kindergartengebühr bei aushilfsjob

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Beitrag von sandrabunny644 - 15.01.12 - 20:48 Uhr

hallo vielleicht kann mir hier jemand helfen?!
unser kindergarten wird nach gehalt gestaffelt also die Gebühren und ab 100 € mehr Einkommen muss man das angeben.
so nun hab ich nen Kellnerjob so 2-3 mal die woche mal öfter oder eben auch mal seltener.is auch angemeldet.auf 400 € Basis. Aber was geb ich denn da nun an manchmal hab ich ja garnicht ganze 400 € ?!
also hoffe ihr versteht was ich meine

lieben gruß
sandra

Beitrag von gleumdil - 15.01.12 - 20:59 Uhr

Hallo,
also bei uns in NRW ist die Brutto Einkommens grenze so, das wenn Du bis zu 12.271 € verdienst keinen Beitrag zahlen mußt. Das trifft ja dann für Dich zu.
LG

Beitrag von windsbraut69 - 16.01.12 - 06:26 Uhr

Kiel liegt aber nicht in NRW...

Gruß,

W

Beitrag von gleumdil - 16.01.12 - 13:56 Uhr

ich kann ja nicht ahnen wo sie herkommt!!
Hellsehen gehört leider nicht zu meinen Fähigkeiten

Beitrag von zwiebelchen1977 - 15.01.12 - 21:21 Uhr

Hallo

Es wird das Gesamte Einkommen( Du und dein Mann) genommen, dazu zählt dann auch dein 400 Euro Job.

Bianca

Beitrag von gleumdil - 15.01.12 - 21:35 Uhr

ach ja, ich bin jetzt davon ausgegangen das es nur Dein einkommen gibt.

Beitrag von sandrabunny644 - 16.01.12 - 12:23 Uhr

hallo

danke erstmal für die antwort ich weiß das beide einkommen angerechnet werden aber was geb ich denn an ich mein ich hab nen 400€ job vertrag das heßt dann ja ber noch nicht das ich auch wirklich 400 € verdiene?!

hm ich glaub ich ruf da einfach mal an.

lieben grüße

Beitrag von zwillinge2005 - 16.01.12 - 07:45 Uhr

Hallo,

schau doch einfach, ob Ihr in Eurer Tabelle durch Euer Einkommen in eine andere Stufe rutschen würdet.

LG, Andrea