter die es auf diese Art versuchen,das gemeinsame Kind für sich haben zu wollen und so den Wew suchen,ist es für wirklich betroffene Mutti / Frauen schwer:-(.
Mal abgesehen wie es dem KV dabei geht,die nervlich zusammen brechen,weil sie die Welt und Vorwürfe nicht verstehen.#heul

Wir hatten zu diesen angeblichen Vorkommen,sprich mein Mann,Gespräche beim Kinderpsychologe,Gutachter gestellt vom Gericht , Gerichtsverhandlungen wegen falscher Anzeigen.
Also will damit sagen,das Gericht schenkt nicht gleich Glauben,sondern prüft erstmal genau,auch das Kind wurde gehört.
denn zum Glück,so konnte alles wiederlegt werden,was die Mutter grausam benutze.#contra
Wenn es so läuft wie du schreibst ,wird man ihnen das Kind nicht geben ,sprich dir wegnehmen.
Das er das Kind erst nicht haben wollte,kann man noch als Kurzschlusshandlung sehen.
Wichtig ist dem Gericht nur,das Kindeswohl und nichts anderes.#pro
Sogar die KM die nach Jahren von einem Oberlandesgericht gestopt werden musste,auch heftig mit der Kinderpshyche spielte ( Vater schlecht gemacht, Umgang verwehrt,Kind erzählt, Papa holt dich nicht u.s.w )wurde das Kind nicht wegenommen.#contra

Wenn du der Meinung bist,der Gutachter sieht alles falsch,das mache ein Gegengutachten. Ich kenne es aber aus der Zeit noch so,das ein Gutachten erstellt wurde und dieses erst am Gerichtstermintag veröffentlicht wurde,sprich vorgelesen.
Daher staune ich,das der Gutachter dich schon als Schuldige benennt#kratz

L.G Tina die 8,5 J so einen Kampf miterleben musste :-[

Beitrag von sternenschnee - 15.01.12 - 11:22 Uhr

Hey,
also hier werden die gutachten auch schon vor den Terminen beim Gericht veröffentlicht.also scheint nicht so ganz unüblich.
Wenn man mir mit einem gutachten Unrecht tut würde ich auch ein Gegengutachten machen lassen.
aber in dem gutachten was jetzt schon besteht spricht auch nicht viel für den Vater,wenn dort steht das er die Kindesmutter hasst und und mit dem Kind überfordert ist.
Ich denke das solche Aussagen nicht dazu führen der Mutter das Kind zu nehmen.Es scheint wohl so,aber das kann man hier schlecht beurteilen,das beide Seiten ihr Fehlverhalten vor Augen geführt wurden.

Beitrag von bouncecat - 15.01.12 - 13:49 Uhr

Ja, ein Gegengutachten möchte ich auf jeden Fall machen. Werde morgen auch schon so schnell einen Psychologen aufsuchen und schnellstmöglich einen Termin holen.

Mich wundert es auch wie man sowas beschreiben kann. Besonders weil es genug Zeugen gibt, die bezeugen können, dass nichts stimmt was gegen mich vorgeworfen wird.

Wie sieht es eigentlich aus? Weiß das vllt jemand? Kann man auch Zeugen laden lassen die solche Unterstellungen bezeugen können, dass diese nicht stimmen? Oder muss ich das über das JA machen lassen? Das würde mich auch noch sehr interessieren.

Auf jeden fall danke ich für die aufmunternden Worte.

Beitrag von sternenschnee - 15.01.12 - 14:01 Uhr

Hallo,
ich habe Zeugen dem Gericht benannt und es war so das ich eine Verfügung hatte gegen das Gewaltschutzgesetzt was vom gleichen Familiengericht ausgesprochen wurde.Also hatte ich es da schon einfacher,das heißt die kannten die Vorgeschichte und es war der gleiche Familienrichter.Das hat es mir erleichtert.Ansonsten würde ich so habe ich das getan,Zeugen benannt und es gab Zeugen die es schriftlich beim Gericht beschrieben haben,also die Situation.Ansonsten Kindergarten um eine schriftliche Stellungsnahme bitten und auch den Kinderarzt.Ich würde mir da jeden ins Boot holen.

Beitrag von bouncecat - 15.01.12 - 14:23 Uhr

Ok danke dir für die Antwort ^^

Dann weiß ich was ich jetzt alles zu tun habe ;)

Beitrag von manavgat - 16.01.12 - 08:42 Uhr

Ich glaube, Du weißt nicht, wie man ein Gutachten liest.

Du musst es in der Gesamtheit sehen. Hinzu kommt, dass Geschwisterkinder in aller Regal nicht getrennt werden.

Selbstverständlich kann ein Gegengutachten verlangt werden.

Warte mal ab, was Deine Anwältin meint und reg Dich nicht auf.

Was willst Du eigentlich beim Jugendamt? Die entscheiden nichts und kosten Dich nur Zeit und Nerven.

Gruß

Manavgat

Beitrag von parzifal - 16.01.12 - 12:07 Uhr

Was will er? Was willst Du?

Du schreibst er will Umgang. Wieso geht es jetzt auf einmal darum, dass Dir "der Große genommen wird"?

Hat er denn überhaupt einen Antrag in diese Richtung gestellt?

Oder kämpfst Du immer noch darum, dass er nur betreuten Umgang bekommt?

Du suchst anscheinend nur Punkte die gegen einen Umgang sprechen.

Soll ein Abtreibungswunsch für immer umgangshindernd im Raum stehen?

Gilt das auch für Mütter die über eine Abtreibung nachdachten?

Was heißt "genötigt"? Was heißt "gewalttätig"?

Wenn ein Gutachter zum ertgebnis kommt "so schlimm war das alles gar nicht" kann diese Einschätzung falsch sein oder Deine?

Es geht doch derzeit anscheinend nur um Umgang? Wäre vielleicht der Punkt erreicht darüber mal nachzudenken diesen auch stattfinden zu lassen?

parzifal

Beitrag von bouncecat - 30.01.12 - 15:13 Uhr

Sry das ich jetzt erst antworte ^^

Er hat ja schon die ganze Zeit den Umgang. Da stehe ich dem auch nicht in Weg, nur verstehe ich seine Logik nicht. Er liebt und akzeptiert ihn nicht, zweifelt noch immer an der Vaterschaft will aber den Umgang ;)

Lg
bouncecat