Hallo,
ich hab ja neulich schon mal geschrieben, dass wir überlegen, einen Zweithund anzuschaffen. Wir haben die Schwester unseres Hundes angeboten bekommen und sie soll gegen Schutzvertrag abgegeben werden und 300 EUR kosten. Bei unserem Ersthund haben wir den gleichen Vertrag auch schon unterschrieben, drin steht, dass wir den Hund, wenn wir ihn nicht mehr halten können oder wollen, an die Züchterin zurück geben müssen und ihn nicht selbst weiter verkaufen können. Damit gibt es ja prinzipiell auch kein Problem, ich frage mich nur, wenn sich die beiden tatsächlich auf Dauer nicht vertragen sollten (haben sich 1 Jahr nicht gesehen), ob ich dann die Schutzgebühr zurück bekomme oder ob sie die einbehalten darf? Wisst ihr das? Es wäre kein Problem für sie, den Hund kurzfristig anderweitig zu verkaufen, sie kann also nicht argumentieren, dass sie ja so viel Aufwand hat oder auf dem Hund sitzen bleiben würde.
Was meint ihr? Wir gehen natürlich davon aus, das alles gut geht und wir werden sie auch nicht leichtfertig wieder her geben, aber es würde mich einfach mit interessieren.
LG
Frage zum Tierschutzvertrag
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Beitrag von mineos - 16.01.12 - 11:39 Uhr
Beitrag von sylvie12 - 16.01.12 - 12:07 Uhr
Hey ICH VERKAUF AUCH MIT diesem Vertrag ...es ist so, nicht weiter verkaufen ohne es mit dem Züchter abzusprechen ...( oder mache es schriftlich das du dein Geld wieder bekommst wenn es mit den beiden nicht klappen sollte....habe auch schon mal so ein fall gehabt wo es nicht geklappt hat und die Leute haben anstandslos ihr geld wiederbekommen ....oder du verkaufst ihn wieder, und die züchterin bekommt die neue adresse von den besitzern...hoffe es klappt was ist das denn für ein Hund?
Beitrag von glaeta - 16.01.12 - 14:15 Uhr
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß solche Klauseln vor Gericht nicht gelten (Hund darf nicht anderweitig vermittelt werden).
Es kommt ein normaler Kaufvertrag zustande.
Beitrag von nisivogel2604 - 16.01.12 - 14:38 Uhr
Diese Verträge sind ja manchmal schön, aber auch genau so ungültig.
Wir haben einen Hund weitergegeben, den wir nicht ohne die unfähigen Trullen vom Tierschutz dort hätten weitergeben dürfen angeblich. Die Schutzgebür wäre dort einbehalten worden.
Das ganze hat dann nochmal eine Beratung beim Anwalt und einen Brief von diesem gekostet und die Sache war vom Tisch. Der Hund galt als verkauft und somit war er unser und wir mussten uns an nichts aus dem Vertrag halten.
lg
Beitrag von nurmal-ich - 16.01.12 - 20:01 Uhr
Mit so einem Vertrag kannst du dir getrost den Allerwertesten abwischen.
Es gibt ne gesetzliche Regelung das diese Verträge ganz normale Kaufverträge sind sobalt auch nur 1 Cent (gern auch schutzgebür genannt
) dafür fließt, du kaufst das Tier (was ja ne Sache ist vor Gericht) und kannst danach damit machen was du willst ob nun gut oder böse (solange nicht Tierschutzwiedrig), fertig!
Anders ist es wenn dir ein Tier umsonst unter bestimmten Bedingungen überlassen wird.
LG
