Hallo!
Ich habe schon gegoogelt, aber leider nichts passendes gefunden. Vielleicht kann mir hier jemand eine Antwort geben?!
Folgende Situation:
Mann und Frau (gemeinsames Sorgerecht) und ein Kind.
Eltern leben getrennt, beide wieder verheiratet.
Der neue Ehemann der Frau möchte das Kind adoptieren. Kindesvater wäre einverstanden.
Nun ist es doch so, dass Großeltern auch ein Recht haben die Enkel zu sehen.
Ist es dann auch noch ihr Recht, wenn der Vater die elterliche Sorge abgibt? Also, wenn der Stiefvater das Kind adoptiert?
Großeltern bleiben doch dann auch Großeltern, oder?
Ich hoffe, es war nicht zu verwirrend
.
Gruß Claudia
Rechte der Großeltern bei Adoption... Frage!
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Beitrag von wolke151181 - 15.01.12 - 20:22 Uhr
Beitrag von maschm2579 - 15.01.12 - 20:34 Uhr
Hallo Claudia,
ich finde die Frage schon irgendwie blöd.
Natürlich bleiben die Großeltern die Großeltern und wenn sich alle verstehen finde ich es schön wenn die kinder weiter Kontakt zu denen haben.
Genauso heißt eine Adoption ja nicht das der Vater nie wieder Kontakt mit den Kindern haben darf/wird.
Ich selber wurde mit ca 4-5 Jahren bei der Hochzeit meiner Mutter adoptiert. Der Mann der mich groß gezogen hat war und ist mein Papa.
Mein Erzeuger hat mich noch abgeholt bis ich ca 6 war und dann von einen Tag auf den anderen links liegen lassen.
Er wollte mich nicht verwirren (sagt er) und hat somit meiner kleinen Schwester ein leben lang vorenthalten das sie 2 Schwestern hat. Es gibt nämlich noch eine große mit der er das gleiche abgezogen hat. Also auch zur Adoption freigegeben.
Ich hätte mir gewünscht wenigstesn Kontakt noch zu Oma und Opa zu haben und weiß bis heute nicht wie die zwei sich gefühlt haben das auf einmal 2 Kinder aus dem Leben weg sind. Die Großeltern können ja nix dafür das die Eheleute sich trennen und lieben Ihre Enkelkinder trotzdem.
lg Maren
Beitrag von wolke151181 - 15.01.12 - 20:41 Uhr
Hallo Maren!
Danke dir für die Antwort!
Ja, deswegen frag ich ja, weil eben die Großeltern und die Kinder nichts dafür können.
Nun, die Kindesmutter möchte den Kontakt um alles in der Welt abbrechen.
Und ganz hinterrücks wollte sie eine Unterschrift ergatten, damit der Kindesvater das Sorgerecht auf sie allein überträgt. Hat nur nicht ganz geklappt.
Sie wünscht keinen Kontakt mehr zwischen dem Kind und dem Kindesvater, weil sie die Gesundheit des Kindes gefährdet sieht.
Bisher hat der Kindesvater alle Rechte und Pflichten wahrgenommen.
Nun versuchen sich die Eltern darauf zu einigen, das Kind vom Stiefvater adoptieren zu lassen. Allerdings sollte das Kind nicht auf die Großeltern verzichten müssen. Es könnte nämlich sein, dass dann die Kindesmutter den Kontakt zu den Eltern des Kindesvaters unterbinden möchte.
Beitrag von maschm2579 - 15.01.12 - 20:42 Uhr
Achso, rein rechtlich haben weder Vater noch Großeltern ein Anrecht auf das Kind und Umgang. Auch erben werden die Kinder natürlich nichts mehr
In meiner Geb Urkunde steht nicht mehr mein wirklich geb Name sondern ich bin geboren xy (mein Adoptivname)
Beitrag von wolke151181 - 15.01.12 - 20:43 Uhr
Ahhh, ok danke dir!
