Hallo,
vielleicht kann mir hier wer sagen wie es rechtlich dazu aussieht?
Ich habe am 13.01. 12 einen auf ein Jahr befristeten 30Stunden Vertrag unterschrieben. Stundenlohn 8€. Jetzt habe ich gerade zwei Tage gearbeitet und bin heftig krank, wird wohl in den nächsten Wochen nix mit arbeiten, dabei hatte ich mich so gefreut.
Ich habe einen Passus der besagt, das sich das Gehalt während Krankheit danach bemisst was ich durchschnittlich in den letzten 3 Monaten verdient habe. Ja in dem Fall fast nichts, wie sieht es dann mit Lohnfortzahlung aus. Ist mir irgendwie unangenehm bei Personal nachzufragen 
lg
Bezahlung bei Krankheit zu Vertragsbeginn?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von martinee2 - 16.01.12 - 20:10 Uhr
Beitrag von mamavonyannick - 16.01.12 - 20:15 Uhr
Hallo,
in den ersten 4 Wochen hast du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
vg, m.
Beitrag von francaice - 17.01.12 - 07:41 Uhr
Liebe Martinee2,
in den ersten 28 Tagen nach Arbeitsbeginn ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet (er kann jedoch) Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leisten.
In dieser Zeit ist die Krankenkasse dafür zuständig und du erhälst Krankengeld. Der Arbeitgeber wird von der Krankenkasse aufgefordert, eine entsprechende Bescheinigung zum Bezug von Krankengeld auszufüllen. Anschließend rechnet die Krankenkasse dein Krankengeld aus und du erhälst von dieser entsprechend das Krankegeld (Vorsicht: dies ist entsprechend geringer als dein vereinbarter Verdienst).
Um dies zu beschleuinigen würde ich entsprechend bei der Krankenkasse nachfragen ob diese bereits etwas in die Wege geleitet haben bzw. in der Personalabteilung anfragen ob die entsprechende Bescheinigung schon an die Krankenkasse gesendet wurde.
Viele Grüße
Francaice
