Hallo, ich habe ne Frage an die Spezialisten, die in dem Fachgebiet (vielleicht auch aus eigener Erfahrung) Bescheid wissen...

Folgendes:
Ich lebe mit meinem Baby allein. Kindesunterhalt u. Kindergeld reichen aus, um seinen eigenen Bedarf zu decken...
Ich erhalte somit nur aufstockendes ALG II (zu meinem Elterngeld) für meinen Lebensunterhalt und nur für die 1/2 Miete...
1. Frage...
Wieso steht im Bescheid "Bedarfsgemeinschaft" .... sind wir (mein Baby u. ich) nicht eine Haushaltsgemeinschaft?
2. Frage...
ich erhalte diesen Monat eine Betriebskostenerstattung ... wird diese voll auf ALG II Leistungen angerechnet oder nur zu 50% (weil ich ja nur 50% der Miete bezuschusst bekomme)...
3. Frage
ich habe nun einen Bescheid für eine Wohngeldzahlung/Zusage (für nur einen einzigen Monat und das vor dem Bezug von ALG II) erhalten. Wird dieses Wohngeld nach Kontoeingang auch auf ALG II angerechnet, obwohl die Wohngeldstelle so lange gebraucht hat, um Antrag zu bearbeiten? Anmerkung: Für diesen Monat hat das Jobcenter im Vorfeld ALG II abgelehnt, daraufhin wurde Wohngeld beantragt (nur für den einen Monat).
Ich nehme an es wird ALLES angerechnet und ALG II für die nächsten 6 Monate entsprechend gekürzt oder?

4. Frage
Könnte ich für mein Baby Kinderwohngeld beantragen? Wie erwähnt, ist es durch eigenes Einkommen (Unterhalt, Kindergeld) nicht bedürftig u. wir wären eigentlich keine Bedarf- sondern Haushaltsgemeinschaft oder?
Wer kann mich aufklären?
Vielen Dank und einen schönen Sonntag.
Hartz 4 und Einkommensanrechnung von Nachzahlungen / Erstattungen... wer weiß Bescheid?
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Beitrag von sternschnuppe215 - 15.01.12 - 09:51 Uhr
Beitrag von verena32 - 15.01.12 - 10:30 Uhr
guten morgen!
ich versuchs einfach mal.
1. bedarfsgemeinschaft ist schon richtig, es wird ja euer beider bedarf errechnet und einkommen halt abgezogen
2. bei alg 2 gilt das zuflusspr8nzip- sprich, wenn du februar geld erstattet bekommst, wird es komplett angerechnet, leider auch dein wongeld von vorm bezug (das von punkt 3) es wird aber nicht die nächsten 6 monate gekürzt
4. kla! ich bekomm für meine beiden auch wohngeld. normalerweise bekommt man aber vom jobcenter bescheid, dass dein baby aus dem bedarf rausfäält, es aber ratsam ist wohngeld zu beantragen
ich hoffe ich konnte dir bisschen weiterhelfen 
ach ja, nur kurz frage: bekommst du betreuungsunterhalt vom vater des babys?
euch auch schönen sonntag
lg,verena
Beitrag von sternschnuppe215 - 15.01.12 - 11:16 Uhr
nein, ich habe aber schon davon gehört.
Wie verhält es sich damit?
Beitrag von verena32 - 15.01.12 - 12:35 Uhr
vorraussetzung ist natürlich dass der vater genug verdient um das zu bezahlen. wenn man gelder von ämtern bekommt, wird er normalerweise von diesen automatisch angeschrieben. die öffentlichkeit soll ja an letzter stelle erst einspringen. frag doch dort mal nach, obwohl ich denke die werden sich auch so an ihn wenden, du musstest ihn ja bestimmt beim jobcenter angeben...
