Hallo Ihr lieben 
Ich habe mal eine wichtige Frage.
Ich bin noch bis April 2013 in Elternzeit, werde aber definitiv nicht zu meinem jetzigen AG zurückgehen und habe auch schon eine neue Stelle mit 20h/Woche.
Werde also nach 1 Jahr wieder Teilzeit arbeiten.
Ich möchte also kündigen (ja in Elternzeit) und meinen noch AG um einen Auflösungsvertrag bitten.
Also würde dann sinngemäß schreiben das ich fristgerecht zum xxx kündige und aber auch über einem Auflösungsvertrag sehr froh wäre.
Oh man, stehe voll auf dem Schlauch und würde euch um Formulierungshilfe bitten.
Vielen dank und LG Cel
Wie in Kündigung um Auflösungsvertrag bitten?
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Beitrag von celestine84 - 14.01.12 - 23:05 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 15.01.12 - 07:22 Uhr
Warum möchtest Du um einen Aufhebungsvertrag bitten, wenn du auch einfach fristgemäß kündigen kannst?
Gruß,
W
Beitrag von muppi75 - 15.01.12 - 07:57 Uhr
Bestimmt weil Kündigung so ein böses Wort ist. ;)
Beitrag von celestine84 - 15.01.12 - 11:49 Uhr
Nein weil ich 6 Wochen zum Quartalsende reguläre Kündigungsfrist habe und aber schon zum 17. Januar anfangen kann und auch werde und dann früher meine Lohnsteuerkarte und meine Papiere hätte.
Aber wäre auch komisch gewesen einfach nur eine Antwort auf eine Frage zu bekommen ohne irgendwelche schlauen sinnlosen Kommentare.
That´s Urbia!
Cel
Beitrag von windsbraut69 - 15.01.12 - 17:55 Uhr
Vielleicht hättest Du Deine spezielle Kündigungsfrist mal erwähnen können?
Standard ist ja was anderes...
Beitrag von miau2 - 15.01.12 - 15:35 Uhr
Hi,
ich habe meinen angerufen und gefragt. Da schon definitiv klar war, dass ich nach der Elternzeit nicht mehr wiederkommen kann war es für ihn überhaupt kein Problem, meinen Vertrag innerhalb weniger Tage nach dem Anruf aufzulösen.
eine KÜndigung geschickt habe ich nie
. Die Bestätigung, dass der Auflösungsvertrag unterwegs war hat gereicht.
Ansonsten hättest du natürlich auch die Variante, teilzeit in EZ zu arbeiten. HÄtte den Vorteil, dass dein alter Job nicht futsch ist falls der neue schiefgehen sollte. Du musst den AG um Zustimmung bitten, aber ablehnen darf er m.W. nach nur mit betrieblichen Gründen. Also weil es die Konkurrenz ist oder er dich für genau diese Zeit selbst haben wollte.
Oder gibt es mit deinem alten AG Probleme?
Viele Grüße
miau2