Die rechtliche Seite hat mich interessiert.
Beitrag von our_darkness - 16.01.12 - 00:36 Uhr
"Natürlich bleiben die Großeltern die Großeltern"
Sorry, aber bei einer Adoption bleiben sie es rechtlich gesehen NATÜRLICH! nicht!
Beitrag von zahnweh - 15.01.12 - 20:40 Uhr
Hallo,
interessante Frage. Biologisch werden sie die Großeltern bleiben. Rechtlich meine ich nicht mehr. Also bei Erbschaft hat das Enkelkind dann, meine ich mal wo gelesen zu haben, keine Rechte mehr.
Wenn ich mich nicht falsch erinnere, vermute ich mal, dass das beim Umgang auch so ist.
Beitrag von wolke151181 - 15.01.12 - 20:42 Uhr
Danke dir! Das wäre schlecht! Fürs Kind und die Großeltern
Beitrag von sashto - 15.01.12 - 20:46 Uhr
wieso? ihr könnt doch trotzdem noch normal kontakt halten?
sind dann eigentlich die elten vom adoptivvater die rechtlichen großeltern??
Beitrag von wolke151181 - 15.01.12 - 20:52 Uhr
Das möchte die Kindesmutter unterbinden. Und ich denke mal, dass sie das dann auch wird, wenn die Adoption durch ist.
Deshalb wollte ich die rechtliche Seite erfragen.
Beitrag von dominiksmami - 15.01.12 - 21:09 Uhr
Huhu,
rein rechtlich erlöschen ALLE Verwandtschaftsverhältnisse zur Familie des Elternteils daß das KInd zur Adotion freigibt.
Biologisch mögen es dann noch die Großeltern sein, rechtlich sind sie es definitiv nicht mehr und somit gibt es auch keinen "Anspruch" mehr darauf das betreffende Kind zu sehen.
lg
Andrea
Beitrag von wolke151181 - 15.01.12 - 21:43 Uhr
Danke dir
.
Beitrag von comapo - 15.01.12 - 22:47 Uhr
Wieso
?
Wenn alle Beteiligten wollen, dass die bisherigen Großeltern weiter Großeltern bleiben sollen, dann ist doch egal, ob sie rechtlich noch verwandt sind?
LG
Beitrag von wolke151181 - 15.01.12 - 23:16 Uhr
Das ist eben nicht der Fall.
Beitrag von kaminrot - 16.01.12 - 02:32 Uhr
Hallo!
Habe ich es richtig verstanden, dass Du die Oma bist und dein Sohn einer Adoption seines Kindes durch den neuen Mann seiner Ex zugestimmt hat?
Rechtlich gesehen hättest Du kein Umgangsrecht mehr mit deinem Enkel.
So wie ich es herauslese, möchte dies deine Ex-Schwiegertochter auch nicht, oder?
Warum stimmt dein Sohn einer Adoption überhaupt zu?
Hat er sich dies wirklich gut überlegt?
LG, k.
Beitrag von wolke151181 - 16.01.12 - 08:12 Uhr
Hallo K.!
Nein, nicht ganz. Ich bin die Stiefmutter des Kindes, um das es geht.
Mein Mann hat dem noch nicht zugestimmt, aber wir machen uns Gedanken, was wäre wenn.
Kurz zur Erklärung:
Momentan sieht es so aus, dass wir das Kind (ich nenne keine Namen) zwar regelmäßig jedes zweite Wochenende geholt haben, aber momentan die Mutter den Kontakt unterbinden möchte, weil wir eine schwierige Phase haben (laut ihren Aussagen). Sie war schon beim Jugendamt und hat sich erkundigt wegen dem alleinigen Sorgerecht, und wollte meinen Mann damit überrumpeln. Sie stand unangemeldet vor der Türe und wollte sich einen Wisch unterschreiben lassen, den ihr das Jugendamt diktiert hatte.
