Hallo,
Hab ein Blackberry bei Ebay versteigert, die Auktion endete heute
um 12:00Uhr. jetzt schreibt mir die Käufern, dass sie irrtümlich ersteigert hätte und
die Transaktion abbrechen will. Was mach ich jetzt am Besten? Auf das Geld bestehen und Ärger mit der Dame riskieren oder lieber wieder einstellen?
Danke
LG Katja
ebay Käufer will Artikel nicht
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Beitrag von katy1210 - 15.01.12 - 19:23 Uhr
Beitrag von gruener_urmel - 15.01.12 - 19:42 Uhr
Hallo
Eigentlich ist das ist nicht in Ordnung. Sie darf das eigentlich auch nicht.
Aber was willst Du jetzt machen? Auf den Kauf bestehen, die Nerven strapazieren, Anwalt einschalten, klagen und obendrein noch eine schlechte Bewertung kassieren?
Kannst Du alles machen, aber schneller und weniger nervenaufreibend dürfte es sein, wenn Du der Käuferin einen Link zum Transaktionsabbruch schickst und den Artikel wieder einstellst.
Saludo
Beitrag von katy1210 - 15.01.12 - 20:15 Uhr
Hallo
und danke für die Antwort.
Hab natürlich keine Lust auf den ganzen Ärger und werde wohl nachgeben, ich ärgere mich einfach über die Frau. Aber den Aufwand ist sie mir nicht wert.
Einen schönen Abend.
LG Katja
Beitrag von gaeltarra - 15.01.12 - 20:08 Uhr
Hi,
irrtümlich ersteigert gibt es nicht! Bevor ein Gebot abgegeben wird, steht da, dass es verbindlich ist! Wer trotzdem bietet macht das nicht "irrtümlich".
Sie hat einen Kaufvertrag mit dir geschlossen! Sie soll bezahlen und die irrtümlich ersteigerte Ware dann eben selbst nochmal bei ebay reinsetzen. Nachteil: du kassierst eine negative von solchen Leuten. Ob du dein Geld bekommst ist ebenfalls fraglich. Schau mal bei ihr nach, was andere Verkäufer da positiv-negatives (so zwischen den Zeilen) schreiben.
Wenn du dir deine Nerven sparen willst, kannst du die Transaktion abbrechen. Mir käme die Frau damit aber ehrlich gesagt zu gut davon. Ich würde nach einiger Zeit einen nicht bezahlten Artikel melden, damit sie wenigstens merkt, dass ebay keine Spaßplattform ist! Danach kannst du immer noch einlenken und die Transaktion im beidseidigen Einverständnis abbrechen (wobei ich mich da etwas aus dem Fenster lehne: ich weiß nicht, ob das nach Meldung eines nicht bezahlten ARtikels geht).
VG
Gael
Beitrag von katy1210 - 15.01.12 - 20:22 Uhr
Hallo
und danke auch Dir.
Ja eben weil ja drauf hingewiesen wird bei Ebay regt es mich noch mehr auf. Ich schätze sie hat einfach mal mitgeboten in der Hoffnung dass sie jemand überbieten und ich kanns jetzt ausbaden... Ich wuerde Schon gerne was gegen die Dame machen, aber ich denke sie wird nicht bezahlen und darauf hab ich auch keine Lust.
liebe Grüße Katja
Beitrag von cinderella2008 - 16.01.12 - 15:26 Uhr
Ich schätze sie hat einfach mal mitgeboten in der Hoffnung dass sie jemand überbieten
Warum sollte sie das gemacht haben?
Beitrag von cinderella2008 - 16.01.12 - 15:24 Uhr
Hallo,
ich würde dem Abbruch der Transaktion zustimmen. Du kannst den Artikel dann dem unterlegenen Bieter zum Sofortkauf anbieten oder den Artikel wiede einstellen.
LG, Cinderella
Beitrag von steffni0 - 20.01.12 - 17:48 Uhr
Du hast auch die Möglichkeit, ein "Angebot an unterlegenen Bieter" zu unterbreiten. Vielleicht hast Du Glück und der nimmt es zu seinem Höchstgebot.
Lieben Gruß
Steffie
