ihr lieben....
nachdem ich nun einen langen Kampf hinter mir habe,
Neubrechnung , Anrechnung usw....
habe ich einen neuen Bescheid bekommen, wo bereits Kindergeld angerechnet wurde.
Beziehe ich ja auch.
UHV habe ich da noch keinen angerechnet bekommen, beziehe auch bisher nur für die beiden großen, für den kleinen ist es beantragt....
Es hieß komischerweise immer nur, Kindergeld und UHV wird dem ALG 2 angerechnet,
darüber wollen sie Belege, vom Elterngeld sagt irgendwie keiner was.
In dem Beiblatt vom Elterngeldantrag steht allerdings, das alles bis 300Euro NICHT angrechnet wird.
Ich dachte aber, sie rechnen alles an was man an Geld bekomme 
Ich blicke da gar nicht mehr durch diesen Dschungel 
Ist jemand in dieser Situation und kann mir sagen wie das nun ist??
LG semmelhase
ALG 2 und Elterngeld
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Beitrag von semmelhase - 15.01.12 - 14:09 Uhr
Beitrag von verena32 - 15.01.12 - 14:38 Uhr
doch, elterngeld wird angerechnet. du hast allerdings einen freibetrag von 300 € bzw. 150.
wieso bekommst du uhv? (nur interessehalber, kein angriff!)
lg, verena
Beitrag von semmelhase - 15.01.12 - 14:41 Uhr
Den Freibetrag hat man doch aber nur wenn man berufstätig war???
Ich habe ja seit der Geburt meines ersten Kindes 2006 nicht mehr gearbeitet.
Da wird es doch komplett angerechnet???
Ich bekomme UHV weil der Vater nicht zahlen will, oder zahlen kann, wie auch immer man das auslegen will.
Habe auch keinen Kontakt zu ihm ....
Beitrag von verena32 - 15.01.12 - 15:04 Uhr
ach so, ok. dann wirds angerechnet.
ach ja, wenn der vater zahlen kann un nur nicht will wird ihm das amt schon beine machen
Beitrag von schmerle123 - 15.01.12 - 14:41 Uhr
Entschuldigt wenn ich ich damit falsch liege: Aber es ist doch seit dem 1.1.2011 so, dass bei Bezug von ALG2 (Hartz 4) das Elterngeld wegfällt, oder ???!!!???
Beitrag von hedda.gabler - 15.01.12 - 14:49 Uhr
Hallo.
Nein, das Elterngeld fällt nicht weg, es wird nur angerechnet.
LG
Beitrag von schmerle123 - 15.01.12 - 14:52 Uhr
Bleibt der Mindestsatz von 300€ für ALG2-Empfänger dann bestehen, oder werden diese voll angerchnet?
Beitrag von hedda.gabler - 15.01.12 - 14:55 Uhr
Hallo.
Das kommt darauf an, ob man berufstätig war.
Bezieht man in Elternzeit Alg II, ist aber berufstätig gewesen und/oder in einem ruhenden Arbeitsverhältnis bleiben 300,- und es wird nur das darüber hinaus angerechnet.
Ist man im reinen Alg II-Bezug werden die 300,- Sockelbetrag voll angerechnet.
LG
Beitrag von schmerle123 - 15.01.12 - 15:08 Uhr
Danke.
So, wie in Deinem letzten Satz habe ich es auch gemeint, also dass bei reinem ALG2 Bezug KEIN Elterngeld gezahlt wird.
Lg Melle
Beitrag von hedda.gabler - 15.01.12 - 15:22 Uhr
Hallo.
Das stimmt aber nicht.
Es WIRD Elterngeld bezahlt ... das Alg II wird nur dementsprechend gekürzt.
LG
Beitrag von nisivogel2604 - 15.01.12 - 17:30 Uhr
Elterngeld wird vollständig angerechnet
lg
Beitrag von silbermond65 - 15.01.12 - 18:09 Uhr
Aber nur,wenn man vorm ALG 2-Bezug NICHT gearbeitet hat.
Ansonsten hat man 300 Euro Elterngeld anrechenfrei.
Beitrag von our_darkness - 16.01.12 - 00:33 Uhr
Das stimmt so pauschal nicht. Tipp: Es gibt auch Frauen, die ARBEITEN vor der Geburt.