Mein Mann möchte grundsätzlich das Sorgerecht nicht abgeben. Kann ich gut verstehen. Allerdings entfernt sich das Kind auf der Gefühlsebene sehr stark. Das ist uns schon länger aufgefallen. Sie wohnt ein Stück weit von uns weg, hat ihren Lebensmittelpunkt nicht bei uns und wenn sie bei uns ist, dann guckt sie TV oder zockt Wii, das wars auch schon. Sie hat zu nichts Lust.
Wir sind der Meinung, das ist einfach eine Phase in dem Alter und das gibt sich wieder.
Aber wenn nun die Kindesmutter vor Gericht das alleinige Sorgerecht erstreiten will, auf Biegen und Brechen, dann käme für uns nur Adoption in Frage. Wenn sie alle Rechte haben möchte, dann soll sie bitteschön auch alle Pflichten haben.
Nur wegen meiner Schwiegermama täte es mir dann sehr Leid, weil das Kind ihr erstes Enkelchen ist. Das ist eine ganz innige Bindung.
Und da sie rechtlich keine Ansprüche auf Umgang des Kindes hat, wenn mein Mann das Kind zur Adoption frei gibt, hat sich dieser Gedanke bei uns sowieso erledigt. Eine Adoption kommt nicht in Frage.
Dann soll sie vor Gericht streiten bis sie blau ist
.
LG Claudia
Beitrag von nana141080 - 16.01.12 - 08:46 Uhr
Aber da verstehe ich euch nicht. Selbst wenn sie das alleinige Sorgerecht bekäme (was meist auch einfacher im Alltag ist), gibt sie doch den Umgang nicht ab!
Und ob das Kind nur TV schaut und zockt (wie alt ist sie?) liegt m.M. nach bei euch!
Bietet ihr eben was altersgemäßes a. Sonst bleibt bald nur noch dass dein Mann alleine zu ihr hin fährt um was von ihrem Leben mit zu bekommen.
Ich denke dass ist auch immer eine Sache des "wollens". Ich habe ein paar Jahre im Sozialamt mit Jugendpflege gearbeitet. Leider ist es sehr oft so das der vater nach ein paar Jahren der Trennung nicht mehr ans Kind ran kommt! Da können aber auch Gespräche mit dem JA helfen dem vorzubeugen!
Wieso sollte die Kindsmutter den jetzigen Großeltern dann den Umgang verbieten?
VG Nana
Beitrag von wolke151181 - 16.01.12 - 09:04 Uhr
Hallo Nana!
Zu deiner Frage: Wieso sollte die Kindsmutter den jetzigen Großeltern dann den Umgang verbieten?
Das ist ihr Charakter. Sie ist so. Sie ist hinterlistig und sieht eigentlich nur ihren eigenen Vorteil. Das hat sie bereits mehrmals bewiesen. Ist auch zu lang hier zu schreiben und hat mit der Sache an sich nichts zu tun. Aber es würde so kommen - definitiv!
Ich denke nicht, dass es an uns liegt, dass das Kind nur TV schauen möchte. Es hat bis zum vierten LJ bei uns gewohnt (jetzt ist es neun). Wir haben mit dem Kind immer viel unternommen. Wir bieten dem Kind die Möglichkeit mit Cousins zu spielen, Tierpark, Spielplatz in dem Alter out, Freizeitpark ist langweilig, Schwimmbad will das Kind auch nicht, Indoor-Spielplatz zu anstrengend, auf Pferden reiten stinkt usw.
Uns fehlt es nicht an den Ideen, sondern dem Kind an Motivation.
Es ist in der Schule schlecht. Wenn wir Fragen stellen bekommen wir keine Antwort. Vernünftige Gespräche sind nicht wirklich möglich, weil man ihm alles aus der Nase ziehen muss.
Die einzige "Freizeitbeschäftigung" die sich das Kind wünscht ist Kino. Also wieder sitzen und Film anschauen.
