Höhe des Mutterschaftsgeldes von was abhängig?
Hallo allerseits!
Ich befinde mich bis zum 17.6.2012 in Elternzeit (Ende der 3 Jahre) mit unserer ersten Tochter.
Im Rahmen dieser arbeite ich 20h die Woche.
Nun bin ich erneut schwanger und trete zum 29.5. meinen Mutterschutz an
(GT 10.7.12)
Von der Krankenkasse erhielt ich die Auskunft, dass zur Berechnung meines Mutterschaftsgeldes ab dem 18.6. mein "altes Vollzeitgehalt" gilt.
Da ich ja ab da wieder Anspruch darauf hätte...
Von unserer Personalabteilung gab es daraufhin gleich ein Dementi, dass als Berechnungsgrundlage 3 Monate Gehaltsbezug vor Mutterschutzbeginn gelten.
Was ist denn nun richtig?
Ich möchte natürlich nicht meinen Arbeitgeber schröpfen, würde mich aber dennoch über jeden zusätzlichen Euro freuen.
Wenn dem wirklich so ist, wo könnte ich da was schriftliches finden, damit ich auch was in der Hand habe...
Vielen Dank und viele Grüße!
Andrea
Höhe Mutterschaftsgeld von was abhängig?
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Beitrag von smartwitch - 16.01.12 - 20:25 Uhr
Beitrag von cami_79 - 16.01.12 - 21:26 Uhr
Hi,
Google einfach Bundesministerium Familie. Dort steht alles plus Klasse telefonhotline. Da sind echt nette Berater dran.
Lg
Beitrag von susannea - 16.01.12 - 21:45 Uhr
Beides, aber die Personalabteilung hat wohl dazu einen wichtigen Zusatz im Mutterschutzgesetz überlesen. Bei einer Gehaltserhöhung innerhalb des Mutterschutzes, die nicht nur vorübergehende ist (und so wird es behandelt), wird diese auch berücksichtigt.
Also ja, du bekommst ab 18.6. den Zuschuß zum Vollzeitgehalt, hier:
http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/finanzielle-leistungen/mutterschaftsgeld.html
unter 3.5. auch noch mal für Blöde erklärt, die den Gesetzestext nicht lesen können oder wollen ;)
