Sehe ich das richtig? Pfändung ....

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Beitrag von misslicious - 16.01.12 - 14:42 Uhr

Hallo meine lieben,

ich stelle diese Frage weil ich mit meiner Nachbarin vor einem großen Problem stehe.

Laut ihrer Aussage hat sie für ihre Freundin einen Handyvertrag abgeschlossen.
Dieser wurde seitens der Freundin nie bezahlt.
Auch meine Nachbarin sah sich nie in der Pflicht diese Rechnungen zu begleichen.

Es folgten Mahnungen, Inkassounternehmen schrieben sie an...bis schlussendlich: Kontopfändung.

Meine Nachbarin will ihr Konto gerne frei haben, möchte das ihre Freundin den Betrag x begleicht (Höhe der Summe ist mir gar nicht bekannt)

ich habe ihr nun gesagt, dass dies nur dann geht, wenn die Freundin den Betrag freiwillig begleicht.
Ansonsten muss sie den Betrag selbst begleichen und die Summe zivil einklagen mit Hilfe eines Anwaltes.
Dies wäre der einzige, mir bekannte Weg das Konto schnellstmöglich wieder nutzen zu können.
Auf die Schnelle kann man sonst keine Freundin oder schuldigen zur Verantwortung ziehen.
Meine Nachbarin glaubt dies nicht.

Nun hoffe ich dass ihr da Rat wisst.
Mir persönlich ist nur der von mir beschriebene Weg bekannt.

Zumal meine Nachbarin den für die Freundin abgeschlossenen Telefonvertrag unterschrieben hat und sie in der Beweispflicht stehen müsste?!

Wer hat Recht?
Oder kennt ihr andere Optionen?

Danke

Beitrag von nisivogel2604 - 16.01.12 - 14:50 Uhr

In der Pflicht ist der Vertragsinhaber, mit dem das Telefonunternehmen den Vertrag geschlossen hat.

Sie kann das Geld zivil einklagen, aber dazu muss sie auch beweisen, das es ihr zusteht.

Du hast recht

lg

Beitrag von windsbraut69 - 16.01.12 - 15:00 Uhr

Wie stellt sie sich das denn sonst vor, wenn sie den Vertrag mit dem Telefonanbieter geschlossen hat?

Gruß,

W

Beitrag von senior888 - 16.01.12 - 15:03 Uhr

ich tippe sie ist ein "Blondchen" das sich denkt... abba ,abba isch habe doch gar nüsch telonaniert!!!

Beitrag von tigaluna - 16.01.12 - 15:02 Uhr

Du liegst da schon ganz richtig. Dein Nachbarin hat den Vertrag geschlossen und damit ist sie auch diejenige, die die Rechnung zu begleichen hat. Wenn sie das nicht tut, dann wird sie ziemlich schnell den Gerichtsvollzieher vor der Tür haben und muss nicht nur Rechnung, sondern auch Vollstreckungskosten und Zinsen zahlen. Deine Nachbarin sollte also wirklich sehr schnell handeln und wenigstens um Ratenzahlung bitten.

Außerdem sollte sich deine Nachbarin möglichst schnell ein P-Konto zulegen, denn ansonsten kann nächsten Monat das Konto bis zur Ausgleichung der Gesamtkosten gepfändet werden. Eine Freigrenze gibts seit dem 01.01. nicht mehr, außer auf dem P-Konto.

Ob sie eine Klage wegen der Kosten einreichen sollte, lasse ich mal dahingestellt. Denn dafür müsste sie erstmal beweisen, das ein Vertrag bestanden hat und das ist in dieser Lage nicht so leicht.

Beitrag von bernsteinelfe - 16.01.12 - 15:15 Uhr

Deine Nachbarin hat sich ein Handy gekauft und es der Nachbarin zur freien Nutzung überlassen.
Schön blöd, nun muss sie halt Lehrgeld zahlen.

Beitrag von gothic- - 16.01.12 - 16:11 Uhr

aus so einem fehler habe ich gelernt.habe vor jahren mal einen handyvertrag für meinen bruder gemacht und auch nie geld gesehen.ich selbst konnte es nie zahlen.

sie muss dafür grade stehen.und wenn sie keine schriftlichen beweise hat,das sie es für die freundin gemacht hat,geht sie komplett leer aus.

sowas macht man einfach nicht.denn bei geld hört jegliche freundschaft auf.

lg

Beitrag von hausbauer-hh - 16.01.12 - 16:28 Uhr

Sie sollte zudem die Karte sperren und am besten auch gleich den Vertrag kündigen. Andernfalls telefoniert die nette Freundin weiter für kost nix...

Ansonsten muss sie zahlen, wer die Musik bestellt, der zahlt.

Ganz schön dumm von Deiner Nachbarin das Ganze, aber sie wird zahlen, früher oder später kriegen die (das Tel. Unternehmen) ihr Geld.

Beitrag von susanna-andre - 16.01.12 - 16:42 Uhr

Hallo,

genau diesen großen Fehler habe ich vor ein paar Jahren auc h gemacht für meinen "Vater"... Konto dicht, er im Nirvana verschwunden...

Ich weiß nicht wo er wohnt und nichts...

ich habe dann eine Ratenzahlung vereinbart die Pfändung wurde eingefroren, sollte ich eine Rate nicht zahlen ist das Konto wieder dicht....

Und glaub mir... den Fehler mache ich NIE NIE mehr!!!!!!!!!!

Susi

Beitrag von nick71 - 16.01.12 - 19:21 Uhr

"Auch meine Nachbarin sah sich nie in der Pflicht diese Rechnungen zu begleichen."

Ganz schön naiv. Wenn man einen Vertrag abschließt (egal, ob für sich selber oder einen Dritten), sollte es einem eigentlich klar sein, dass man dafür geradezustehen hat.

"Meine Nachbarin will ihr Konto gerne frei haben, möchte das ihre Freundin den Betrag x begleicht"

Klar, dass sie das möchte...aber wie realistisch ist es, dass ihre "Freundin" den Betrag X begleicht, wenn sie sich von Anfang an nicht um die aus diesem Vertrag entstandenen Rechnungen geschert hat?

"Meine Nachbarin glaubt dies nicht."

Ohne Worte... #augen

"Mir persönlich ist nur der von mir beschriebene Weg bekannt."

Du hast vollkommen recht...anders wird es nicht gehen. Sorry...aber über die Dummheit deiner Nachbarin kann ich nur noch den Kopf schütteln.