Wir haben nur die Möglichkeit alle 14 Tage auf die Erziehung einzuwirken. Das ist meiner Meinung zu wenig!
Dass sie den Umgang nicht abgibt kann ich so nicht bestätigen, weil sie aus Sorge um das Kindeswohl darauf drängt, dass der Umgang nicht stattfindet.
Sie hat wortwörtlich zu uns gesagt, sie wünscht keinen Umgang! Wenn das Kind bei den Großeltern ist, sollen wir uns fern halten, da wir das Kind emotional aufwühlen.
Sie möchte also das wir Unterhalt zahlen, aber keinen Umgang mit dem Kind haben!
Wie also sollen wir das regeln?
Beitrag von nana141080 - 16.01.12 - 14:36 Uhr
Das ist natürlich schiwerig. Ich kenne keinen 9 Jährigen der zu nichts Lust hat! Und wenn man ihm anbietet mal einen Freund mitzubringen und dann ins Schwimmbad?
Leider ist Umgang nicht an den Unterhalt gebunden und andersrum! Unterhalt ist Unterhalt und Umgang eben Umgang.
vermutlich wird euch nichts anderes übrig bleiben als vor Gericht zu gehen.
Wenn das Kind wirklich nicht mehr zu euch WILL, dann würde ich als vater/Mutter hinfahren und z.B. ne runde alleine essen gehn mit meinem Kind....oder auch ins Kino! Den Kontakt nicht verlieren ist das oberste Gebot. Alles andere zeigt sich dann im Laufe der Monate oder gar Jahre. Ich würde das nicht hinnehmen!
Wenn ihr mehr Umgang wollt, und wenn das Kind bei euch gelebt hat ist das doch selbstverständlich das es viel öfter bei euch als alle 14 Tage da ist!!!???, dann setzt den durch.
Also geht das Kind jetzt nur zu den Großeltern (von deinem Mann die Eltern?!) und nicht mehr zu euch? Sie kann euch nichts vorschreiben oder verbieten! Schon gar nciht bei geteiltem Sorgerecht!
VG Nana
Beitrag von nana141080 - 16.01.12 - 08:40 Uhr
Hallo,
rechtlich gesehen haben sie nichts mehr zu "erwarten" und andersrum ganz genauso. Emotional gesehen hoffe ich für alle das es so bleibt wie es ist!
Der Adoptivvater hat dann natürlich auch Sorgerecht und das Kind beerbt den vater (und die neuen Großeltern evtl.) genauso als wenn es leiblich wäre.
VG Nana
Beitrag von wolke151181 - 16.01.12 - 09:05 Uhr
Ok, danke dir!
Ich möchte hier allerdings nochmal betonen, dass es nicht ums Geld und Erbe geht, sondern lediglich um den Umgang.
Beitrag von comapo - 16.01.12 - 19:43 Uhr
Ja, aber dann ist Adoption der falsche Weg. Ist der Umgang gerichtlich geregelt? Wenn nein, dann sollte Dein Mann dies beim nächsten Boykottanlauf der Mutter nachholen. Zuvor den Versuch einer außergerichtlichen Regelung (JA) machen, dann aber klagen.
Dort genau angeben, welche Umgangsforderungen gestellt werden (bspw. jedes ungerade WE, die halben Ferien, hohe Feiertage im Wechsel, Geburtstage naher Angehöriger).
Wichtig: Im Beschluss sollte eine Sanktion enthalten sein, was bei Zuwiderhandlung passiert, zB Zwangsgeld von bis zu x Euro.
Wichtig ist, dass Dein Mann nicht abwartet, sich gerade macht, kämpft. Im Familienrecht ist gerade das Recht auf Umgang relativ problemlos gerichtlich durchzusetzen. Und für die Kindeswohlgefährdung muss KM etwas mehr vorbringen, damit der Umgang wirklich ausgeschlossen würde.
LG
